Rechtsprechung
| BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Polyolefinfolie
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verneinung der Patentfähigkeit eines Patents ohne vorherigen Hinweis an den Patentinhaber unter Berufung auf eine, von einem Einsprechenden nur beiläufig erwähnte, Veröffentlichung; Verletzung des Anspruchs eines Patentinhabers auf Gewährung rechtlichen Gehörs; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3
Verneinung der Patentfähigkeit eines Patents ohne vorherigen Hinweis an den Patentinhaber unter Berufung auf eine, von einem Einsprechenden nur beiläufig erwähnte, Veröffentlichung; Verletzung des Anspruchs eines Patentinhabers auf Gewährung rechtlichen Gehörs; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Polyolefinfolie und das rechtliche Gehör
Verfahrensgang
- BPatG, 21.07.2008 - 15 W (pat) 325/04
- BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08
- BPatG, 09.05.2011 - 15 W (pat) 325/04
Papierfundstellen
- GRUR 2009, 1192
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07
Antennenhalter
Auszug aus BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08
Gleiches gilt, wenn der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen konnte, auf welches Vorbringen es für die Entscheidung des Gerichts ankommen kann und wird (Sen. Beschl. v. 25.1. 2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792 - Spiralbohrer; Beschl. v. 16.9. 2008 - X ZB 29/07, GRUR 2009, 91, 92 - Antennenhalter). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01
"PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem …
Auszug aus BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08
Die Zurückverweisung an einen anderen Senat des Patentgerichts ist - entgegen der Anregung der Rechtsbeschwerde - nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschl. v. 28.8. 2003 - I ZB 26/01, GRUR 2004, 77, 79 - PARK & BIKE). - BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
"Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren; …
Auszug aus BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08
Die Verletzung des Anspruchs auf Wahrung rechtlichen Gehörs setzt weiterhin voraus, dass die beanstandete Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruht oder beruhen kann, es also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer der Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (…Sen. Beschl. v. 14.3. 2006 - X ZB 28/04 Rdn. 8 m. N. aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.1. 1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 638 - Top Selection, zu § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG). - BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99
Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08
Gleiches gilt, wenn der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen konnte, auf welches Vorbringen es für die Entscheidung des Gerichts ankommen kann und wird (Sen. Beschl. v. 25.1. 2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792 - Spiralbohrer; Beschl. v. 16.9. 2008 - X ZB 29/07, GRUR 2009, 91, 92 - Antennenhalter). - BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BGH, 08.09.2009 - X ZB 35/08
Die Verletzung des Anspruchs auf Wahrung rechtlichen Gehörs setzt weiterhin voraus, dass die beanstandete Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruht oder beruhen kann, es also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer der Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (Sen. Beschl. v. 14.3. 2006 - X ZB 28/04 Rdn. 8 m. N. aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 30.1. 1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 638 - Top Selection, zu § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG).
- BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …
Ein Verfahrensfehler liegt zum Beispiel vor, wenn das Patentgericht die Patentfähigkeit unter Berufung auf eine zum Stand der Technik gehörende Veröffentlichung verneint, die der Einsprechende nur beiläufig in Zusammenhang mit einem zusätzlich geltend gemachten Widerrufsgrund erwähnt hat, ohne zuvor den Patentinhaber darauf hinzuweisen, dass diese Veröffentlichung der Patentfähigkeit entgegenstehen könnte (BGH, Beschluss vom 8. September 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 16 - Polyolefinfolie;… Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 Rn. 7 - Modularer Fernseher I). - BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11
Steckverbindung
Diese Voraussetzung kann zum Beispiel gegeben sein, wenn das Gericht den Antrag eines Beteiligten in einer Weise auslegt, die in erkennbarem Widerspruch zu dessen Bestreben liegt (BGH…, Beschluss vom 22. September 2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 Rn. 15 - Schwingungsdämpfer), wenn das Gericht seine Beurteilung auf eine Entgegenhaltung stützt, die von den Beteiligten nur beiläufig angeführt worden ist (BGH…, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 Rn. 7 - Modularer Fernseher I; Beschluss vom 8. September 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 16 - Polyolefinfolie), oder wenn ein Beteiligter erkennbar einem Missverständnis oder einem Rechtsirrtum erlegen ist (BGH…, Beschluss vom 22. September 2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 Rn. 17 - Schwingungsdämpfer). - BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11
Sorbitol
Eine Gehörsverletzung kann jedoch vorliegen, wenn die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen konnten, auf welches Vorbringen es für die Entscheidung des Gerichts ankommen kann und wird (BGH, Beschluss vom 8. September 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 - Polyolefinfolie mwN).
