Rechtsprechung
| BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beschwerde des Patentinhabers gegen den nach einem Einspruch erfolgten Widerruf des Streitpatents ; Patent betreffend eine Vorrichtung zum Sortieren oder Sammeln von Materialien; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 31.07.2019 - 18 W (pat) 11/17
- BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
In diesen Fällen kann allerdings ein erneuter Hinweis geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn der Beteiligte aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282). - BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
In diesen Fällen kann allerdings ein erneuter Hinweis geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn der Beteiligte aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282). - BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
Werkstück
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
In diesen Fällen kann allerdings ein erneuter Hinweis geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn der Beteiligte aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282).
- BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Prüfung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren: Differenzierung zwischen …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
Ein Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich auch dann nicht gehalten, den Verfahrensbeteiligten mitzuteilen, wie es den Sachverhalt voraussichtlich würdigen wird, wenn ein Beteiligter auf einen Hinweis des Gerichts mit ergänzendem Vorbringen oder zusätzlichen Anträgen reagiert (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, MDR 2018, 1209 Rn. 19 f.). - BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12
Kommunikationsrouter - Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine …
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 25. Januar 2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer). - BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99
Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 25. Januar 2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer). - BPatG, 31.07.2019 - 18 W (pat) 11/17
Auszug aus BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 31.07.2019 - 18 W(pat) 11/17 -.
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
1. Macht die Klägerin mit ihrer Klage Ansprüche für die Zeit vor der …
Ein Hinweis kann allerdings dann geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BVerfG, NJW 2003, 2524;… BGH, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol;… GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschl. v. 15.09.2020, Az.: X ZB 16/19, GRUR-RS 2020, 27434 Rn. 12 - Sortiervorrichtung).
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