Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patent zum Befeuchten gefalteter künstlicher Wursthüllen - Unvorschriftmäßige Besetzung eines Senats - Mitwirkung eines anderen, nicht vorgesehenen Richters, bei einer Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1936
- MDR 1971, 840
- GRUR 1971, 532
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71
Da zum Hauptantrag der Anmelderin keinerlei Gründe angegeben sind, ist die angefochtene Entscheidung Insoweit nicht mit Gründen versehen (vgl. BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen). - BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52
Schriftliches Verfahren
Auszug aus BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71
In einem entsprechenden Zivilprozeßfall hat der Bundesgerichtshof einen Richterwechsel nach der mündlichen Verhandlung als unschädlich angesehen (BGHZ 11, 27, 30 m.w.N. und zustimmender Anmerkung von Johannsen bei LM Nr. 2 zu § 128 ZPO).
- BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
Richterwechsel im patentgerichtlichen Verfahren
Sie bittet deshalb um Überprüfung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Mai 1971 (X ZB 3/71; GRUR 1971, 532 ff - Richterwechsel; vgl. ebenso für Warenzeichensachen die Entscheidung des BGH vom 18. Februar 1972 - I ZB 3/71).Sie hat keine Gesichtspunkte vorgetragen, die den Senat veranlassen könnten, von dem in seiner Entscheidung vom 13. Mai 1971 (a.a.O.) dargelegten Standpunkt abzuweichen.
- OLG Nürnberg, 10.08.2022 - 8 U 840/22
Keine Passivlegitimation eines Maklerpool-Betreibers für Schadensersatzansprüche …
- BGH, 09.04.1987 - I ZB 4/86
"Richterwechsel III"; Begriff des Richterwechsels
In der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ist für das patentgerichtliche Beschwerdeverfahren ausgesprochen worden, daß ein Richterwechsel dann im Sinne des § 93 Abs. 3 PatG unschädlich sei, wenn die mündliche Verhandlung nicht zu einer Sachentscheidung geführt habe und später aufgrund eines schriftlichen Verfahrens eine Entscheidung getroffen worden sei (GRUR 1971, 532 - Richterwechsel; GRUR 1974, 294 - Richterwechsel II).
- BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
Sensorsystem für die Winkelgeschwindigkeit - Widerruf eines Patents - Bindung des …
Die Vorschrift betrifft nicht den Fall, daß eine mündliche Verhandlung nicht zu einer Sachentscheidung geführt hat (vgl. Sen.Beschl. v. 13.05.1971 - X ZB 3/71, GRUR 1971, 532, 533 - Richterwechsel I). - BGH, 16.01.1975 - X ZB 9/73
Zurückweisen einer unbegründeten Rechtsbeschwerde - Erlöschen eines …
Es sind deshalb die von einem Verfahrensbeteiligten gestellten mehreren Anträge, nämlich der Hauptantrag und im Eventualverhältnis dazu stehende weitere Anträge, sämtlich in den Gründen zu bescheiden (BGH Mitteilungen 1967, 16, 17 - Waschmaschinenantrieb; BGH GRUR 1971, 532, 533 - Richterwechsel). - BGH, 15.10.1974 - X ZB 6/74
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses, der die Anmeldung zum Patent …
Es sind deshalb die von einem Verfahrensbeteiligten gestellten mehreren Anträge, nämlich der Hauptantrag und im Eventualverhältnis dazu stehende weitere Anträge, sämtlich in den Gründen zu bescheiden (BGH GRUR 1971, 532, 533 - Richterwechsel). - BGH, 30.01.1986 - X ZB 8/85 Wird die Anmeldung in einem solchen Fall zurückgewiesen, so ist über jeden der gestellten Erteilungsanträge mit Gründen im Sinne vom § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG zu befinden (BGH Mitt. 1967, 16, 17; BGH GRUR 1971, 532, 533 - Richterwechsel).
- BGH, 18.02.1972 - I ZB 3/71
Rechtsbeschwerde mit der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des …
Wie bereits der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 15. März 1971 (Bl. 71, 315 = GRUR 71, 532, 533 - Richterwechsel) ausgeführt hat, betrifft die den §§ 309 ZPO, 112 VerwGO nachgebildete Vorschrift des § 41 h Abs. 3 PatG (siehe Begründung Bl. 61, 140, 155) nur den Fall, daß ein Beschluß auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergeht.
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