Rechtsprechung
| BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem europäischen Patent 927 293 betreffend C-förmige Führungsprofilschienen für Garagentorantriebe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EPÜ § 138 Abs. 1c
Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem europäischen Patent 927 293 betreffend C-förmige Führungsprofilschienen für Garagentorantriebe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentnichtigkeitssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 09.10.2008 - 2 Ni 43/06
- BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02
Papiermaschinengewebe
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08
Eine Untersuchung von einzelnen Merkmalen oder Merkmalsgruppen dahingehend, ob sie dem Fachmann durch den Stand der Technik je für sich nahegelegt waren, kann das Naheliegen des Gegenstands der Erfindung in seiner Gesamtheit nicht begründen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2007 - X ZR 273/02, GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe, mwN). - BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05
einteilige Öse
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08
Das aus dem Stand der Technik Bekannte muss dem Fachmann Anlass oder Anregung gegeben haben, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05
Betrieb einer Sicherheitseinrichtung
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08
Das aus dem Stand der Technik Bekannte muss dem Fachmann Anlass oder Anregung gegeben haben, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
- BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08
Reifenabdichtmittel
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08
Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns - hier, wie zutreffend vom Patentgericht in Übereistimmung mit den Parteien und dem gerichtlichen Sachverständigen gesehen, ein Maschinenbau-Techniker oder Fachhochschul-Ingenieur mit Kenntnissen der Metallumformung und mit Berufserfahrung bei Konstruktion, Montage und dem Betrieb von Garagentorantrieben - nicht als zur Erfindung gehörend erkennen lässt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtmittel;… Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II). - BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02
"Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der …
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08
Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns - hier, wie zutreffend vom Patentgericht in Übereistimmung mit den Parteien und dem gerichtlichen Sachverständigen gesehen, ein Maschinenbau-Techniker oder Fachhochschul-Ingenieur mit Kenntnissen der Metallumformung und mit Berufserfahrung bei Konstruktion, Montage und dem Betrieb von Garagentorantrieben - nicht als zur Erfindung gehörend erkennen lässt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtmittel;… Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II). - BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
Hubgliedertor II
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08
Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns - hier, wie zutreffend vom Patentgericht in Übereistimmung mit den Parteien und dem gerichtlichen Sachverständigen gesehen, ein Maschinenbau-Techniker oder Fachhochschul-Ingenieur mit Kenntnissen der Metallumformung und mit Berufserfahrung bei Konstruktion, Montage und dem Betrieb von Garagentorantrieben - nicht als zur Erfindung gehörend erkennen lässt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtmittel; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II). - BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01
Vorausbezahlte Telefongespräche
Auszug aus BGH, 13.12.2011 - X ZR 135/08
a) Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit um eine Rechtsfrage, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (BGH, Urteil vom 7. März 2006 - X ZR 213/01, BGHZ 166, 305 - Vorausbezahlte Telefongespräche).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2020 - L 32 AS 423/18
Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage im sozialgerichtlichen Verfahren - …
Es ist zwar höchstrichterlich geklärt, dass es an der Voraussetzung einer gleichartigen Forderung nach § 387 BGB fehlt, wenn eine Geldforderung einem Freistellungsanspruch (Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit) gegenübersteht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - X ZR 135/08, Rdnr. 3, zitiert nach juris; BGH…, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 100/09, Rdnr. 16, zitiert nach juris), weil ein Freistellungsanspruch auf ein Tun schlechthin, also auf eine ersetzbare Handlung, gerichtet ist, der nach § 887 ZPO zu vollstrecken ist und es sich damit nicht um einen Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung, deren Vollstreckung nach §§ 803 bis 882a ZPO zu erfolgen hat, handelt ( Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. Oktober 2016 - L 31 AS 1774/16 , Rdnr. 31, zitiert nach juris unter Hinweis auf BGH…, Urteil vom 28. Juni 1983 - VI ZR 285/81, Rdnr. 9, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 1983, 2438). - BGH, 18.12.2025 - X ZR 167/23
Videodecodiervorrichtung
Eine Untersuchung einzelner Merkmale oder Merkmalsgruppen dahingehend, ob sie dem Fachmann durch den Stand der Technik je für sich nahegelegt waren, kann das Naheliegen des Gegenstands der Erfindung in seiner Gesamtheit nicht begründen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. Mai 2007 - X ZR 273/02, GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe; Urteil vom 13. Dezember 2011 - X ZR 135/08, juris Rn. 42).Eine Untersuchung einzelner Merkmale oder Merkmalsgruppen dahingehend, ob sie dem Fachmann durch den Stand der Technik je für sich nahegelegt waren, kann das Naheliegen des Gegenstands der Erfindung in seiner Gesamtheit nicht begründen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2007 - X ZR 273/02, GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe; Urteil vom 13. Dezember 2011 - X ZR 135/08, juris Rn. 42).
- BGH, 20.04.2021 - X ZR 40/19
Patentnichtigkeitssache: Heranziehung bildlicher Darstellungen eines …
Rn. 33 (a) Der Senat hat - ohne die Frage zu problematisieren - schon verschiedentlich Designpatente und Geschmacksmuster als möglichen Ausgangspunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit herangezogen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - X ZR 135/08 Rn. 36;… Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 53 f. - Opto-Bauelement;… Urteil vom 18. Dezember 2018 - X ZR 37/17, GRUR 2019, 499 Rn. 47 - Eierkarton). - BPatG, 07.08.2024 - 9 W (pat) 19/21 6.2.3 Soweit die Patentinhaberin und Beschwerdeführerin 3 mit Verweis auf die BGH- Rechtsprechung X ZR 273/02 - Papiermaschinengewebe, weitergeführt im Urteil X ZR 135/08 vom 13. Dezember 2011, Rn. 42, noch vorgetragen hat, bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit dürften wie bei der Auslegung des Patentanspruchs einzelne Merkmale oder Merkmalsgruppen des beanspruchten Gegenstands oder Verfahrens auch dann nicht isoliert mit dem Stand der Technik verglichen werden, wenn sich der Gegenstand der Erfindung - wie von den Einsprechenden vorgetragen - in einzelne "Teilaufgaben" aufspalten lässt, so sind diese Entscheidungen ebenso wenig einschlägig wie der noch zusätzlich angeführte Beschluss in der Gebrauchsmusterbeschwerdesache 35 W (pat) 406/21, der ebenfalls auf die eingangs zitierte BGH-Entscheidung zurückgeht (vgl. Abschnitt 9.5).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".