Rechtsprechung
| BGH, 09.10.2001 - X ZR 132/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Versäumnisurteil - Kaufvertrag - Werkvertrag - Mängel - Einrede der Verjährung - Kombinierter Vertrag - Stillschweigende Gewährleistungsvereinbarung - Gewährleistung nach werkvertraglichen Regeln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 651
Gewährleistungsrechte beim Kauf eines Sattelschleppers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Lieferungskauf: Gilt Werkvertragsrecht bei Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts? (IBR 2001, 661)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 09.10.2001 - X ZR 132/99
Die zulässige Revision der Klägerin, über die im Wege des Versäumnisurteils zu entscheiden ist, das aber inhaltlich nicht auf der Säumnis beruht (BGHZ 37, 79, 81), führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens zu übertragen ist. - BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96
Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und …
Auszug aus BGH, 09.10.2001 - X ZR 132/99
Dies genügte den Anforderungen an den Klagevortrag im Mängelprozeß, denn der Besteller muß nur die Symptome vortragen, aus denen er die Mängel herleitet; über die Ursachen braucht er sich nicht zu äußern (vgl. BGHZ 136, 342, 346, zum baurechtlichen Mängelprozeß).
- BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12
Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel
Denn im Mittelpunkt des vorliegenden Vertrages stand die Übertragung von Eigentum und Besitz an dem - umgerüsteten - Fahrzeug auf die Kläger; der Verpflichtung zum Einbau der Flüssiggasanlage kommt im Vergleich dazu kein solches Gewicht zu, dass sie den Vertrag prägen würde (vgl. Senatsurteile vom 3. März 2004 - VIII ZR 76/03, NJW-RR 2004, 850 unter II 1; vom 22. Juli 1998 - VIII ZR 220/97, NJW 1998, 3197 unter II 1; vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - X ZR 132/99, juris Rn. 5). - OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 13 U 37/06
Streitverkündung ohne Interventionswirkung bei Mehrfachbegründungen
Das begegnet keinen Wirksamkeitsbedenken, weil es in der Disposition der Vertragsparteien steht, die Gewährleistung nach werkvertraglichen Regelungen zu vereinbaren, auch wenn für den Vertrag an sich Kaufrecht gilt (vgl. BGHR 2002, 223; NJW 2002, 2867 ff).
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