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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1997 - X ZR 31/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10107
BGH, 28.10.1997 - X ZR 31/96 (https://dejure.org/1997,10107)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1997 - X ZR 31/96 (https://dejure.org/1997,10107)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - X ZR 31/96 (https://dejure.org/1997,10107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Schätzung gem. § 287 der Zivilprozessordnung (ZPO) bei prozessualer Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Werklieferungsvertrag - Revision gegen die Abweisung einer Widerklage wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Werklieferungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; ZPO § 287
    Zulässigkeit einer Schätzung im Rahmen eines Schadensersatzprozesses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter …

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZR 31/96
    Solange greifbare Anhaltspunkte für die Darstellung eines (Wider-)Klägers vorhanden sind, darf eine Schadensersatzklage nicht wegen eines lückenhaften Vortrages abgewiesen werden (vgl. BGH, Urt. v. 02.07.1992 - IX ZR 256/91, NJW 1992, 2694, 2695).
  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt; …

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZR 31/96
    Denn § 287 ZPO gilt nach seinem eindeutigen Wortlaut in Schadensersatzprozessen jeder Art. Dem Geschädigten erleichtert § 287 ZPO dabei nicht nur die Beweisführung, sondern auch die Darlegung (Sen.Urt. v. 12.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 664 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.07.2004 - 12 U 572/97

    Arzthaftung bei Kontroll- und Behandlungsdefiziten für ein mangelgeborenes Kind: …

    Diese Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter bzw. greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 14. Dezember 1995 - III ZR 5/95 - BGH Urt. v. 28. Oktober 1997 - X ZR 31/96).
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