- BGH, 12.04.2011 - X ZB 1/10
Modularer Fernseher
Art. 103 Abs. 1 GG ist jedoch verletzt, wenn das Patentgericht die Patentfähigkeit unter Berufung auf eine zum Stand der Technik gehörende Veröffentlichung verneint, die der Einsprechende nur beiläufig in Zusammenhang mit einem (neben der fehlenden Patentfähigkeit) zusätzlich geltend gemachten Widerrufsgrund erwähnt hat, ohne zuvor den Patentinhaber darauf hinzuweisen, dass diese Veröffentlichung der Patentfähigkeit entgegenstehen könnte (BGH, Beschluss vom 8. September 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 16 - Polyolefinfolie). - BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08
Dichtungsanordnung
Es kann nämlich jedenfalls nach den getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Patentgericht zu einer für die Einsprechende günstigeren Entscheidung zur Frage der Zulässigkeit des Einspruchs geführt hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 8.9. 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 - Polyolefinfolie, juris-Tz. 21). - BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 39/08
Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs im schriftlichen Verfahren …
Es kann nämlich jedenfalls nach den getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Patentgericht zu einer für die Einsprechende günstigeren Entscheidung zur Frage der Zulässigkeit des Einspruchs geführt hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 8.9.2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 - Polyolefinfolie, juris-Tz. 21). - BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 40/08
Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Patengerichts ohne Durchführung einer …
Es kann nämlich jedenfalls nach den getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen werden, dass die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Patentgericht zu einer für die Einsprechende günstigeren Entscheidung zur Frage der Zulässigkeit des Einspruchs geführt hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 8.9.2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 - Polyolefinfolie, juris-Tz. 21). - BGH, 13.07.2020 - X ZB 5/19
Widerruf des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verfahren zum Betrieb eines …
X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 21 - Polyolefinfolie; Beschluss vom 14. März 2006 - X ZB 28/04, Rn. 8). - BPatG, 11.01.2024 - 12 W (pat) 33/22 Denn zumindest bei diesen Einwendungen handelt es sich einerseits um Darlegungen der Anmelderin, von denen anzunehmen ist, das sie allein deshalb nicht vorgebracht worden sind, weil die Prüfungsstelle pflichtwidrig den Hinweis unterlassen hatte, dass es auf das Dokument D19 bei der Beurteilung der Patentfähigkeit des Anmeldegegenstands ankommen könnte, und andererseits geht es um Tatsachen, die von der Prüfungsstelle in dem angegriffenen Beschluss als entscheidungsrelevant angesehen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2009 - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192 Rn. 16 ff. - Polyolefinfolie).
- BPatG, 17.11.2015 - 12 W (pat) 15/14
Grundsätze zur Feststellung der mangelnden Patentfähigkeit eines Verfahrens zum …
Bereits insoweit liegt der Fall anders als der, dem die von der Patentinhaberin zitierten Entscheidung "Polyolefinfolie" (BGH - X ZB 35/08, GRUR 2009, 1192) zugrunde lag. - BPatG, 28.06.2010 - 15 W (pat) 343/05
- BPatG, 09.05.2011 - 15 W (pat) 325/04
- BPatG, 16.03.2010 - 6 W (pat) 12/09
- BPatG, 23.02.2018 - 18 W (pat) 193/14
- BPatG, 23.03.2010 - 14 W (pat) 19/06
- BPatG, 19.12.2012 - 19 W (pat) 5/11
- BPatG, 08.03.2010 - 15 W (pat) 321/05
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