Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Auskunftsanspruch bei Nachbau II
GemSortV Art. 14 Abs. 3; SortG § 10a Abs. 6; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bm
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GemSortV Art. 14 Abs. 3; ; SortG § 10a Abs. 6; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bm
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht einer Landwirts zur Nachbauauskunft und zur Erbringung von Nachweisen gegenüber einem Sortenschutzinhaber; Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung für Sortenschutzinhaber beim Nachbau von Sorten durch einen Landwirt; Rechte und Pflichten aus einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Auskunftsanspruch bei Nachbau II"; Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Sortenschutzinhabers
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsanspruch bei Nachbau II
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Auskunftsanspruch des Sortenschutzinhaber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2006, 407
- GRUR 2006, 47
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.03.2005 - X ZR 191/03
Aufbereiter
Auszug aus BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04
Insoweit gilt nichts anderes als für die Informationspflicht des Aufbereiters (Sen.Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter).Denn der Auskunftsanspruch nach § 10a Abs. 6 SortG besteht nur gegenüber Landwirten, die von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch machen, und ist damit gleichfalls sortenbezogen (Sen.Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter).
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04
Vielmehr gestalten sie das gesetzliche Lizenzverhältnis aus, das nach § 10a Abs. 3 SortG, Art. 14 Abs. 1 GemSortV zwischen dem Inhaber der jeweiligen Sorte und dem Landwirt dadurch zustande kommt, dass der Landwirt von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch macht (vgl. BGHZ 149, 165, 175 - Auskunftsanspruch bei Nachbau I). - EuGH, 10.04.2003 - C-305/00
DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT …
Auszug aus BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04
Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache Schulin gegen Saatgut-Treuhand (Urt. v. 10.4.2003 - C-305/00, Slg. 2003, I 3525 = GRUR 2003, 868) kann Art. 14 Abs. 3 GemSortV nicht dahin ausgelegt werden, dass er dem Inhaber des gemeinschaftlichen Schutzes für eine Pflanzensorte das Recht gibt, die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Auskünfte von einem Landwirt zu verlangen, wenn er nicht über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Landwirt zu Vermehrungszwecken im Feldanbau in seinem eigenen Betrieb das Ernteerzeugnis verwendet oder verwenden wird, das er in seinem eigenen Betrieb durch Anbau von Vermehrungsgut einer geschützten Sorte gewonnen hat. - EuGH, 14.10.2004 - C-336/02
Brangewitz
Auszug aus BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04
Bestätigt wird dieses Verständnis durch das Urteil des Gerichtshofs vom 14. Oktober 2004 (C-336/02, GRUR 2005, 236 - Saatgut-Treuhand/Brangewitz). - OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 2 U 18/04
Umfang der Nachprüfungsrechte der Sortenschutzinhaber aufgrund einer …
Auszug aus BGH, 13.09.2005 - X ZR 170/04
Hingegen hat es über das erstinstanzliche Urteil hinaus den Beklagten hinsichtlich der von ihm in der Nachbauerklärung für das Wirtschaftsjahr 1997/98 angegebenen Sorten verurteilt, der Klägerin Einsicht in seine Aufzeichnungen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem vom ihm durchgeführten An- und Nachbau zu gewähren (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 31).
- BGH, 27.06.2007 - X ZR 158/03
Nachbauentschädigung IV
Für die Entschädigung für den Nachbau von nach nationalem Recht geschützten Pflanzensorten gelten für das Wirtschaftsjahr 1998/1999 gegenüber Landwirten, die der Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der Pflanzenzüchter und dem Deutschen Bauernverband vom 3. Juni 1996 ("Kooperationsabkommen 1996", veröffentlicht im Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamts vom 16.8.1999; auszugsweise auch im Senatsurteil vom 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 f. - Auskunftsanspruch bei Nachbau II - abgedruckt) nicht beigetreten sind, dieselben Grundsätze wie für den Nachbau von nach Gemeinschaftsrecht geschützten Sorten (…hierzu Sen.Urt. v. 27.6.2007 - X ZR 156/03 - Nachbauentschädigung II, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 27.06.2007 - X ZR 156/03
Nachbauentschädigung II
Für das Wirtschaftsjahr 1998/1999 kann von Landwirten, die Nachbau hinsichtlich gemeinschaftsrechtlich geschützter Pflanzensorten betreiben, aber der Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der Pflanzenzüchter und dem Deutschen Bauernverband vom 3. Juni 1996 (veröffentlicht im Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamts vom 16.8.1999; auszugsweise auch im Senatsurteil vom 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 f. - Auskunftsanspruch bei Nachbau II - abgedruckt) nicht beigetreten sind, in Deutschland eine Nachbauentschädigung grundsätzlich nur bis zur Höhe von 50 % der Z-Lizenzgebühr verlangt werden. - BGH, 27.06.2007 - X ZR 157/03
Nachbauentschädigung III
a) Für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 kann von Landwirten, die Nachbau hinsichtlich gemeinschaftsrechtlich geschützter Pflanzensorten betreiben, aber der Vereinbarung zwischen dem Bundesverband der Pflanzenzüchter und dem Deutschen Bauernverband vom 3. Juni 1996 ("Kooperationsabkommen 1996", veröffentlicht im Amtsblatt des Gemeinschaftlichen Sortenamts vom 16.8.1999; auszugsweise auch im Senatsurteil vom 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 f. - Auskunftsanspruch bei Nachbau II - abgedruckt) nicht beigetreten sind, in Deutschland eine Nachbauentschädigung in der Höhe verlangt werden, wie sie das Kooperationsabkommen 1996 vorsieht.
- BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Auskunftsanspruch bei Nachbau III
Die Informationspflicht des Landwirts besteht, wie der Senat, gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…EuGH, Urt. v. 10.4.2003 - Rs. C-305/00, Slg. 2003 I 3225 = GRUR 2003, 868 - Schulin./.STV; v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01, Slg. 2004 I 2263 = GRUR 2003, 587 - STV./.Jäger, und v. 14.10.2004, Rs. C-336/02, Slg. 2004 I 9801 = GRUR 2005, 236 - STV./.Brangewitz) bereits mehrfach entschieden hat und woran er festhält, nur für diejenigen Gemeinschaftssorten, für die der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass sie von dem Landwirt nachgebaut worden sind oder nachgebaut werden sollen (…Sen. Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I; v. 13.9.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II); er ist mithin sortenbezogen. - BGH, 14.02.2006 - X ZR 70/04
Auskunftsanspruch bei Nachbau
Die Informationspflicht des Landwirts besteht, wie der Senat, gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…EuGH, Urt. v. 10.4.2003 - Rs. C-305/00, Slg. 2003 I 3225 = GRUR 2003, 868 - Schulin./.STV; v. 11.3.2004 - Rs. C-182/01, Slg. 2004 I 2263 = GRUR 2003, 587 - STV./.Jäger, und v. 14.10.2004, Rs. C-336/02, Slg. 2004 I 9801 = GRUR 2005, 236 - STV./.Brangewitz) bereits mehrfach entschieden hat und woran er festhält, nur für diejenigen Gemeinschaftssorten, für die der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass sie von dem Landwirt nachgebaut worden sind oder nachgebaut werden sollen (…Sen.Urt. v. 30.3.2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter I; v. 13.09.2005 - X ZR 170/04, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II); er ist mithin sortenbezogen. - LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 184/12
Auskunftsverpflichtung bei Nachbau (Sortenschutz)
Um eine entsprechende Auskunftspflicht zu begründen, genügt es, dass ein tatsächlicher Anhaltspunkt für einen gegenwärtigen oder künftigen Nachbau vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 10.04.2003, Az.: C - 305/00, BGH, Urteil vom 13.09.2005, Az.: X ZR 170/04). - LG Aachen, 04.04.2006 - 10 O 599/04 Die Vorschrift bezieht sich nur auf Ansprüche in Zusammenhang mit Wertpapierleistungen (vgl. BGH Urteil vom 08.03.2005 X ZR 170/04).
- LG Frankfurt/Main, 26.11.2025 - 6 O 291/24
Umfang der Auskunft bei Sortenschutzverletzung
Diese Rechtsprechung hat der BGH zudem ausdrücklich auf den Auskunftsanspruch gegenüber dem Landwirt erstreckt und ausgeführt, dass die Auskunftspflicht sortenbezogen nur für diejenigen Wirtschaftsjahre besteht, für die Anhaltspunkte für die Nutzung bestehen (BGH, GRUR 2006, 407 - Auskunftsanspruch bei Nachbau III; BGH, GRUR 2006, 47 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II). - LG Düsseldorf, 28.02.2012 - 4b O 149/11
Winterweizen (Sortenschutz)
Es ist also nicht erforderlich, dass objektiv Nachbau betrieben wurde (vgl. auch BGH, Urteil vom 13.9.2005, Az. X ZR 170/04).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".