Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1992 - X ZB 15/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
Dies ist indessen schon deshalb nicht der Fall, weil das Patentgericht selbst bei Vorliegen eines schweren Verfahrensverstoßes nicht gehindert war, abschließend in der Sache zu entscheiden (§ 13 Abs. 3 WZG i.V. mit § 79 Abs. 3 PatG; vgl. § 70 Abs. 3 MarkenG; BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection;Beschl. v. 24.03.1992 - X ZB 15/91, BlPMZ 1992, 496, 498 - Entsorgungsverfahren). - BGH, 03.12.1996 - X ZB 1/96
"Profilkrümmer"; Prüfung eines Gebrauchsmusters auf Schutzfähigkeit; Zurechnung …
1. Die Rechtsbeschwerde ist kraft Zulassung statthaft (§ 18 Abs. 5 GebrMG i.V.m. §§ 100 ff. PatG); sie eröffnet die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung nach Art einer Revision (BGHZ 90, 318, 320 - Zinkenkreisel; Sen.Beschl. v. 24.3.1992 - X ZB 15/91, BlPMZ 1992, 496, 497 - Entsorgungsverfahren). - BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06
Rechtliches Gehör im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Wenn der Patentinhaber sein Patentbegehren im Einspruchsverfahren ändert, mag hiernach zu einer Patentrecherche in den Fällen Anlass bestehen, in denen das Patentgericht aufgrund der Erörterung in der mündlichen Verhandlung oder anderer Erkenntnis Anhaltspunkte für die Annahme hat, dass dem geänderten Patent eine bisher nicht ermittelte druckschriftliche oder in sonstiger Weise offenbarte Lehre zum technischen Handeln entgegenstehen könnte (vgl. Sen.Beschl. v. 25.03.1992 - X ZB 15/91, BlPMZ 1992, 496 - Entsorgungsverfahren). - BGH, 19.06.1997 - I ZB 8/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
Dies ist indessen schon deshalb nicht der Fall, weil das Patentgericht selbst bei Vorliegen eines schweren Verfahrensverstoßes nicht gehindert war, abschließend in der Sache zu entscheiden (§ 13 Abs. 3 WZG i.V. mit § 79 Abs. 3 PatG; vgl. § 70 Abs. 3 MarkenG; BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 24.3.1992 - X ZB 15/91, BlPMZ 1992, 496, 498 - Entsorgungsverfahren). - BGH, 19.06.1997 - I ZB 9/95
"Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin …
Dies ist indessen schon deshalb nicht der Fall, weil das Patentgericht selbst bei Vorliegen eines schweren Verfahrensverstoßes nicht gehindert war, abschließend in der Sache zu entscheiden (§ 13 Abs. 3 WZG i.V. mit § 79 Abs. 3 PatG; vgl. § 70 Abs. 3 MarkenG; BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 24.3.1992 - X ZB 15/91, BlPMZ 1992, 496, 498 - Entsorgungsverfahren).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.