Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 07.09.2004 - X S 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15665
BFH, 07.09.2004 - X S 5/04 (https://dejure.org/2004,15665)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2004 - X S 5/04 (https://dejure.org/2004,15665)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2004 - X S 5/04 (https://dejure.org/2004,15665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.03.2003 - IX S 1/03

    Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 07.09.2004 - X S 5/04
    Sie ist nur in Ausnahmefällen eröffnet, wie etwa bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder bei einer Entscheidung ohne jegliche gesetzliche Grundlage (vgl. dazu zuletzt Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 2003 VI K 1/03, juris, und vom 20. März 2003 IX S 1/03, BFH/NV 2003, 937).
  • BFH, 12.03.2003 - VI K 1/03

    Vertretungszwang bei Gegenvorstellung; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bei …

    Auszug aus BFH, 07.09.2004 - X S 5/04
    Sie ist nur in Ausnahmefällen eröffnet, wie etwa bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder bei einer Entscheidung ohne jegliche gesetzliche Grundlage (vgl. dazu zuletzt Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 2003 VI K 1/03, juris, …und vom 20. März 2003 IX S 1/03, BFH/NV 2003, 937).
  • BFH, 22.06.2004 - X B 148/03

    Zulassung der Revision wegen Divergenz nur bei Fehlerhaftigkeit des FG-Urt. im …

    Auszug aus BFH, 07.09.2004 - X S 5/04
    Der Antragsteller konnte sich zu diesen Vorgängen äußern und hat sich ausführlich zu ihnen geäußert, der Senat hat sie zur Kenntnis genommen und --wie sich aus dem Beschluss X B 148/03 ergibt-- in Erwägung gezogen.
  • BFH, 04.10.2005 - II S 10/05

    Verfassungsrechtlich gebotene Untätigkeitsbeschwerde

    Diese ist nur in Ausnahmefällen eröffnet, wie etwa bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder bei einer Entscheidung ohne jegliche gesetzliche Grundlage (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132;… vom 20. März 2003 IX S 1/03, BFH/NV 2003, 937; vom 7. September 2004 X S 5/04, juris STRE200451211).
  • BFH, 30.06.2005 - III B 63/05

    Keine Beschwerde gegen BFH-Entscheidungen

    Indes hat der Antragsteller keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005 VIII S 17/04, n.v., juris; vom 27. Januar 2004 X S 22/03, n.v., juris; vom 7. September 2004 X S 5/04, n.v., juris; vom 21. Juni 2004 VII B 158/03, n.v., juris).
  • BFH, 18.05.2005 - X S 10/05

    Eröffnung einer Gegenvorstellung

    Als außerordentlicher nichtförmlicher Rechtsbehelf ist eine Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, wie etwa bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder bei einer Entscheidung ohne jegliche gesetzliche Grundlage (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132;… vom 20. März 2003 IX S 1/03, BFH/NV 2003, 937; vom 7. September 2004 X S 5/04, juris STRE200451211).
  • BFH, 17.03.2005 - X S 6/05

    Gegenvorstellung

    Als außerordentlicher nichtförmlicher Rechtsbehelf ist eine Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen eröffnet, wie etwa bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder bei einer Entscheidung ohne jegliche gesetzliche Grundlage (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132;… vom 20. März 2003 IX S 1/03, BFH/NV 2003, 937; vom 7. September 2004 X S 5/04, juris STRE200451211).
  • FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10

    Umdeutung einer wegen möglicher Verletzung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich …

    Rn. 10 Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht