Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,99
BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05 (https://dejure.org/2007,99)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2007 - X ZB 6/05 (https://dejure.org/2007,99)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05 (https://dejure.org/2007,99)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,99) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Informationsübermittlungsverfahren II

    PatG § 21 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    PatG § 21 Abs. 2

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gänzlicher Widerruf eines Patents im Einspruchs(beschwerde)verfahren; Verfassungsmäßigkeit § 147 Abs. 3 S. 5 Patentgesetz (PatG); Richtigkeitskontrolle der Entscheidungen des Bundespatentgerichts; Bindung des Gerichts an den Willen des Patentinhabers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 21 Abs. 2
    "Informationsübermittlungsverfahren II"; Widerruf eines Patents im Einspruchs(beschwerde)verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Widerruf eines Patents im Einspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Das Patent darf im Einspruchsverfahren grundsätzlich nur insoweit widerrufen werden, als die Widerrufsgründe reichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 173, 47
  • GRUR 2007, 862
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (1555)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    Das Patent darf im Einspruchs(beschwerde)verfahren nur dann insgesamt widerrufen werden, wenn die Widerrufsgründe sämtliche selbständigen Patentansprüche betreffen oder der Patentinhaber die Aufrechterhaltung des Patents nur im Umfang eines Anspruchssatzes begehrt, der zumindest einen nicht rechtsbeständigen Patentanspruch enthält (Fortführung des Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät).

    Eine Entscheidung ist vielmehr u.a. dann "nicht mit Gründen versehen", wenn eines von mehreren selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln bei der Begründung übergangen ist (Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 5/97, GRUR 1998, 907 - Alkyläther; Sen.Beschl. v. 12.1.1999 - X ZB 7/98, GRUR 1999, 573, 574 - Staatsgeheimnis; st. Rspr.).

    In einem solchen Fall rechtfertigt es grundsätzlich den Widerruf des Patents, wenn sich auch nur der Gegenstand eines Patentanspruchs aus dem vom Patentinhaber verteidigten Anspruchssatz als nicht patentfähig erweist (Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.; st. Rspr.).

    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f.; st. Rspr.).
  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der …

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 88, 87, 96 f.; 101, 239, 269; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 88, 87, 96 f.; 101, 239, 269; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 88, 87, 96 f.; 101, 239, 269; st. Rspr.).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    Denn entgegen der von der Patentinhaberin in ihrer gegen die angefochtene Entscheidung eingelegten Verfassungsbeschwerde vertretenen Auffassung ist § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG in der Fassung vom 13. Dezember 2001 nicht verfassungswidrig (Sen.Beschl. v. 17.4.2007 - X ZB 9/06, Tz. 26 ff. - Informationsübermittlungsverfahren I, für BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04

    Vertikallibelle

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
    Für die unterlegene Partei muss aus den schriftlichen Gründen der Entscheidung erkennbar sein, welche rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte nach dem Willen des Bundespatentgerichts die getroffene Entscheidung tragen sollen (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 Tz. 9 - Rohrleitungsprüfverfahren; st. Rspr.).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05

    Rohrleitungsprüfverfahren

  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98

    Staatsgeheimnis

  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97

    "Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde

  • BPatG, 12.04.2007 - 11 W (pat) 383/06
  • BGH, 05.10.1982 - X ZB 26/81
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Eine Entscheidung ist vielmehr nur dann im Sinne der genannten Vorschrift nicht mit Gründen versehen, wenn eines von mehreren selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln bei der Begründung übergangen ist (BGHZ 173, 47 Tz. 16 - Informationsübermittlungsverfahren II m.w.N).

    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 22.9.2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 Tz. 12 - Schwingungsdämpfer).

    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Tz. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II).

  • BGH, 24.04.2018 - X ZR 50/16

    Gurtstraffer - Patentanspruch: Sachanspruch mit Zweck- oder Funktionsangaben für …

    Es kommt mithin auf die Rechtsbeständigkeit ganzer Anspruchssätze an (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 22 - Informationsübermittlungsverfahren II;… Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57 Rn. 27 - Datengenerator), an der es in der erteilten Fassung in Bezug auf Patentanspruch 1 fehlt.
  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit …

    Bei der Prüfung des Begehrens des Patentinhabers darf jedoch nicht am Wortlaut seiner Anträge gehaftet werden, sondern ist vom Gericht das tatsächlich Gewollte zu ermitteln und hierbei das gesamte Vorbringen des Patentinhabers zu berücksichtigen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007, X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II).

    Anders als das Patentgericht meint, bietet hierfür insbesondere der zum Einspruchsverfahren ergangene Beschluss des Senats vom 27. Juni 2007 (X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II) keine Grundlage.

    Beantragt der Patentinhaber im Einspruchsverfahren, das Patent in beschränktem Umfang mit einem bestimmten Anspruchssatz oder bestimmten Anspruchssätzen aufrechtzuerhalten, ist dieser Antrag des Patentinhabers maßgeblich und rechtfertigt grundsätzlich den Widerruf des Patents, wenn sich auch nur der Gegenstand eines Patentanspruchs aus dem vom Patentinhaber verteidigten Anspruchssatz als nicht patentfähig erweist (BGHZ 173, 47 Rn. 22 - Informationsübermittlungsverfahren II).

    Rn. 28 bb) Der Senat hat zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung des Begehrens des Patentinhabers - wie stets - nicht am Wortlaut seiner Anträge gehaftet werden darf, sondern das tatsächlich Gewollte zu ermitteln und zu dessen Ermittlung das gesamte Vorbringen des Patentinhabers zu berücksichtigen ist (BGHZ 173, 47 Rn. 23 - Informationsübermittlungsverfahren II).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht