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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2661
BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02 (https://dejure.org/2004,2661)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2004 - X ZR 176/02 (https://dejure.org/2004,2661)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02 (https://dejure.org/2004,2661)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Staubsaugersaugrohr

    ZPO § 91 a, § 572

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 41
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 59/84

    Quotenvorrecht des Kaskoversicherten und Sachverständigenkosten

    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
    Ist durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien in der Revisionsinstanz der Rechtsstreit erledigt, umfaßt diese Entscheidung alle bisher entstandenen Kosten, also nicht nur die im Revisionsverfahren angefallenen, sondern auch diejenigen der Vorinstanzen (BGH, Urt. v. 29.01.1985 - VI ZR 59/84, VersR 1985, 441).

    Im Falle der auf übereinstimmender Erklärung beruhenden Erledigung des Rechtsstreits in der Revisionsinstanz bedeutet das, daß lediglich der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen ist (BGH, Urt. v. 29.01.1985 - VI ZR 59/84, VersR 1985, 441) und es sich regelmäßig verbietet, hierbei alle rechtlichen Zweifelsfragen auszuschöpfen (Sen.Beschl. v. 25.02.1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).

  • BGH, 25.02.1986 - X ZR 8/85

    "Schweißgemisch"; Zusammenlegung von Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
    Die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit- und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (Sen.Beschl. v. 25.02.1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).

    Im Falle der auf übereinstimmender Erklärung beruhenden Erledigung des Rechtsstreits in der Revisionsinstanz bedeutet das, daß lediglich der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen ist (…BGH, Urt. v. 29.01.1985 - VI ZR 59/84, VersR 1985, 441) und es sich regelmäßig verbietet, hierbei alle rechtlichen Zweifelsfragen auszuschöpfen (Sen.Beschl. v. 25.02.1986 - X ZR 8/85, GRUR 1986, 531 - Schweißgemisch).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
    Das von der Revision der Auslegung des Berufungsgerichts Entgegengehaltene schließlich findet keine Stütze in dem erteilten Patentanspruch, der die maßgebliche Grundlage für die Auslegung bildet (Sen.Urt. v. 02.03.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
    Die funktionsorientierte Auslegung ist jedenfalls dann sachgerecht, wenn die Wortwahl des Patentanspruchs - wie hier "im wesentlichen" - für sich kein fest umrissenes Verständnis erlaubt (vgl. Sen.Urt. v. 07.11.2000 - X ZR 145/98, GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher).
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch …

    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
    An diesen zum früheren Zivilprozeßrecht entwickelten Grundsätzen hat sich durch dessen Novellierung zum 1. Januar 2002 nichts geändert (vgl. BGH, Beschl. v. 13.02.2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075), so daß sie auch auf den Streitfall anzuwenden sind.
  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 56/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
    In dieser Formulierung kommt die Zielsetzung von § 91 a ZPO zum Ausdruck, in der Kernfrage erledigte Rechtsstreitigkeiten einer summarischen, beschleunigten Erledigung zuzuführen (BGH, Beschl. v. 22.01.1963 - Ia ZR 56/63, Umdr. S. 4).
  • BGH, 16.03.1967 - Ia ZR 97/64

    Grundsätze für die Auslegung eines Patents - Anmeldung eines Patents für eine …

    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
    1. Die übereinstimmende Erklärung der Parteien, der Patentverletzungsrechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, ist auch in der Revisionsinstanz statthaft (BGH, Beschl. v. 16.03.1967 - Ia ZR 97/64, Umdr. S. 13/14; BGHZ 50, 198).
  • BGH, 12.10.1951 - V ZR 39/50
    Auszug aus BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02
    Sie führt zur Anwendung von § 91 a ZPO (BGH, Beschl. v. 12.10.1951 - V ZR 39/50, LM Nr. 2 zu § 91 a ZPO), wonach nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden ist.
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit …

