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Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2029
BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09 (https://dejure.org/2010,2029)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2010 - X ZB 9/09 (https://dejure.org/2010,2029)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2010 - X ZB 9/09 (https://dejure.org/2010,2029)
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  • lexetius.com

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    PatG § 2a Abs. 1 Nr. 2, § 5, § 14, § 34 Abs. 3 Nr. 3; EPÜ Art. 69 Abs. 1, Art. 78 Abs. 1 lit. c; EPÜ 2000 Art. 53 lit. c, Art. 57

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentanmeldung: Anforderungen an die Angaben im Patentanspruch; Patentierfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahren; gewerbliche Anwendbarkeit - Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • rechtsprechung-im-internet.de

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    § 2a Abs 1 Nr 2 PatG, § 5 PatG, § 14 PatG, § 34 Abs 3 Nr 3 PatG, Art 53 Buchst c EuPatÜbk 2000
    Patentanmeldung: Anforderungen an die Angaben im Patentanspruch; Patentierfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahren; gewerbliche Anwendbarkeit - Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwähnung einer in einem Patentanspruch enthaltenen Zweckangabe, Wirkungsangabe oder Funktionsangabe eines Erfindungsgegenstands als Orientierungshilfe für einen Fachmann bei der technisch-gegenständlichen Erfassung und Einordnung des Gegenstands der Lehre - Erfassung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwähnung einer in einem Patentanspruch enthaltenen Zweckangabe, Wirkungsangabe oder Funktionsangabe eines Erfindungsgegenstands als Orientierungshilfe für einen Fachmann bei der technisch-gegenständlichen Erfassung und Einordnung des Gegenstands der Lehre; Erfassung ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentanmeldung: Anforderungen an die Angaben im Patentanspruch; Patentierfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahren; gewerbliche Anwendbarkeit - Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Verweisung an BPatentG: Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

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  • ipweblog.de (Kurzinformation)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 20
  • GRUR 2010, 1081
  • GRUR Int. 2011, 336
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Im Allgemeinen wird die Sache oder Vorrichtung aber unabhängig von dem Zweck, zu dem sie nach den Angaben im Patentanspruch verwendet werden soll, durch räumlich-körperlich umschriebene Merkmale als Schutzgegenstand definiert (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Im Allgemeinen wird die Sache oder Vorrichtung aber unabhängig von dem Zweck, zu dem sie nach den Angaben im Patentanspruch verwendet werden soll, durch räumlich-körperlich umschriebene Merkmale als Schutzgegenstand definiert (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15;… Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Rn. 11 a) In den einer Patentanmeldung beigefügten Patentansprüchen ist zwar anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG), und gemäß § 14 PatG ist alles, was im Wortlaut eines Patentanspruchs Ausdruck gefunden hat , bei der Auslegung, wie dieser nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 Tz. 13 - Crimpwerkzeug III, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), zu berücksichtigen (BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), da für die Feststellung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung nichts anderes als für die Auslegung der Lehre eines erteilten Patentanspruchs gilt (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Rn. 11 a) In den einer Patentanmeldung beigefügten Patentansprüchen ist zwar anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG), und gemäß § 14 PatG ist alles, was im Wortlaut eines Patentanspruchs Ausdruck gefunden hat , bei der Auslegung, wie dieser nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 Tz. 13 - Crimpwerkzeug III, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), zu berücksichtigen (BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), da für die Feststellung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung nichts anderes als für die Auslegung der Lehre eines erteilten Patentanspruchs gilt (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Rn. 11 a) In den einer Patentanmeldung beigefügten Patentansprüchen ist zwar anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG), und gemäß § 14 PatG ist alles, was im Wortlaut eines Patentanspruchs Ausdruck gefunden hat , bei der Auslegung, wie dieser nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 Tz. 13 - Crimpwerkzeug III, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), zu berücksichtigen (BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), da für die Feststellung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung nichts anderes als für die Auslegung der Lehre eines erteilten Patentanspruchs gilt (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II).
  • BPatG, 06.03.2008 - 21 W (pat) 45/05
    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Rn. 22 Ein am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommenes, Art. 52 Abs. 4 EPÜ 1973 unterfallendes Diagnostizierverfahren liegt nach der Spruchpraxis des Europäischen Patentamts nur vor, wenn es als Verfahrensschritte die Untersuchungsphase mit der Sammlung von Daten, den Vergleich dieser Daten mit Normwerten, die Feststellung einer signifikanten Abweichung und die Zuordnung der Abweichung zu einem bestimmten Krankheitsbild (Diagnose) umfasst (…vgl. EPA, Große Beschwerdekammer, Stellungnahme vom 16. Dezember 2005 - G 1/04, GRUR Int. 2006, 514, insb. Gliederungspunkte 5 und 6.2.2 der Begründung; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 6. März 2008 - 21 W(pat) 45/05, GRUR 2008, 981 - Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung).
  • EuG, 30.01.2002 - T-35/99

