Rechtsprechung
| BFH, 23.05.1989 - X R 6/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Sonderausgaben - Steuerfachliteratur - Steuerberatung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 10 EStG
Einkommensteuer; Aufwendungen für Steuerfachliteratur als Sonderausgaben
Papierfundstellen
- BFHE 157, 512
- NJW 1990, 271
- BB 1989, 2034
- BB 1989, 2093
- DB 1989, 2208
- BStBl II 1989, 865
- afp 1990, 163
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.04.1965 - VI 207/62 S
Einordnung von Steuerberatungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
Auszug aus BFH, 23.05.1989 - X R 6/85
a) Nach allgemeinem Sprachgebrauch werden unter "Steuerberatungskosten" Honorare für verschiedene Arten von Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe verstanden (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. April 1965 VI 207/62 S, BFHE 82, 449, BStBl III 1965, 410).Steuerberatungskosten, die sich auf Veranlagungs-, Tariffragen usw. bezogen, waren nicht abziehbar (BFH-Urteile in BFHE 82, 449, BStBl III 1965, 410, und vom 18. November 1965 IV 151/64 U, BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190).
d) Nach der Rechtsprechung zum alten Recht (BFHE 82, 449, BStBl III 1965, 410; BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190, vgl. oben 1. b) sind Steuerberatungskosten, soweit sie sich auf die Ermittlung der Einkünfte/des Gewinns beziehen, Werbungskosten/Betriebsausgaben.
- BFH, 18.11.1965 - IV 151/64 U
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben eines …
Auszug aus BFH, 23.05.1989 - X R 6/85
Steuerberatungskosten, die sich auf Veranlagungs-, Tariffragen usw. bezogen, waren nicht abziehbar (BFH-Urteile in BFHE 82, 449, BStBl III 1965, 410, und vom 18. November 1965 IV 151/64 U, BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190).d) Nach der Rechtsprechung zum alten Recht (BFHE 82, 449, BStBl III 1965, 410; BFHE 84, 519, BStBl III 1966, 190, vgl. oben 1. b) sind Steuerberatungskosten, soweit sie sich auf die Ermittlung der Einkünfte/des Gewinns beziehen, Werbungskosten/Betriebsausgaben.
- BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten
Dem Steuerpflichtigen sollte die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und die Wahrung seiner steuerlichen Rechte dadurch erleichtert werden, dass Aufwendungen für die Inanspruchnahme fremder Hilfe begünstigt wurden (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865; vom 12. Juli 1989 X R 35/86, BFHE 157, 559, BStBl II 1989, 967). - BFH, 14.10.2009 - X R 29/08
Abziehbarkeit der Kosten für Steuerberatung in Erbschaftsteuerangelegenheit als …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865) und der herrschenden Meinung im Schrifttum sind Steuerberatungskosten, soweit sie sich auf die Ermittlung der Einkünfte beziehen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben; soweit sie das Ausfüllen der Steuererklärung oder die Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen betreffen, sind sie als Sonderausgaben abziehbare Kosten der Lebensführung.Dagegen hat die Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ihren Grund in der Überlegung, wegen der Kompliziertheit des Steuerrechts könne sich der Steuerpflichtige diesen Aufwendungen faktisch nicht entziehen; sie werden als unvermeidbar angesehen (Senatsurteil in BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865).
- BFH, 26.05.2004 - I R 113/03
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
Deren steuerlicher Abzugsfähigkeit liegen in erster Linie Lenkungs- und Subventionszwecke zugrunde, die mit der "persönlichen Lage" des Steuerpflichtigen nichts zu tun haben: Dem Steuerpflichtigen soll ein gewisser Ausgleich für die Inpflichtnahme bei der Steuererklärung angesichts des komplizierten Steuerrechts und der dadurch entstehenden leistungsmindernden "Zwangsaufwendungen" gewährt werden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865; vom 12. Juli 1989 X R 35/86, BFHE 157, 559, BStBl II 1989, 967; vom 20. September 1989 X R 43/86, BFHE 158, 356, BStBl II 1990, 20; vom 10. März 1999 XI R 86/95, BFHE 188, 302, BStBl II 1999, 522; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 10 Rdnrn. I 2 und A 30;… Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., § 10 Rn. 26, jeweils m.w.N.).
