Rechtsprechung
| BFH, 27.01.1994 - X R 62/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund mangelnder Vertretung durch Ablehnung eines Vertagungsantrags
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77
Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters …
Auszug aus BFH, 27.01.1994 - X R 62/93
Ein solcher Fall läge nur vor, wenn die Klägerin oder ihr Prozeßvertreter nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden wären (BFH-Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401) oder das FG entgegen der Zusage einer Terminsänderung die mündliche Verhandlung gleichwohl durchgeführt hätte (…BFH-Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756). - BFH, 28.11.1990 - I R 71/90
Verfahrensvertretung in gesetzwidriger Weise auf Grund Abwesenheit des …
Auszug aus BFH, 27.01.1994 - X R 62/93
Ein solcher Fall läge nur vor, wenn die Klägerin oder ihr Prozeßvertreter nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden wären (BFH-Beschluß vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401) oder das FG entgegen der Zusage einer Terminsänderung die mündliche Verhandlung gleichwohl durchgeführt hätte (BFH-Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756). - BFH, 14.12.1992 - X B 69/92
Unterbrechung einer Verhandlung - Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Auszug aus BFH, 27.01.1994 - X R 62/93
Eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der ein solcher Verfahrensmangel zulässig gerügt werden könnte (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; z.B. Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1992 X B 69/92, BFH/NV 1994, 34), hat die Klägerin nicht erhoben. - BFH, 04.01.1993 - VII R 111/92
Wahrnehmung eines GErichtstermins bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BFH, 27.01.1994 - X R 62/93
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschluß vom 4. Januar 1993 VII R 111/92, BFH/NV 1993, 737 m.w.N. der Rechtsprechung) enthält aber die Rüge, das FG habe einen Vertagungsantrag - und Entsprechendes gilt für jede Art von Antrag auf Terminsänderung - rechtswidrig abgelehnt, keinen Fall der mangelnden Vertretung i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO.
- BFH, 12.09.1994 - X R 44/94
Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Das Vorbringen, der Termin hätte wegen der rechtzeitig dem FG angezeigten plötzlichen Erkrankung des allein informierten Rechtsanwalts S nicht durchgeführt werden dürfen, berührt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern könnte allenfalls zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geführt haben; ein solcher Mangel wäre zwar ein absoluter Revisionsgrund (§ 119 Nr. 3 FGO), ist indessen nicht in § 116 Abs. 1 FGO genannt (…zuletzt BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 1992 VII R 121/91, BFH/NV 1992, 756;… vom 11. November 1992 IV R 97/92, BFH/NV 1993, 482;… vom 4. Januar 1993 VII R 111/92, BFH/NV 1993, 737;… vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48;… vom 14. Oktober 1993 XI R 57/92, BFH/NV 1994, 563; vom 27. Januar 1994 X R 62/93, BFH/NV 1994, 496).
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