Rechtsprechung
| BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 4; ; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdesenats eines Patentgerichts wegen mangelnder Begründung des Beschlusses; Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Kenntnisnahme des Parteivorbringens und Berücksichtigung bei der Entscheidung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6
Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 15.06.2005 - 17 W (pat) 72/04
- BPatG, 21.11.2006 - 17 W (pat) 72/04
- BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
"Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der …
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgeblichen Erwägungen ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur).Verletzt ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das entscheidende Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182, 188; Sen.Beschl. v. 25.1.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792 - Spiralbohrer; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation), oder wenn es tatsächliche Erkenntnisse verwertet hat, zu denen die Verfahrensbeteiligten nicht Stellung nehmen konnten (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 - TOP-Selection; Sen.Beschl. GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
b) Das in § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG verankerte Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das mit der Sache befasste Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 11, 218; 62, 347; 79, 51; 83, 24; 86, 133). - BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Darin, dass das Bundespatentgericht dem Antragsteller keine Gelegenheit gegeben hat, sich nachträglich zur vermeintlich vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vertretenen Rechtsauffassung zum Verhältnis der Beschlüsse des Senats X ZB 33/03 und X ZB 34/03 vom 19. Oktober 2004 zu den Leitsätzen 1 und 2 der Entscheidung BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung - zu äußern, liegt keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör.
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
b) Das in § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG verankerte Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das mit der Sache befasste Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 11, 218; 62, 347; 79, 51; 83, 24; 86, 133). - BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03
Rentabilitätsermittlung
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Darin, dass das Bundespatentgericht dem Antragsteller keine Gelegenheit gegeben hat, sich nachträglich zur vermeintlich vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vertretenen Rechtsauffassung zum Verhältnis der Beschlüsse des Senats X ZB 33/03 und X ZB 34/03 vom 19. Oktober 2004 zu den Leitsätzen 1 und 2 der Entscheidung BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung - zu äußern, liegt keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. - BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03
Anbieten interaktiver Hilfe
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Darin, dass das Bundespatentgericht dem Antragsteller keine Gelegenheit gegeben hat, sich nachträglich zur vermeintlich vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vertretenen Rechtsauffassung zum Verhältnis der Beschlüsse des Senats X ZB 33/03 und X ZB 34/03 vom 19. Oktober 2004 zu den Leitsätzen 1 und 2 der Entscheidung BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung - zu äußern, liegt keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
b) Das in § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG verankerte Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das mit der Sache befasste Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 11, 218; 62, 347; 79, 51; 83, 24; 86, 133). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Verletzt ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das entscheidende Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182, 188; Sen.Beschl. v. 25.1.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792 - Spiralbohrer; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation), oder wenn es tatsächliche Erkenntnisse verwertet hat, zu denen die Verfahrensbeteiligten nicht Stellung nehmen konnten (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 - TOP-Selection; Sen.Beschl. GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur). - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
b) Das in § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG verankerte Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das mit der Sache befasste Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 11, 218; 62, 347; 79, 51; 83, 24; 86, 133). - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07
Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgeblichen Erwägungen ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur). - BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99
Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten
- BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
"Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren; …
- BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
Vertikallibelle
- BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91
Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe
- BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige …
- BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
Parkkarte; Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung einer Kostenentscheidung durch das …
- BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05
Rohrleitungsprüfverfahren
- BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98
Zugriffsinformation
- BGH, 06.02.2007 - X ZB 4/06
Umfang des rechtlichen Gehörs in Verfahren vor den Patentgerichten; Anforderungen …
- BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07
Weisse Flotte
a) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens insbesondere, dass das Gericht ihr Vorbringen, soweit dieses entscheidungserheblich ist, zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 47, 182, 188; 86, 133, 144; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1712; BGH GRUR 2007, 628 Tz. 10 - MOON; zu § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG BGH, Beschl. v. 11.2.2008 - X ZA 2/07, juris Tz. 5 m.w.N.).
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