- BFH, 20.09.1989 - X R 43/86
Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind keine …
Der Wortlaut der Vorschrift, wonach Steuerberatungskosten und nicht Steuerberaterkosten als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen, zwingt weder zu einer Beschränkung des Sonderausgabenabzugs auf Honorare für die Hilfeleistung in Steuersachen (BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865), noch erlaubt er den Abzug von Aufwendungen allein deshalb, weil es sich um Aufwendungen für eine Tätigkeit eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe handelt. - FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater …
In einem ähnlichen Sinne heißt es in einer anderen BFH-Entscheidung, wegen der Schwierigkeit und Unübersichtlichkeit des Steuerrechts sollten durch § 10 Nr. 6 EStG solche unvermeidbaren Privatausgaben steuermindernd berücksichtigt werden, die dem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nehme (BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 X 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865). - BFH, 06.04.1995 - VIII R 10/94
Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung
Da die Steuerberatungskosten hier keine gemischten Aufwendungen sind, kann der Senat offenlassen, ob in den Fällen, in denen die Erklärung nach § 28 BewG auch für die Gewerbekapitalsteuer erforderlich ist, das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 EStG eingreift oder ob es unbeachtlich ist, weil diese Kosten, soweit sie nicht betrieblich veranlaßt sind, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Gesellschafter als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865, und vom 22. Juni 1990 VI R 2/87, BFHE 160, 562, BStBl II 1990, 901). - BFH, 16.02.2011 - X R 10/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein …
Rn. 36 e) Durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. sollte dem Steuerpflichtigen die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und die Wahrung seiner steuerlichen Rechte dadurch erleichtert werden, dass Aufwendungen für die Inanspruchnahme fremder Hilfe begünstigt wurden (BFH-Urteile vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865; vom 12. Juli 1989 X R 35/86, BFHE 157, 559, BStBl II 1989, 967). - BFH, 10.03.1999 - XI R 86/95
Rechtsanwaltskosten beim Realsplitting
§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG trägt dabei dem Umstand Rechnung, daß dem Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Pflichten auferlegt und Rechte eingeräumt sind, die er wegen der Schwierigkeit und Unübersichtlichkeit des Steuerrechts ohne fremde Hilfe häufig nicht ohne weiteres erfüllen bzw. wahrnehmen kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Mai 1989 X R 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865; vom 12. Juli 1989 X R 35/86, BFHE 157, 559, BStBl II 1989, 967, und vom 20. September 1989 X R 43/86, BFHE 158, 356, BStBl II 1990, 20). - BFH, 30.04.2008 - X B 263/07
Steuerberatungskosten
b) Auch soweit der Kläger geltend macht, das angefochtene Urteil weiche von dem Senatsurteil vom 23. Mai 1989 X R 6/85, (BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865) ab, wonach der Begriff der Steuerberatungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG (in der im Streitjahr 2004 geltenden Fassung) großzügig auszulegen sei, liegt eine Divergenz nicht vor. - FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07
Private Steuerberatungskosten als außergewöhnliche Belastung: …
Der bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2005 gewährte Sonderausgabenabzug des § 10 Nr. 6 EStG aF gewährte demgemäß einen Ausgleich für die Inpflichtnahme bei der Steuererklärung angesichts des komplizierten Steuerrechts und der dadurch entstehenden leistungsmindernden Aufwendungen, wenn der Steuerpflichtige zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt (BFH, Beschluss vom 26. Mai 2004 I R 113/03, BFHE 206, 342, BStBl II 2004, 994; Urteil vom 23. Mai 1989 X 6/85, BFHE 157, 512, BStBl II 1989, 865). - FG Köln, 22.01.2004 - 10 K 2312/00
Arbeitszimmer
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 2 K 2112/01
Sonderausgaben: Gutachterkosten zur Feststellung eines Sachverhalts stellen keine …
- FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem …
- BFH, 28.01.1998 - X B 173/97
- FG Hessen, 10.07.1995 - 13 K 1008/94
Voraussetzung der Zustimmung des Empfängers von Unterhaltsaufwendungen für einen …
- FG München, 15.04.2003 - 12 K 2505/02
Kosten für Fahrten zum Besuch eines erkrankten Angehörigen
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