    Rn. 32 In der ebenfalls von der Revision angeführten Entscheidung "Staubsaugersaugrohr" hat der Senat ausgeführt, eine funktionsorientierte Auslegung sei jedenfalls dann sachgerecht, wenn die Wortwahl des Patentanspruchs im Wesentlichen für sich kein fest umrissenes Verständnis erlaube (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02, GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2024 - 15 U 59/23

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung in einem …

    Rn. 8 Dies ist auch in der Berufungsinstanz noch möglich (BGH, GRUR 2004, 350 - Pyrex; BGH, GRUR 2005, 41 - Staubsaugrohr), wobei die Wirksamkeit der übereinstimmenden Erledigungserklärung die Zulässigkeit des Rechtsmittels voraussetzt (BGH, NJW 1968, 1725; BGH, Beschl. v. 15.01.2004, Az. IX ZB 188/03, BeckRS 2004, 1745;… a. A. MüKo/Rimmelspacher, ZPO, 6. Auflage, 2020, § 91a, Rn. 17).

    Die Kostenentscheidung umfasst alle bisher entstandenen Kosten, das heißt nicht nur diejenigen des Berufungsverfahrens, sondern auch diejenigen der Vorinstanz (BGH, GRUR 2005, 41 - Staubsaugrohr).

    Erklären die Parteien den Rechtsstreit im Berufungsverfahren übereinstimmend für erledigt, ist der mutmaßliche Ausgang des Berufungsverfahrens und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidung der Vorinstanz festzustellen (BGH, NJW-RR 2004, 377; BGH, GRUR 2005, 41 - Staubsaugrohr).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Rn. 86 Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH kann sich ein im Patentdokument abweichender Sprachgebrauch auch aus einem funktionsorientierten Verständnis heraus ergeben (BGH GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; BGH GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).

    Anerkanntermaßen ist die funktionsorientierte Auslegung jedenfalls dann sachgerecht, wenn die Wortwahl des Patentanspruchs für sich kein fest umrissenes Verständnis erlaubt (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; BGH GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).

  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung …

    Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann (…vgl. Althammer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 91a Rn. 24, 27), denn die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02 -, Rn. 17, juris - Staubsaugersaugrohr;… Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85 -, Rn. 2, juris - Schweißgemisch).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 192/12

    Drospirenon II

    Rn. 103 Soweit die Verfügungsklägerin insbesondere unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Staubsaugersaugrohr" des Bundesgerichtshofes (GRUR 2005, 41, 42) darauf verweist, Patentanspruch 1 fordere lediglich die Anwesenheit von Rutheniumsalzen, so dass in den Patentanspruch lediglich eine Stoffgruppe und damit kein konkreter Stoff aufgenommen worden sei, ist ihr insoweit zuzustimmen, als dass in Patentanspruch 1 kein spezieller Stoff genannt ist.

    Zwar weist die Verfügungsklägerin zurecht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Staubsaugersaugrohr" aus der Vorgabe einer Werkstoffgruppe im Patentanspruch (Polyamid) den Schluss gezogen hat, der Fachmann erkenne daraus, dass er eine Auswahl treffen müsse, die sich an Aufgabe und Funktion des entsprechenden Bauteils zu orientieren habe (vgl. BGH GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 2 U 55/08

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III

    Eine solche funktionsorientierte Auslegung kommt jedenfalls dann zum Tragen, wenn - wie hier - die Wortwahl des Patentanspruchs kein eindeutig feststehendes Verständnis erlaubt (BGH, GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher).
  • BGH, 09.03.2022 - VII ZR 100/21

    Entscheid über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO …

    Im Falle der auf übereinstimmender Erklärung beruhenden Erledigung des Rechtsstreits in der Revisionsinstanz bedeutet das, dass lediglich der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen ist und es sich regelmäßig verbietet, hierbei alle rechtlichen Zweifelsfragen auszuschöpfen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02, GRUR 2005, 41, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20

