Patentgesetz
| Sechster Abschnitt - Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (§§ 100 - 122a) |
| 1. - Rechtsbeschwerdeverfahren (§§ 100 - 109) |
(1) 1Sind an dem Verfahren über die Rechtsbeschwerde mehrere Personen beteiligt, so kann der Bundesgerichtshof bestimmen, daß die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. 2Wird die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen, so sind die durch die Rechtsbeschwerde veranlaßten Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. 3Hat ein Beteiligter durch grobes Verschulden Kosten veranlaßt, so sind ihm diese aufzuerlegen.
(2) Dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts können Kosten nur auferlegt werden, wenn er die Rechtsbeschwerde eingelegt oder in dem Verfahren Anträge gestellt hat.
(3) Im übrigen gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.08.2021 | Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts | 10.08.2021 |
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Rechtsprechung zu § 109 PatG
336 Entscheidungen zu § 109 PatG in unserer Datenbank:
- BPatG, 29.06.2010 - 6 W (pat) 327/06
Kosten der Rechtsbeschwerde - Patenteinspruchsverfahren - "Kosten der ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.09.2009 - Xa ZB 36/08
Schwingungsdämpfer
- BGH, 22.09.2009 - Xa ZB 36/08
- BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 339/05
Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für ...
- BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 347/05
Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für ...
- BGH, 23.04.2020 - I ZB 77/19
Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundespatentgerichts (Marken- und ...
- BPatG, 19.08.2010 - 9 W (pat) 349/05
Patenteinspruchsverfahren - Nichterhebung der Gerichtskosten für ...
- BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10
Telefonsystem
- BGH, 07.07.2015 - X ZB 4/14
Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist im Validierungsverfahren für ein ...
- BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
Installiereinrichtung II
- BPatG, 16.11.1999 - 27 ZA (pat) 2/98
Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im markenrechtlichen ...
Querverweise
Auf § 109 PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Das Patent
- § 16a
- Designgesetz (DesignG)
- Eintragungsverfahren
- § 23 (Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde)
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Eintragungsverfahren
- § 23 (Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 23 (Verfahren vor dem Bundespatentgericht)