Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Kniehebelklemmvorrichtung
EPÜ Art. 56; PatG § 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Kniehebelklemmvorrichtung
- rechtsinformationen.bund.de
Patentrecht: Abgrenzung zwischen erfinderischer Tätigkeit und naheliegenden Weiterentwicklungen - Kniehebelklemmvorrichtung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 56 EuPatÜbk, § 4 PatG
Patentrecht: Abgrenzung zwischen erfinderischer Tätigkeit und naheliegenden Weiterentwicklungen - Kniehebelklemmvorrichtung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verharren bei einer Konstruktion i.R.d. technischen Weiterentwicklung einer Vorrichtung bei der Feststellung einer erfinderischen Tätigkeit (hier: Kniehebelklemmvorrichtung)
- kanzlei.biz
Kniehebelklemmvorrichtung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EPÜ Art. 56; PatG § 4
- datenbank.nwb.de
Patentrecht: Abgrenzung zwischen erfinderischer Tätigkeit und naheliegenden Weiterentwicklungen - Kniehebelklemmvorrichtung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Technische Weiterentwicklung einer Vorrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlende Patentfähigkeit einer Kniehebelklemmvorrichtung mangels erfinderischer Tätigkeit
Verfahrensgang
- BPatG, 10.09.2009 - 2 Ni 48/07
- BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10
Papierfundstellen
- GRUR 2013, 160
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
Installiereinrichtung II
Auszug aus BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10
Daneben sind indessen auch die sich aus der Ausbildung und der üblichen Vorgehensweise des Fachmanns ergebende Sichtweise und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II;… Urteil vom 26. April 2012 - X ZR 72/11, juris Rn. 33). - BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08
Sensoranordnung
Auszug aus BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10
Rn. 52 4. Hinsichtlich der Gegenstände der Unteransprüche ist eine eigene erfinderische Leistung weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - X ZR 109/08, GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung). - BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11
Ein Techniker ohne akademische Vorbildung als Fachmann im Zusammenhang mit einer …
Auszug aus BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10
Daneben sind indessen auch die sich aus der Ausbildung und der üblichen Vorgehensweise des Fachmanns ergebende Sichtweise und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II; Urteil vom 26. April 2012 - X ZR 72/11, juris Rn. 33).
- BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit …
Hierbei sind auch sonstige, nicht-technische Vorgaben einzubeziehen; so z. B. mit Bezug auf Kosteneffizienz und Produktivität (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung;… Urt. v. 20.12.2011, X ZB 6/10 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).Ein Verharren auf einer naheliegenden Konstruktion kann nicht allein deshalb als erfinderisch bewertet werden, weil diese Nachteile aufweist und zu erwarten war, dass der Fachmann den Gegenstand mit anderen Merkmalen konstruieren und weiterentwickeln wird (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung).
Ob bei gebotener Sachprüfung eines Patentanspruchs diese Prüfung verkürzt erfolgen kann, ob ferner eine Darlegungslast des Patentinhabers einzubeziehen ist (so wohl BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung;… Urt. v. 29.9.2011, X ZR 109/08 = GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung) und ob für bisher ungeprüfte Patentansprüche die materielle Beweislast dem Patentinhaber aufzuerlegen ist (…hierzu Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl. (2013), § 82 Rdn. 69 und Rdn. 86), ist eine andere, vorliegend nicht mehr entscheidungserhebliche Frage.
- BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
Dichtungsring - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur …
Hierbei sind auch sonstige, nicht-technische Vorgaben einzubeziehen; so z. B. mit Bezug auf Kosteneffizienz und Produktivität (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung;… Urt. v. 20.12.2011, X ZB 6/10 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).Ein Verharren auf einer naheliegenden Konstruktion kann nicht allein deshalb als erfinderisch bewertet werden, weil diese Nachteile aufweist und zu erwarten war, dass der Fachmann den Gegenstand mit anderen Merkmalen konstruieren und weiterentwickeln wird (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung).
Ob bei gebotener Sachprüfung eines Patentanspruchs diese Prüfung verkürzt erfolgen kann, ob ferner eine Darlegungslast des Patentinhabers einzubeziehen ist (so wohl BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung;… Urt. v. 29.9.2011, X ZR 109/08 = GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung) und ob für bisher ungeprüfte Patentansprüche die materielle Beweislast dem Patentinhaber aufzuerlegen ist (…hierzu Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl. (2013), § 82 Rdn. 69 und Rdn. 86), ist eine andere, vorliegend nicht mehr entscheidungserhebliche Frage.
- BGH, 02.02.2016 - X ZR 146/13
Streitpatent betreffend eine aus einem im Extrusionsverfahren hergestellten …
Es begründet jedoch regelmäßig keine erfinderische Tätigkeit, wenn Nachteile, die den Fachmann üblicherweise von einer ihm ohne weiteres zur Verfügung stehenden Maßnahme abhalten, schlicht in Kauf genommen werden (BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 860 - Rauchgasklappe; Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 = BlPMZ 2013, 142 Rn. 43 - Kniehebelklemmvorrichtung).
- BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12
System zur Umpositionierung von Zähnen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …
Rn. 97 Insoweit ist es auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Bekannte, welches dem Fachmann Anlass oder Anregung geben kann, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407 - einteilige Öse) auch Anstöße oder Anregungen sein können, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben umfassen (BGH GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem); insbesondere hat der Fachmann immer den Kostenaufwand im Blick (BGH GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung), wobei auch Vorgaben einzubeziehen sind, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel). - BGH, 23.05.2013 - X ZR 32/12
Nichtigkeit eines Europäischen Patents: Fehlende erfinderische Tätigkeit
Dass Letzteres aus fachmännischer Sicht als umständlich und aufwendig erscheinen könnte, führt im Übrigen aber nicht dazu, dass der Fachmann sich auch insoweit von der D2 abwendet, als es die vorteilhafte Führung der Leitungen zu den Gehäusen hin betrifft (vgl., BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung). - BGH, 09.07.2013 - X ZR 145/10
Notwendigkeit einer erfinderischen Tätigkeit für eine Patentanmeldung; Patent …
Eine solche Sicht zu entwickeln entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 Rn. 43 - Kniehebelklemmvorrichtung). - BPatG, 03.04.2025 - 7 Ni 13/22 Rn. 172 Um zu beurteilen, ob sich diese Merkmale dem Fachmann in naheliegender Weise ergeben, ist die sich aus seiner Ausbildung und der üblichen Vorgehensweise ergebende Sichtweise und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 25.09.2012 - X ZR 10/10 -, BPatG 53, 302).
- BPatG, 03.04.2025 - 7 Ni 14/22 Rn. 169 Um zu beurteilen, ob sich diese Merkmale dem Fachmann in naheliegender Weise ergeben, ist die sich aus seiner Ausbildung und der üblichen Vorgehensweise ergebende Sichtweise und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 25.09.2012 - X ZR 10/10 -, BPatG 53, 302).
- BPatG, 30.04.2024 - 7 Ni 3/23 Rn. 281 Der Fachmann strebt stets und ganz allgemein nach einer Optimierung seiner Produkte, insbesondere nach einer Reduzierung von Teilen und somit der Herstellkosten, wie sich z. B. aus dem Standardwerk für Maschinenbau ergibt (Dubbel, Taschenbuch für Maschinenbau, 14. Auf., 1981; siehe auch BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10 -, BPatGE 53, 302).
- BPatG, 28.02.2013 - 35 W (pat) 425/10 Denn neben den in erster Linie zu berücksichtigenden druckschriftlichen Hinweisen und Anregungen aus dem Stand der Technik sind auch die sich aus der Ausbildung ergebende übliche Vorgehensweise des Fachmanns und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen und hierzu gehört auch, dass der Fachmann mit der Ausbildung eines Maschinenbauingenieurs in Funktionen denkt, die das von ihm zu konstruierende Bauteil erfüllen muss (BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10 - Kniehebelklemmvorrichtung).
- BPatG, 02.09.2015 - 19 W (pat) 36/14
- BPatG, 24.02.2015 - 21 W (pat) 28/13
Zurückweisung einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Elektrokabel mit …
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