    Flüssigkeitszufuhranordnung - Patentverletzungsverfahren: Prüfung von …

    Dafür besteht insbesondere bei dem vorliegenden Anspruchsmerkmal in Anbetracht des grundsätzlich fest umrissenen Verständnisses des Fachmanns (siehe BGH, GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr;… BGHZ 211, 1 Rn. 32 - Pemetrexed) von einer Nut (und der dafür charakteristischen Wirkungsweise mit einem Gegenstück) und der Anspruchsvorgabe, wonach gerade die Nut zum dichtenden Eingriff (und nicht nur zur Förderung eines Eingriffs zwischen anderen Bauteilen) geeignet sein muss, keine Grundlage im durch die Beschreibung und die Figuren erläuterten Wortsinn des Patentanspruchs.
  • LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 190/12

    Drospirenon

    Rn. 103 Soweit die Verfügungsklägerin insbesondere unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Staubsaugersaugrohr" des Bundesgerichtshofes (GRUR 2005, 41, 42) darauf verweist, Patentanspruch 1 fordere lediglich die Anwesenheit von Rutheniumsalzen, so dass in den Patentanspruch lediglich eine Stoffgruppe und damit kein konkreter Stoff aufgenommen worden sei, ist ihr insoweit zuzustimmen, als dass in Patentanspruch 1 kein spezieller Stoff genannt ist.

    Zwar weist die Verfügungsklägerin zurecht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Staubsaugersaugrohr" aus der Vorgabe einer Werkstoffgruppe im Patentanspruch (Polyamid) den Schluss gezogen hat, der Fachmann erkenne daraus, dass er eine Auswahl treffen müsse, die sich an Aufgabe und Funktion des entsprechenden Bauteils zu orientieren habe (vgl. BGH GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).

  • KG, 10.03.2023 - 5 W 3/23

    Kostenentscheidung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren …

    Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann (…vgl. Althammer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rn. 24, 27), denn die Frage der Kostenlast rechtfertigt nur eine abgekürzte, Zeit und Arbeitskraft ersparende Behandlung und Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - X ZR 176/02 -, Rn. 17, juris - Staubsaugersaugrohr;… Beschluss vom 25. Februar 1986 - X ZR 8/85 -, Rn. 2, juris - Schweißgemisch).
  • BGH, 09.03.2022 - VII ZR 735/21

    Entscheid über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO …

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 25/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 90/05

    Patent betreffend eine Schrägjalousie

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 26/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …

  • LG Berlin II, 25.02.2025 - 85 S 42/24

    WEG-Recht: Bestimmtheit des Antrags auf Belegeinsicht und Kostenaufhebung bei …

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2012 - 2 U 8/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Benetzung von …

  • KG, 18.03.2025 - 5 W 114/24

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Verfahren auf Aufhebung einer einstweiligen …

  • KG, 10.12.2024 - 5 U 154/19

    Hangover Shot

  • BGH, 23.06.2022 - VII ZR 133/21

    Feststellung des mutmaßlichen Ausgangs der Nichtzulassungsbeschwerde- und …

  • LG Düsseldorf, 12.11.2019 - 4a O 117/17

    Mehrschichtige Polyolefinfolie II

  • KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11

    Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2009 - 2 U 71/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Kraftmaschine zum gezielten …

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
  • BPatG, 10.05.2006 - 4 Ni 65/04
  • LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 146/12

    Patentinhaberschaft (2)

  • BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
  • BPatG, 10.03.2026 - 3 Ni 19/24
  • BPatG, 09.03.2022 - 6 Ni 15/21
  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 27/06

    Insektenschutzmittel

  • BPatG, 01.12.2005 - 2 Ni 46/04
  • BPatG, 23.04.2018 - 19 W (pat) 19/17
  • LG München I, 13.08.2015 - 7 O 18687/14

    Patentstreit um Tintenpatrone

  • LG Düsseldorf, 08.05.2008 - 4a O 67/08

    Übertragungspapier für Tintenstrahldruck

  • KG, 26.10.2009 - 5 W 217/08

    Beauftragen mehrere Gläubiger einen Rechtsanwalt wegen desselben …

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