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Dass Letztere entsprechend der Spruchpraxis der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts als Verfahren zur chirurgischen Behandlung zu bewerten ist (vgl. EPA, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - T 182/90 unter 2.3 der Entscheidungsgründe; Entscheidung vom 29. September 1999 - T 35/99, Ziffern 2 und 10 der Entscheidungsgründe), ist vorliegend ohne Einfluss auf die Beurteilung des Anmeldungsgegenstands und kann unterstellt werden, weil die Navigation selbst kein Abschnitt des beanspruchten Verfahrens ist.
  • BGH, 09.06.2026 - X ZR 35/24

    Referenzkontur

    Ob die einzelnen Angaben in einem Patentanspruch als Merkmale definierend oder beispielsweise als Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben den Erfindungsgegenstand charakterisierend zu verstehen sind, ist als Teil der Auslegung des Patentanspruchs nach den hierfür geltenden Grundsätzen zu bestimmen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 Rn. 11 ff. - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

    Rn. 24 Auch bei Verfahrensansprüchen ist es dem Anmelder unbenommen, den Erfindungsgegenstand im Patentanspruch sprachlich auch zu solchen Erzeugnissen oder Verfahren in Beziehung zu setzen, die zur beanspruchten Lehre in einem bestimmten Sachzusammenhang stehen und deren Erwähnung eine Orientierungshilfe bei der technisch-gegenständlichen Erfassung und Einordnung des Gegenstands der Lehre sein kann (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 Rn. 11 - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

    Rn. 25 Ob die einzelnen Angaben in einem Patentanspruch als Merkmale definierend oder beispielsweise als Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben den Erfindungsgegenstand im zuletzt dargestellten Sinne charakterisierend zu verstehen sind, ist als Teil der Auslegung des Patentanspruchs nach den hierfür geltenden Grundsätzen zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 Rn. 12 - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

    Rn. 26 Bei einem Verfahrensanspruch kann hierbei zum Beispiel von Bedeutung sein, ob die formulierten Ansprüche oder zumindest die Beschreibung sich den Modalitäten des in Rede stehenden Einsatzzwecks widmen oder die Durchführung entsprechender Schritte als außerhalb des geschützten Verfahrensgegenstands liegenden Ablauf voraussetzen (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 Rn. 13 ff. - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Ihr Zweck ist es, Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers vom Patentschutz auszunehmen, um die Entscheidungsfreiheit des Arztes bei der Auswahl von Maßnahmen zur Beseitigung von Krankheiten oder von Untersuchungsmethoden zu deren Erkennung zu erhalten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 - Carvedilol II; Beschluss vom 28. November 2000 - X ZB 20/99, GRUR 2001, 321 - Endoprotheseeinsatz; zur Schutzfähigkeit eines im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahrens vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation).
  • BGH, 17.03.2026 - X ZB 5/25

    Automatisierte Bestimmung von Untersuchungsergebnissen

    Rn. 49 Anders als in einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 Rn. 11 - Bildunterstützung bei Katheternavigation) lasse eine sachgemäße Auslegung der Offenlegungsschrift im Streitfall eine andere Verwendung der Erfindung als die Feststellung krankhaft veränderter Gefäße nicht erkennen.

    Rn. 54 Dies entspricht den Schritten, die die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (…EPA, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - G 1/04, GRUR Int. 2006, 514 Abs. 5; ebenso zu § 5 Abs. 2 PatG a.F.: BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 Rn. 22 f. - Bildunterstützung bei Katheternavigation) als charakteristisch für ein Diagnostizierverfahren im Sinne von Art. 52 Abs. 4 EPÜ a.F. angesehen hat:.

    Inhaltlich besteht auch kein Unterschied zwischen dem früher und dem seit 13. Dezember 2007 geltenden Recht (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 Rn. 25 ff. - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

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