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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1700
BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01 (https://dejure.org/2005,1700)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2005 - X ZR 126/01 (https://dejure.org/2005,1700)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2005 - X ZR 126/01 (https://dejure.org/2005,1700)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Blasfolienherstellung

    PatG § 139; ZPO § 139 Abs. 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHZ 162, 365
  • GRUR 2005, 569
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01
    Schließlich wird es im Falle einer danach auszusprechenden Verurteilung die Entscheidung des Senats vom 3.6.2004 (X ZR 82/03, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung) zu berücksichtigen haben.

    Schließlich wird es im Falle einer danach auszusprechenden Verurteilung die Entscheidung des Senats vom 3.6.2004 (X ZR 82/03, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung) zu berücksichtigen haben.

    Schließlich wird es im Falle einer danach auszusprechenden Verurteilung die Entscheidung des Senats vom 3.6.2004 (X ZR 82/03, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung) zu berücksichtigen haben.

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01
    Das Gericht hat jedoch nach § 139 I ZPO auf eine sachgerechte Fassung des Klageantrags, die die konkrete Verletzungsform umschreibt, hinzuwirken (Sen. BGHZ 98, 12, 23 Formstein).

    Das Gericht hat jedoch nach § 139 I ZPO auf eine sachgerechte Fassung des Klageantrags, die die konkrete Verletzungsform umschreibt, hinzuwirken (Sen. BGHZ 98, 12, 23 Formstein).

    Das Gericht hat jedoch nach § 139 I ZPO auf eine sachgerechte Fassung des Klageantrags, die die konkrete Verletzungsform umschreibt, hinzuwirken (Sen. BGHZ 98, 12, 23 Formstein).

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01
    Die Angabe dieses Merkmals und der Mittel, mit denen dieses bei der Verletzungsform verwirklicht wird, ist daher in den Klageanträgen und im Tenor so konkret zu fassen, dass sie die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden können (…vgl. Sen. BGHZ aaO Formstein; Sen.Urt. v. 24.09.1991 X ZR 37/90, GRUR 1992, 40, 41 Beheizbarer Atemluftschlauch;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 143 Rdnr. 159; Meier-Beck, GRUR 1998, 276).

    Die Angabe dieses Merkmals und der Mittel, mit denen dieses bei der Verletzungsform verwirklicht wird, ist daher in den Klageanträgen und im Tenor so konkret zu fassen, dass sie die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden können (…vgl. Sen. BGHZ aaO Formstein; Sen.Urt. v. 24.09.1991 X ZR 37/90, GRUR 1992, 40, 41 Beheizbarer Atemluftschlauch;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 143 Rdnr. 159; Meier-Beck, GRUR 1998, 276).

    Die Angabe dieses Merkmals und der Mittel, mit denen dieses bei der Verletzungsform verwirklicht wird, ist daher in den Klageanträgen und im Tenor so konkret zu fassen, dass sie die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden können (…vgl. Sen. BGHZ aaO Formstein; Sen.Urt. v. 24.09.1991 X ZR 37/90, GRUR 1992, 40, 41 Beheizbarer Atemluftschlauch;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 143 Rdnr. 159; Meier-Beck, GRUR 1998, 276).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines …

    Dieses entspricht - unabhängig von der Frage einer wortsinngemäßen oder äquivalenten Verletzung und ohne der Sache nach einen anderen Streitgegenstand als der Hauptantrag zu definieren - der Forderung, im Klageantrag und in einem diesem entsprechenden Urteilsausspruch zum Ausdruck zu bringen, durch welche Ausgestaltung des angegriffenen Erzeugnisses die erfindungsgemäße Lehre verwirklicht wird, und damit nicht den Gegenstand des Klagepatents, sondern den Streitgegenstand zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2005 - X ZR 126/01, BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung; BGH, Urteil vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I …

    Die Kammer hat im Hinblick auf die ausführliche Schilderung der angegriffenen Ausführungsform in den Entscheidungsgründen davon abgesehen, den Tenor entsprechend der BGH-Rechtsprechung (GRUR 2005, 569 - Blasfolienherstellung und GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II) zu konkretisieren.
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Rn. 49 6. Die Formulierung des Unterlassungsgebots ist entsprechend dem in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin gestellten Antrag an die angegriffene Ausführungsform anzupassen (BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung).
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