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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2008 - X ZB 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3257
BGH, 14.10.2008 - X ZB 4/08 (https://dejure.org/2008,3257)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - X ZB 4/08 (https://dejure.org/2008,3257)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - X ZB 4/08 (https://dejure.org/2008,3257)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Doxorubicin-Sulfat

    Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Art. 3 Buchst. d

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Art. 3 Buchst. d

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ein keine eigene arzneiliche Wirkung entfaltender und nur zur Erreichung einer bestimmten Darreichungsform eines Arzneimittels dienender Stoff als Wirkstoff i.S.d. Verordnung Nr. 1768/92 Europäische Wirtschaftsunion (VO 1769/92/EWG); Auswirkungen auf die arzneiliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Doxorubicin-Sulfat"; Umfang einer arzneimittelrechtlichen Genehmigung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doxorubicin-Sulfat

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Wirksamkeit für Frage nach anderem Wirkstoff entscheidend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 41
  • GRUR Int. 2009, 337
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 4/08
    Der von der Rechtsbeschwerde angeregten Herbeiführung einer Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bedarf es nicht, denn der Senat sieht die richtige Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts hier als so offenkundig an, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EuGH, Urt. v. 06.10.1982 - Rs 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258).
  • BGH, 29.01.2002 - X ZB 12/01

    Sumatriptan; Voraussetzungen der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 4/08
    Es muss sich aber um verschiedene Formen desselben Wirkstoffs handeln, das heißt, es muss mit ihnen derselbe Heilungs- bzw. Vorbeugungseffekt i.S. des Art. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1768/92 erzielt werden können (Beschl. v. 29.01.2002 - X ZB 12/01, GRUR 2002, 415 f. - Sumatriptan).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 4/08
    III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 16a Abs. 2 PatG i.V. mit § 109 PatG (Sen.Beschl. v. 10.06.2008 - X ZB 3/08, GRUR 2008, 692 f. - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-392/97

    Farmitalia - Arzneispezialitäten - Ergänzendes Schutzzertifikat

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 4/08
    Hierzu hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seiner Entscheidung vom 16. September 1999 (C-392/97, Slg. 1999, 5553 Tz 21 = GRUR Int. 2000, 69 f. - Farmitalia) ausgeführt, dass das Schutzzertifikat den Wirkstoff in allen dem Schutz des Grundpatents unterliegenden Formen erfassen kann (z.B. als freie Base und deren Derivate), auch wenn in der arzneimittelrechtlichen Genehmigung nur bestimmte Formen des Wirkstoffs genannt werden.
  • EuGH, 04.05.2006 - C-431/04

    Massachusetts Institute of Technology - Patentrecht - Arzneimittel - Verordnung …

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - X ZB 4/08
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Mai 2006 (C-431/04, Slg. 2006, 4089 = GRUR 2006, 694, 695 - Wirkstoffzusammensetzung) ist mangels einer Definition des Begriffs "Wirkstoff" die Bedeutung und die Tragweite dieses Begriffs unter Berücksichtigung des allgemeinen Zusammenhangs, in dem er verwendet wird, und entsprechend dem Sinn, den er nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch hat, zu bestimmen.
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009 …

    Dem steht der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2008 (X ZB 4/08, GRUR 2009, 41 - Doxorubicin-Sulfat), anders als die Klägerin zu 3 meint, nicht entgegen.
  • BPatG, 05.09.2017 - 14 W (pat) 25/16

    Patentbeschwerdeverfahren - Schutzzertifikatsanmeldung - "Paliperidonpalmitat" - …

    Rn. 22 7. Dieser Wertung steht die von der Patentabteilung angeführte Entscheidung Doxorubicin-Sulfat (BGH, GRUR 2009, 41) nicht entgegen, in welcher der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei zwei Doxorubicin-Salzen um verschiedene Erzeugnisse im Sinne der AMVO handelt, vorhandene Unterschiede in der arzneilichen Wirksamkeit als hierfür nicht ausreichend gewertet hat.
  • BPatG, 04.06.2024 - 3 Ni 22/22
    Da aber gemäß der EuGH-Entscheidung Santen sogar für eine neue therapeutische Verwendung eines Wirkstoffs nicht die Eigenschaft eines anderen Erzeugnisses verliehen wird (…vgl. aaO Rn. 47) und gemäß der BGH-Rechtsprechung Doxorubicin-Sulfat selbst eine verbesserte Wirksamkeit nicht die arzneitliche Wirkung als solche betrifft, die im vorliegenden Fall unverändert durch den Bestandteil Dexamfetamin erreicht wird (vgl. BGH, Beschl. vom 14.10.2008, X - ZB 4/08, GRUR 2009, 41, Rn. 12 - Doxorubicin-Sulfat), können Auswirkungen auf die arzneiliche Wirksamkeit, wie sie die veränderten Tmax und reduzierten Cmax-Werte darstellen, Lisdexamfetamin nicht als von Dexamfetamin unterschiedlichen Wirkstoff im Sinne von Art. 1 lit. b) AMVO definieren.
  • BPatG, 29.03.2011 - 3 Ni 22/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ergänzendes Schutzzertifikat für ein …

