Rechtsprechung
| BFH, 20.07.2011 - X S 20/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Keine Gehörsverletzung durch Hinweis auf die gesetzlichen Darlegungsanforderungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
- openjur.de
Keine Gehörsverletzung durch Hinweis auf die gesetzlichen Darlegungsanforderungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
- Bundesfinanzhof
FGO § 116 Abs 3, FGO § 133a
Keine Gehörsverletzung durch Hinweis auf die gesetzlichen Darlegungsanforderungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - rechtsinformationen.bund.de
Keine Gehörsverletzung durch Hinweis auf die gesetzlichen Darlegungsanforderungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 116 Abs 3 FGO, § 133a FGO
Keine Gehörsverletzung durch Hinweis auf die gesetzlichen Darlegungsanforderungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 15.07.2010 - 11 K 331/09
- BFH, 05.05.2011 - X B 155/10
- BFH, 20.07.2011 - X S 20/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00
Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung
Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X S 20/11
Rn. 10 3. Die Rügeführer rügen ferner, der Senat habe sich nicht mit ihrem Vorbringen auseinandergesetzt, wonach das FG lediglich begründet habe, weshalb der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00 (BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223) nicht vom Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1999 X R 23/95 (BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267) abgewichen sei, jedoch nicht auf eine Abweichung von seinem eigenen Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97 (BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660) eingegangen sei.Denn das FG hat sich ausführlich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Urteil in BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223 von demjenigen in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660 abweiche (vgl. S. 10, 11 des finanzgerichtlichen Urteils).
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97
Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001
Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X S 20/11
Rn. 10 3. Die Rügeführer rügen ferner, der Senat habe sich nicht mit ihrem Vorbringen auseinandergesetzt, wonach das FG lediglich begründet habe, weshalb der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00 (BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223) nicht vom Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1999 X R 23/95 (BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267) abgewichen sei, jedoch nicht auf eine Abweichung von seinem eigenen Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97 (BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660) eingegangen sei.Denn das FG hat sich ausführlich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Urteil in BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223 von demjenigen in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660 abweiche (vgl. S. 10, 11 des finanzgerichtlichen Urteils).
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X S 20/11
Rn. 10 3. Die Rügeführer rügen ferner, der Senat habe sich nicht mit ihrem Vorbringen auseinandergesetzt, wonach das FG lediglich begründet habe, weshalb der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00 (BFHE 197, 114, BStBl II 2006, 223) nicht vom Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1999 X R 23/95 (BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267) abgewichen sei, jedoch nicht auf eine Abweichung von seinem eigenen Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97 (BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660) eingegangen sei. - BFH, 05.05.2011 - X B 155/10
Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung …
Auszug aus BFH, 20.07.2011 - X S 20/11
Rn. 1 Die gegen den Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 X B 155/10 (BFH/NV 2011, 1294) erhobene Anhörungsrüge ist unbegründet und nach § 133a Abs. 4 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen.
- FG Köln, 29.01.2014 - 7 K 3270/12
Kein Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO bei der Fortentwicklung der …
Nachdem diese entschieden waren und die Verfahren der Kläger wegen ihrer Einkommensteuerfestsetzung 2000, die dieselbe Rechtsfrage wie das vorliegende Verfahren zum Gegenstand hatten, endgültig keinen Erfolg gehabt hatten (…vgl. Urteil des FG Köln vom 15.7.2010 11 K 331/09, juris, Beschlüsse des BFH vom 5.5.2011 X B 155/10, BFH/NV 2011, 1294, und vom 20.7.2011 X S 20/11, BFH/NV 2011, 1903, sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.12.2012 1 BvR 2294/11, juris), wies der Beklagte den Einspruch mit Entscheidung vom 24.9.2012 als unbegründet zurück.
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