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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1685
BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99 (https://dejure.org/2002,1685)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - X ZR 242/99 (https://dejure.org/2002,1685)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - X ZR 242/99 (https://dejure.org/2002,1685)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 633 Abs. 3 a.F.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werklieferungsvertrag - Ersatz von Aufwendungen - Nachbesserungsarbeiten - Ersatzvornahme - Offener Einigungsmangel - Vertraglich geschuldete Leistung - Gewöhnlicher Gebrauch - Funktionsentsprechung - Mangelfreiheit - Toleranzwert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 633 Abs. 3
    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks; Voraussetzungen des Verzuges

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt ein Mangel vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau nach Musterfassade: Welche Toleranzen muss Bauherr bei Glasscheiben akzeptieren? (IBR 2002, 536)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1533
  • NZBau 2002, 611
  • ZfBR 2003, 22
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99
    Haben die Parteien die Beschaffenheit des Werks nicht ausdrücklich vereinbart, ist ein für den vertraglich vorausgesetzten, d.h. den vom Besteller beabsichtigten und dem Unternehmer bekannten Gebrauch, hilfsweise ein für den gewöhnlichen, d.h. den nach Art des Werkes üblichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk geschuldet (…Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 633 Rdn. 2 a; vgl. auch BGHZ 139, 16, 18;… BGH, Urt. v. 28.10.1999 - VII ZR 115/97, NJW-RR 2000, 309, 310).

    Eine Werkleistung kann sonach auch dann fehlerhaft sein, wenn bei der Errichtung des Werkes die für diese Zeit allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden (BGHZ 139, 16, 18).

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen …

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99
    Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH, Urt. v. 16.7.1998 - VII ZR 350/96, NJW 1998, 3707, 3708 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 115/97

    Anforderungen an Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99
    Haben die Parteien die Beschaffenheit des Werks nicht ausdrücklich vereinbart, ist ein für den vertraglich vorausgesetzten, d.h. den vom Besteller beabsichtigten und dem Unternehmer bekannten Gebrauch, hilfsweise ein für den gewöhnlichen, d.h. den nach Art des Werkes üblichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk geschuldet (…Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 633 Rdn. 2 a; vgl. auch BGHZ 139, 16, 18; BGH, Urt. v. 28.10.1999 - VII ZR 115/97, NJW-RR 2000, 309, 310).
  • BGH, 15.03.1990 - VII ZR 311/88

    Entbehrlichkeit der Aufforderung zu fristgerechter Mängelbeseitigung; …

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99
    Das gilt vor allem, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet oder wenn er die Beseitigung des Mangels in anderer Weise ernsthaft verweigert (BGH, Urt. v. 15.3.1990 - VII ZR 311/88, NJW-RR 1990, 786, 787;… BGH, Urt. v. 10.4.1991 - VIII ZR 131/90, NJW 1991, 1882, 1883).
  • BGH, 10.04.1991 - VIII ZR 131/90

    Rechte des Käufers bei alleinigem Nachbesserungsrecht

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99
    Das gilt vor allem, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet oder wenn er die Beseitigung des Mangels in anderer Weise ernsthaft verweigert (…BGH, Urt. v. 15.3.1990 - VII ZR 311/88, NJW-RR 1990, 786, 787; BGH, Urt. v. 10.4.1991 - VIII ZR 131/90, NJW 1991, 1882, 1883).
  • BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99
    Auch im nachhaltigen Bestreiten eines Mangels, selbst noch im Prozeß, kann eine Ablehnung des Nachbesserungsverlangens gesehen werden (Sen.Urt. v. 28.3.1995 - X ZR 71/93, NJW-RR 1995, 939, 940).
  • BGH, 31.08.2017 - VII ZR 5/17

    Werkvertrag über Malerarbeiten: Auslegung des Vertrages im Hinblick auf eine …

    Rn. 23 Eine Beschaffenheitsvereinbarung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2002 - X ZR 242/99, NZBau 2002, 611, 612, juris Rn. 11, zu § 633 BGB a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten …

    Rn. 87 Der BGH hat im von der Klägerin (66 GA) zitierten Urteil vom 09.07.2002 (X ZR 242/99, NJW-RR 2002, 1533, dort Rn 11) ausgeführt, dass eine Werkleistung auch dann fehlerhaft sein kann, wenn bei der Errichtung des Werks die für diese Zeit allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden.
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04

    Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs

    Die davon abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht (BGH, Urteil vom 9. Juli 2002 - X ZR 242/99, NZBau 2002, 611 = ZfBR 2003, 22) oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte.
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