Rechtsprechung
| BFH, 18.06.2014 - X S 13/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Ausnahme vom Vertretungszwang
- openjur.de
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Ausnahme vom Vertretungszwang
- Bundesfinanzhof
FGO § 62 Abs 4, ZPO § 78b, FGO § 56, FGO § 115 Abs 2
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Ausnahme vom Vertretungszwang - rechtsinformationen.bund.de
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Ausnahme vom Vertretungszwang
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 4 FGO, § 78b ZPO, § 56 FGO, § 115 Abs 2 FGO
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Ausnahme vom Vertretungszwang - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78b
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts - datenbank.nwb.de
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts unterliegt nicht dem Vertretungszwang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.10.2012 - VIII S 20/12
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BFH, 18.06.2014 - X S 13/14
Rn. 3 2. Dieser Antrag unterliegt auch im zeitlichen Anwendungsbereich der seit dem 30. Juni 2008 geltenden Neufassung des § 62 Abs. 4 FGO nicht dem Vertretungszwang (ebenso, allerdings nur unter Verweis auf Rechtsprechung und Literatur, die zu § 62a FGO a.F. ergangen war, Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2009 IX S 11/09, nicht veröffentlicht --n.v.--; ausdrücklich offen gelassen hingegen im BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2012 VIII S 20/12, BFH/NV 2013, 219).Da schon beim Bundesgerichtshof (BGH) mehr als vier der dort zugelassenen Rechtsanwälte erfolglos um eine Mandatsübernahme ersucht worden sein müssen, gilt diese Mindestanzahl erst recht vor dem BFH (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 2010 VI B 41/10, BFH/NV 2010, 1476, und in BFH/NV 2013, 219, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BGH).
Rn. 15 5. Das Verfahren über die Beiordnung ist als unselbständiges Zwischenverfahren in Ermangelung eines Gebührentatbestands gerichtsgebührenfrei (BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 219).
- BFH, 27.06.2012 - VII S 19/12
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts für eine …
Auszug aus BFH, 18.06.2014 - X S 13/14
Dies setzt jedoch --neben den erforderlichen substantiierten Angaben zu den um eine Vertretung ersuchten Personen, an denen es vorliegend schon fehlt (s. oben 3.)-- voraus, dass der Antragsteller innerhalb der für die Begründung der einzulegenden Nichtzulassungsbeschwerde geltenden Frist zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2012 VII S 19/12, BFH/NV 2012, 1624). - BFH, 04.05.2010 - VI B 41/10
Beiordnung eines Bevollmächtigen durch den BFH
Auszug aus BFH, 18.06.2014 - X S 13/14
Da schon beim Bundesgerichtshof (BGH) mehr als vier der dort zugelassenen Rechtsanwälte erfolglos um eine Mandatsübernahme ersucht worden sein müssen, gilt diese Mindestanzahl erst recht vor dem BFH (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 2010 VI B 41/10, BFH/NV 2010, 1476, und in BFH/NV 2013, 219, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BGH).
- BFH, 20.09.2013 - X S 32/13
Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BFH, 18.06.2014 - X S 13/14
Aussichtslosigkeit in diesem Sinne ist zwar nicht schon dann gegeben, wenn die Frist zur wirksamen Einlegung eines Rechtsmittels --in Ermangelung eines zur Vertretung bereiten Prozessbevollmächtigten-- versäumt worden ist, weil nach den für PKH-Anträge entwickelten Grundsätzen auch in Fällen der Beiordnung eines Notanwalts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beiordnungsantrag rechtzeitig und mit den erforderlichen Angaben gestellt worden ist (Senatsbeschluss vom 20. September 2013 X S 32/13, BFH/NV 2014, 57). - BFH, 24.06.2009 - IX S 11/09
Kein Vertretungszwang im unselbständigen Zwischenverfahren zur Beiordnung eines …
Auszug aus BFH, 18.06.2014 - X S 13/14
Rn. 3 2. Dieser Antrag unterliegt auch im zeitlichen Anwendungsbereich der seit dem 30. Juni 2008 geltenden Neufassung des § 62 Abs. 4 FGO nicht dem Vertretungszwang (ebenso, allerdings nur unter Verweis auf Rechtsprechung und Literatur, die zu § 62a FGO a.F. ergangen war, Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2009 IX S 11/09, nicht veröffentlicht --n.v.--;… ausdrücklich offen gelassen hingegen im BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2012 VIII S 20/12, BFH/NV 2013, 219). - BFH, 25.06.2008 - X S 34/08
Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BFH, 18.06.2014 - X S 13/14
Rn. 13 Eine Rechtsverfolgung ist aussichtslos, wenn eine Grundlage für einen Erfolg des Begehrens nicht erkennbar ist (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2008 X S 34/08, n.v.).
- BFH, 19.02.2016 - X S 38/15
Prozesskostenhilfe: EGVP - Terminsverlegung - Übergehen eines Antrags
Wird PKH für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beantragt, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass innerhalb der für die Beschwerdebegründung geltenden Frist zumindest in laienhafter Weise ein Zulassungsgrund dargelegt ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2012 VII S 19/12, BFH/NV 2012, 1624; vom 18. Juni 2014 X S 13/14, BFH/NV 2014, 1565). - BFH, 10.03.2016 - X S 47/15
Bestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der …
Auch im zeitlichen Anwendungsbereich der seit dem 30. Juni 2008 geltenden Neufassung des § 62 Abs. 4 FGO unterliegt dieser Antrag nicht dem Vertretungszwang (s. z.B. vom 18. Juni 2014 X S 13/14, BFH/NV 2014, 1565, Rz 3 ff., m.w.N.).Rn. 22 3. Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. in Bezug auf den beantragten Prozesspfleger BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1631, unter 2., und in Bezug auf die Beiordnung eines Notanwalts Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1565, Rz 15).
- BFH, 05.01.2015 - VI S 10/14
Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 155 FGO i. V. …
Dieser Gesetzeszweck gebietet eine entsprechende teleologische Reduktion des § 62 Abs. 4 Satz 2 FGO, da ansonsten die Vorschrift des § 78b ZPO gerade in den typischen Fallgestaltungen, die von ihr erfasst werden sollen, leer liefe und ein effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) nicht gewährleistet wäre (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2014 X S 13/14, BFH/NV 2014, 1565).
- BFH, 09.03.2017 - VI S 21/16
Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten - Verfassungsmäßigkeit der …
Insbesondere muss er das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel --in zumindest laienhafter Weise-- darstellen und darlegen (§ 116 Abs. 3 FGO), dass die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 115 FGO gegeben sein könnten (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2012 VII S 19/12, BFH/NV 2012, 1624, und vom 18. Juni 2014 X S 13/14, BFH/NV 2014, 1565). - BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor …
Insoweit muss der Beteiligte nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung substantiiert vortragen, welche --mehr als vier-- zur Vertretung berechtigten Personen er um die Übernahme des Mandats gebeten hat, und dass diese aus anderen Gründen als der Nichtzahlung eines Vorschusses das Mandat abgelehnt haben (…vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 11.10.2012 - VIII S 20/12, BFH/NV 2013, 219 und vom 18.06.2014 - X S 13/14, BFH/NV 2014, 1565, Rz 6, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2015 - 6 A 2174/14
Antrag eines Steueramtsinspektors auf Beiordnung eines Notanwalts für einen …
Rn. 5 Vgl. BFH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - X S 13/14 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 4 AV 3.12 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11 -, juris, und vom 24. August 2011 - V ZA 14/11 -, juris; BSG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - B 6 KA 3/07 S, juris.
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