    Dass sich auch aus dem Beschluss des BGH vom 14. Oktober 2008 (X ZB 4/08, GRUR 2009, 41 - Doxorubicin-Sulfat) kein anderes Ergebnis ableiten lässt, hat bereits der BGH selbst in seiner Escitalopram-Entscheidung ausdrücklich klargestellt (…vgl. BGH, GRUR 2010, 123, Rdn. 77 - Escitalopram).
  • BPatG, 04.06.2024 - 3 Ni 2/24
    Da aber gemäß der EuGH-Entscheidung Santen sogar für eine neue therapeutische Verwendung eines Wirkstoffs nicht die Eigenschaft eines anderen Erzeugnisses verliehen wird (…vgl. aaO Rn. 47) und gemäß der BGH-Rechtsprechung Doxorubicin-Sulfat selbst eine verbesserte Wirksamkeit nicht die arzneiliche Wirkung als solche betrifft, die im vorliegenden Fall unverändert durch den Bestandteil Dexamfetamin erreicht wird (vgl. BGH, Beschl. vom 14.10.2008, X - ZB 4/08, GRUR 2009, 41, Rn. 12 - Doxorubicin-Sulfat), können Auswirkungen auf die arzneiliche Wirksamkeit, wie sie die veränderten Tmax und reduzierten Cmax-Werte darstellen, Lisdexamfetamin nicht als von Dexamfetamin unterschiedlichen Wirkstoff im Sinne von Art. 1 lit. b) AMVO definieren.
  • BPatG, 23.04.2026 - 26 W (pat) 59/23
    Allerdings fehlt es auch solchen Angaben an hinreichender Unterscheidungskraft, die sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den Waren und Dienstleistungen hergestellt wird, wenn der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Produkte sieht (BGH GRUR 2009, 41 Rn. 9 - STREETBALL;… GRUR 2008, 1093 Rn. 15- Marlene-Dietrich-Bildnis;… GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 02.02.2010 - 14 W (pat) 37/06
    Werden an einem Arzneimittel daher unbedeutende Änderungen vorgenommen, wie z. B. eine neue Dosierung oder eine andere pharmazeutische Form, so wird kein neues Zertifikat erteilt, denn pro Erzeugnis darf nur ein Zertifikat erteilt werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 694, Ziff. (19) und (21) - Wirkstoffzusammensetzung, BGH GRUR 2009, 41 - Doxorubicin-Sulfat sowie Schulte PatG 8. Aufl. § 16a Rdn. 17).
  • BPatG, 02.02.2010 - 14 W (pat) 41/06
    Werden an einem Arzneimittel daher unbedeutende Änderungen vorgenommen, wie z. B. eine neue Dosierung oder eine andere pharmazeutische Form, so wird kein neues Zertifikat erteilt, denn pro Erzeugnis darf nur ein Zertifikat erteilt werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 694, Ziff. (19) und (21) - Wirkstoffzusammensetzung, BGH GRUR 2009, 41 - Doxorubicin-Sulfat sowie Schulte PatG 8. Aufl. § 16a Rdn. 17).
  • BPatG, 04.06.2009 - 14 W (pat) 42/06
    Werden an einem Arzneimittel daher unbedeutende Änderungen vorgenommen, wie z. B. eine neue Dosierung oder eine andere pharmazeutische Form, so wird kein neues Zertifikat erteilt, denn pro Erzeugnis darf nur ein Zertifikat erteilt werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 694, Ziff. (19) und (21) - Wirkstoffzusammensetzung, BGH GRUR 2009, 41 - Doxorubicin-Sulfat sowie Schulte PatG 8. Aufl. § 16a Rdn. 17).
  • BPatG, 04.06.2009 - 14 W (pat) 47/06
    Werden an einem Arzneimittel daher unbedeutende Änderungen vorgenommen, wie z. B. eine neue Dosierung oder eine andere pharmazeutische Form, so wird kein neues Zertifikat erteilt, denn pro Erzeugnis darf nur ein Zertifikat erteilt werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 694, Ziff. (19) und (21) - Wirkstoffzusammensetzung, BGH GRUR 2009, 41 - Doxorubicin-Sulfat sowie Schulte PatG 8. Aufl. § 16a Rdn. 17).
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