Rechtsprechung
| BFH, 13.07.2005 - X S 13/05 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 56; ; FGO § 62a; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 142; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.10.2003 - X S 9/03
PKH; nicht vertretener Rechtsmittelführer
Auszug aus BFH, 13.07.2005 - X S 13/05
Der Senat kann offen lassen, ob ein Antragsteller deshalb gehalten ist, zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO aufzuzeigen (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2003 X S 9/03 (PKH), BFH/NV 2004, 221;… vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 142 Rz. 23).Es bedarf vorliegend auch keiner abschließenden Entscheidung, ob weiterhin daran festgehalten werden kann, dass einem Antragsteller, der nicht wusste, dass die Rechtsprechung des BFH die Einreichung der nach § 117 Abs. 2 und 4 ZPO vorgeschriebenen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ebenfalls innerhalb der Rechtsmittelfrist fordert, deshalb keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden kann (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 221).
- BFH, 17.09.2002 - X S 4/02
PKH-Antrag für die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens
Auszug aus BFH, 13.07.2005 - X S 13/05
Aus diesem Grund muss er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH schaffen (Senatsbeschluss vom 17. September 2002 X S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 73).
- BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde
Aus diesem Grund muss er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe schaffen (vgl. BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; BGH 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - NJW-RR 2001, 570; BFH 13. Juli 2005 - X S 13/05 (PKH) -).Ein von der Partei selbst eingereichter Antrag sei dagegen von Amts wegen auf seine Erfolgsaussichten zu prüfen: Eine Begründung sei in diesem Falle nicht unerlässliche Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerwG 12. Februar 1965 - V ER 224.64 - NJW 1965, 1293; offen gelassen in BFH 13. Juli 2005 - X S 13/05 (PKH) -).
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