Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung von Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsberufungsverfahrens; Erstreckung der freien Akteneinsicht auf die in einem parallel laufenden Verletzungsverfahren eingereichten Kopien von Aktenteilen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 99
Umfang des Akteneinsichtsrechts im Patentnichtigkeitsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 06.04.2005 - 4 Ni 12/04
- BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05
- BGH, 12.05.2009 - X ZR 133/05
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 133
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05
Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
- BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05
Akteneinsicht XVIII
Allerdings kann der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen werden (Sen.Beschl. v. 10.10.2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133;… Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18;… Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils m.w.N.). - BPatG, 23.04.2009 - 3 ZA (pat) 89/08 Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; BPatGE 25, 34, 35; BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; BGH GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; BGH GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 99, Rdnr. 37).
Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den Antragsteller darzulegen und eine Abwägung unter den beteiligten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV; BGH GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
Danach unterliegen beispielsweise in das Nichtigkeitsverfahren eingeführte Aktenteile aus Patentverletzungsverfahren - ungeachtet der für das Verletzungsverfahren geltenden Regelung des § 299 Abs. 2 ZPO - der uneingeschränkten Akteneinsicht, solange nicht ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse geltend gemacht ist, etwa von dem Nichtigkeitskläger, der ein schutzwürdiges Interesse daran haben kann, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents einem Wettbewerber nicht offenbart werden (vgl. auch BGH GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII m. w. Nachw.).
- BPatG, 15.03.2012 - 3 ZA (pat) 9/12 Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse substantiiert dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… sowie Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses - und eines damit vergleichbaren Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Verfügung -, die von den Parteien in das Nichtigkeitsverfahren eingeführt worden sind, unterliegen nach der Rechtsprechung aber grundsätzlich der freien Akteneinsicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht VIII).
Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und - sofern ein solches substantiiert dargetan ist - von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
- BPatG, 08.03.2012 - 3 ZA (pat) 7/12 Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse substantiiert dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… sowie Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
Kopien von Aktenteilen eines anderen Prozesses, insbesondere eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien in das Nichtigkeitsverfahren eingeführt worden sind, unterliegen nach der Rechtsprechung aber grundsätzlich der freien Akteneinsicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht VIII).
Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und - sofern ein solches substantiiert dargetan ist - von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
- BPatG, 23.09.2011 - 3 ZA (pat) 42/11 Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… sowie Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht VIII).
Erst wenn von Seiten der Parteien des Ausgangsverfahrens ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
- BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12
Gewährung von Einsicht in die Akten eines patentrechtlichen …
Im Übrigen erfordert die Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens weder die Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch die Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - X ZR 133/06, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII). - BGH, 23.10.2007 - X ZR 92/05
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Allerdings kann - über den Gesetzeswortlaut hinaus, vgl. Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441 f. - Akteneinsicht IX - auch der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen werden (Sen.Beschl. v. 10.10.2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133; v. 27.6.2007 - X ZR 56/05 - Akteneinsicht XVIII;… Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18;… Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils m.w.N.). - BGH, 14.02.2018 - X ZR 110/17
Akteneinsicht XXIII - Patentnichtigkeitssache: Pflicht des Antragstellers zur …
Rn. 5 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf ein Antrag auf Einsicht in die Akten eines Nichtigkeitsverfahrens in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Beschluss vom 10. Oktober 2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII). - BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07
Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 133). - BPatG, 17.02.2016 - 4 ZA (pat) 1/16
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht bei Geheimhaltungsvereinbarung" …
Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird, § 99 Abs. 3 Satz 3 PatG (vgl. BGH GRUR 1972, 441 - Akteneinsicht IX; GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII;… Busse/Schuster/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 99 Rn. 36).Erst wenn von einem Beteiligten ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse substantiiert dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist ein schutzwürdiges Gegeninteresse durch den jeweiligen Antragsteller darzulegen und eine Abwägung der geltend gemachten Interessen vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, Patentgesetz, 9. Aufl., § 99 Rdn. 26 ff.;… Busse, a. a. O., § 99 Rn. 25 ff.).
- BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
- BPatG, 13.10.2010 - 3 ZA (pat) 65/10
- BPatG, 06.09.2011 - 3 ZA (pat) 40/11
- BPatG, 28.09.2015 - 3 ZA (pat) 37/15
Antrag auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens
- BPatG, 11.02.2011 - 3 ZA (pat) 73/10
Keine Versagung des Antrags auf Akteneinsicht aufgrund mangelhaft dargelegtem, …
- BPatG, 29.09.2010 - 3 ZA (pat) 49/10
- BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22
Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels …
- BPatG, 26.09.2016 - 7 ZA (pat) 4/16
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht" - zur Akteneinsicht betreffend …
- BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 51/12
- BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 52/12
- BPatG, 19.10.2012 - 3 ZA (pat) 48/12
- BPatG, 23.04.2012 - 3 ZA (pat) 18/12
- BPatG, 20.07.2011 - 2 ZA (pat) 21/11
- BPatG, 23.02.2011 - 3 ZA (pat) 83/10
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Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2009 - X ZR 133/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
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- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Streitpatents in dem nicht mehr zu verteidigendem Umfang; Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Entsorgung von flüssigen Medien mit Produktionsrückständen aus der Industrie; Voraussetzungen für das Merkmal "neu" i.S.d. Art. 54 Europäische ...
- kanzlei.biz
Hochleitung patentfähig
- ra.de
- rechtsportal.de
EPÜ Art. 54
Teilweise Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren zum Entsorgen von flüssigen Medien mit Produktionsrückständen aus der Industrie mangels Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 06.04.2005 - 4 Ni 12/04
- BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05
- BGH, 12.05.2009 - X ZR 133/05 (1)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01
"Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht …
Auszug aus BGH, 12.05.2009 - X ZR 133/05
Auf die zulässige Berufung ist das Streitpatent in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, für nichtig zu erklären (st. Rspr., vgl. nur Sen.Urt. v. 14.9.2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 143, 146 - elektronisches Modul). - BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03
Rentabilitätsermittlung
Auszug aus BGH, 12.05.2009 - X ZR 133/05
Auf die zulässige Berufung ist das Streitpatent in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, für nichtig zu erklären (st. Rspr., vgl. nur Sen.Urt. v. 14.9.2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 143, 146 - elektronisches Modul).
- BGH, 10.11.2009 - X ZR 11/06
Entsorgungsverfahren
Allerdings ist das Klagepatent durch das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 2009 in dem parallelen Patentnichtigkeitsverfahren X ZR 133/05 dadurch teilweise für nichtig erklärt worden, dass die Patentansprüche 1 und 4 folgende Fassung erhalten haben (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung sind fett gesetzt):.
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