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| BGH, 26.02.1985 - X ZB 12/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.1981 - X ZR 46/78
Maßgeblichkeit der "Erfindungshöhe" - Erheblichkeit der Merkmale der …
Auszug aus BGH, 26.02.1985 - X ZB 12/84
Darin liege ein Begründungsmangel im Sinne der Entscheidung "piezoelektrisches Feuerzeug" (BGH GRUR 1981, 341 ff).a) Die Begründung des Urteils vom 13. Januar 1981 - X ZR 46/78 - "piezoelektrisches Feuerzeug" streitet nicht für die Rechtsbeschwerdeführerin.
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 26.02.1985 - X ZB 12/84
Solange der der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegende Gedankengang - mag er in der Sache zu billigen sein oder nicht - im ganzen verständlich und frei von Widersprüchen ist und solange keine entscheidungserheblichen Komplexe nach Art selbständiger Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen worden sind, liegt ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG nicht vor (vgl. BGHZ 39, 333 ff. - Warmpressen; std. Rspr.).
- BGH, 29.07.2003 - X ZB 29/01
"Paroxetin"; Voraussetzungen eines Begründungsmangels
Denn diese Vorschrift stellt weder auf die Intensität eines Fehlers in der angefochtenen Entscheidung ab, noch kommt es darauf an, ob es unverständlich ist, daß dem Gericht der betreffende Fehler unterlaufen ist (vgl. Sen.Beschl. vom 26.2.1985 - X ZB 12/84, Mitt. 1985, 152 - Tetrafluor-äthylenpolymer). - BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten
Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG (z.B. Sen.Beschl. v. 29.07.2003 - X ZB 29/01, GRUR 2004, 79 - Paroxetin; v. 26.02.1985 - X ZB 12/84, Mitt. 1985, 152 - Tetrafluoräthylenpolymer), gilt für die anderen Alternativen aber gleichermaßen. - BGH, 09.12.2003 - X ZB 2/03
Patent über Verwendung von Temperiereinrichtungen zur Temperierung eines …
Denn diese Vorschrift stellt nicht auf die Intensität eines Fehlers in der angefochtenen Entscheidung ab (vgl. Sen.Beschl. v. 26.02.1985 - X ZB 12/84, Mitt. 1985, 152 - Tetrafluoräthylenpolymer). - BGH, 10.12.1998 - X ZB 32/97
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses im Patentverfahren
Macht die angefochtene Entscheidung dagegen insgesamt die ihr zugrundeliegende Gedankenführung verständlich, ist dem Begründungszwang genügt; dann ist unerheblich, ob die Gedankenführung in sich widerspruchsfrei ist, anerkannten Rechtsgrundsätzen genügt oder nicht auf sonstigen sachlichen oder verfahrensrechtlichen Fehlern beruht (st. Rspr., z.B. Sen.Beschl. v. 26.2.1985 - X ZB 12/84, Mitt. 1985, 152 - Tetrafluoräthylpolymer; BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen, zu § 551 Nr. 7 ZPO).
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