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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1975 - X ZB 4/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2665
BGH, 15.12.1975 - X ZB 4/75 (https://dejure.org/1975,2665)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1975 - X ZB 4/75 (https://dejure.org/1975,2665)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1975 - X ZB 4/75 (https://dejure.org/1975,2665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde nach Versagung eines Patents durch Richter, die schon ein Gebrauchsmuster versagt hatten - Darstellung und Vergleich der gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss von Richtern in Verfahren vor dem Patentgericht und im ordentlichen Rechtsweg - ...

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 574
  • GRUR 1976, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 15.12.1975 - X ZB 4/75
    Für eine ausdehnende Auslegung unter rechtspolitischen Gesichtspunkten, wie sie die Rechtsbeschwerdeführerin neben anderem unter Hinweis auf die Regeln des Berufsrechts der Rechtsanwaltschaft und die Strafprozeßordnung anstrebt, ist bei der streng am Wortlaut des Gesetzes zu orientierenden Auslegung kein Raum (BVerfGE 30, 149, 155; vgl. auch BGH NJW 60, 1762, 1763, BVerwG NJW 75, 1241, 1242).
  • BGH, 05.07.1960 - VI ZR 109/59
    Auszug aus BGH, 15.12.1975 - X ZB 4/75
    Für eine ausdehnende Auslegung unter rechtspolitischen Gesichtspunkten, wie sie die Rechtsbeschwerdeführerin neben anderem unter Hinweis auf die Regeln des Berufsrechts der Rechtsanwaltschaft und die Strafprozeßordnung anstrebt, ist bei der streng am Wortlaut des Gesetzes zu orientierenden Auslegung kein Raum (BVerfGE 30, 149, 155; vgl. auch BGH NJW 60, 1762, 1763, BVerwG NJW 75, 1241, 1242).
  • BVerwG, 04.11.1974 - VII B 9.74
    Auszug aus BGH, 15.12.1975 - X ZB 4/75
    Für eine ausdehnende Auslegung unter rechtspolitischen Gesichtspunkten, wie sie die Rechtsbeschwerdeführerin neben anderem unter Hinweis auf die Regeln des Berufsrechts der Rechtsanwaltschaft und die Strafprozeßordnung anstrebt, ist bei der streng am Wortlaut des Gesetzes zu orientierenden Auslegung kein Raum (BVerfGE 30, 149, 155; vgl. auch BGH NJW 60, 1762, 1763, BVerwG NJW 75, 1241, 1242).
  • BGH, 28.07.1964 - Ia ZB 4/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1975 - X ZB 4/75
    Wie der beschließende Senat in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum bereits früher entschieden hat, ist eine extensive Auslegung der Ausschließungsgründe auf den Fall der Mitwirkung des Richters in verschiedenen Verfahren mit verschiedenen Verfahrensgegenständen nicht zulässig, mögen dabei auch gleichliegende materiell-rechtliche Fragen zu entscheiden sein (GRUR 65, 50, 51 - Schrankbett).
  • BGH, 26.04.1976 - VIII ZR 290/74

    Prüfungspflicht des Urkundsbeamten bei Erteilung der Vollstreckungsklausel

    b) Der von der Revision begehrten, erweiterten Anwendung von § 41 Nr. 6 ZPO steht der Umstand entgegen, daß der Ausschluß vom Richteramt im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht über den Wortlaut des Gesetzes hinaus ausgedehnt werden darf (…BGH Urt. v. 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59 = LM ZPO § 41 Nr. 1; BGH Beschl. v. 15. Dezember 175 - X ZB 4/75 - zur Veröffentlichung bestimmt); denn niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
  • BGH, 30.04.1998 - III ZB 2/98

    Mitwirkung an einem Abhilfeverfahren; Versäumung der Einspruchsfrist

    Der Bundesgerichtshof hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) gegen eine ausdehnende oder analoge Anwendung der Vorschrift des § 41 Nr. 6 ZPO ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1975 - X ZB 4/75 - MDR 1976, 574, 575; Urteile vom 26. April 1976 - VIII ZR 290/74 - LM Art. 101 GG Nr. 19; vom 5. Dezember 1980 - V ZR 16/80 - NJW 1981, 1273, 1274; vgl. auch Urteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59 - NJW 1960, 1762 f).
  • BPatG, 20.08.2007 - 5 W (pat) 435/06
    Die Vorschrift des § 41 Abs. 6 ZPO, die durch § 86 Abs. 2 PatG verdrängt wird, führt nach langjähriger Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs und des Bundespatentgerichts nicht dazu, dass ein Richter, der in einem Patenterteilungs-Beschwerdeverfahren mitgewirkt hat, in einem dieselbe Erfindung betreffenden Gebrauchsmusterlöschungs-Beschwerdeverfahren ausgeschlossen ist (vgl. BGH GRUR 65, 50, 51 - Schrankbett; BGH GRUR 76, 440 - Textilreiniger).
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