Rechtsprechung
| BFH, 24.04.2001 - X S 6/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Antragsfrist - Antragsform - Zulassungsgrund - Darstellung des Streitverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse - …
Auszug aus BFH, 24.04.2001 - X S 6/01
Er braucht auch nicht zu prüfen, ob wegen der Versäumung dieser Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) gewährt werden und ob unter diesem Gesichtspunkt die genannte Erklärung noch nachträglich wirksam vorgelegt werden könnte (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62).Der mittellose Beteiligte muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse in BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62;… vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179).
- BFH, 08.04.1987 - X S 3/87
Anforderungen an einen ohne Rechtsanwalt gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 24.04.2001 - X S 6/01
Der mittellose Beteiligte muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse in BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179).Auch von dem (zunächst) auf sich allein gestellten Rechtsmittelführer muss u.a. verlangt werden, dass er das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darstellt (§ 117 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; vgl. hierzu BFH in BFH/NV 1988, 179).
- BFH, 25.07.2002 - I S 6/02
NZB; PKH
Dazu gehört, dass er innerhalb dieser Frist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darstellt (§ 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und die nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beifügt (…BFH-Beschlüsse vom 14. September 1994 I S 13/94, I B 82/94, I R 59/94, BFH/NV 1995, 724, m.w.N.;… vom 8. Februar 2001 III S 15/00, BFH/NV 2001, 1270; vom 24. April 2001 X S 6/01, nicht veröffentlicht --nv--).Auch von einem rechtsunkundigen Rechtsmittelführer muss verlangt werden, dass er das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel so darstellt, dass das Gericht die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung beurteilen kann (…BFH-Beschlüsse vom 19. März 1999 I B 166/98, BFH/NV 1999, 1212;… vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962, in BFH/NV 2001, 1270; vom 24. April 2001 X S 6/01, nv).
- BFH, 22.05.2003 - I S 2/03
PKH, Wiedereinsetzung
Dennoch ist zumindest überschlägig und summarisch darzulegen, dass einer der Zulassungsgründe i.S. des § 115 Abs. 2 FGO in Betracht kommen kann (BFH-Beschluss vom 24. April 2001 X S 6/01, nicht veröffentlicht).
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