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| BFH, 22.09.2005 - X S 8/05 (PKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 142; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 22.09.2005 - X S 8/05
Er greift vielmehr nur dann ein, wenn die Entscheidung des FG als objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25). - BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse - …
Auszug aus BFH, 22.09.2005 - X S 8/05
Zwar hat der Antragsteller auf diese Erklärung nicht hingewiesen (zur Bezugnahme auf eine anderweitig vorgelegte Erklärung vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62).
- BFH, 14.03.2006 - X B 172/05
NZB: schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler des FG
b) Besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts liegen nach der BFH-Rechsprechung dann vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und vom 22. September 2005 X S 8/05 (PKH), juris Nr: STRE200551387).
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