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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1281
BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01 (https://dejure.org/2002,1281)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2002 - X ZR 36/01 (https://dejure.org/2002,1281)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01 (https://dejure.org/2002,1281)
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Funkuhr

§ 139 PatG, § 840 BGB, Haftung eines ausländischen Lieferanten für Patentverletzungen im Inland (vgl. auch Art. 40 EGBGB)

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    PatG 1981 § 139; BGB § 840

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 599
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88

    Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des …

    Auszug aus BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01
    Auf die Frage, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die Beklagte zu 1 nach den vertraglichen Vereinbarungen der an der Versendung und dem Import der in H. f.o.b. ausgelieferten Ware beteiligten Unternehmen im Eigentum oder Besitz der Uhren gewesen ist, kommt es - wie auch sonst bei der Verletzung absoluter Rechte (…vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 17.05.2001 - I ZR 251/99, NJW 2001, 3265, 3266 - ambiente.de zum Unterlassungsanspruch; BGH, Urt. v. 05.12.1989 - VI ZR 335/88, NJW 1990, 976, 977 f. zum ersatzrechtlichen Haftungsumfang) - für die patentrechtliche Beurteilung nicht an.

    Da jeder Beteiligte bereits für eine fahrlässige Verletzung des Klagepatents, für die jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen kann (vgl. BGH, Urt. v. 05.12.1989 - VI ZR 335/88, NJW 1990, 976, 977 f.), einzustehen hat - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB -, ist auch unerheblich, ob die getroffenen Feststellungen die Annahme eines vorsätzlichen Zusammenwirkens der Beklagten mit einem inländischen Haupttäter, Mittäter oder Gehilfen tragen.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01
    Auf die Frage, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die Beklagte zu 1 nach den vertraglichen Vereinbarungen der an der Versendung und dem Import der in H. f.o.b. ausgelieferten Ware beteiligten Unternehmen im Eigentum oder Besitz der Uhren gewesen ist, kommt es - wie auch sonst bei der Verletzung absoluter Rechte (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 17.05.2001 - I ZR 251/99, NJW 2001, 3265, 3266 - ambiente.de zum Unterlassungsanspruch;… BGH, Urt. v. 05.12.1989 - VI ZR 335/88, NJW 1990, 976, 977 f. zum ersatzrechtlichen Haftungsumfang) - für die patentrechtliche Beurteilung nicht an.
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über …

    Entsprechendes gilt bei fahrlässiger Beteiligung (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; Beschl. v. 26.2. 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur …

    Dies gilt unabhängig davon, an welchem Ort Eigentum, Besitz und Gefahr an der gelieferten Ware auf den Abnehmer übergehen (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Ein vorwerfbares Verhalten in diesem Sinne kann zum Beispiel darin liegen, dass auf die Benutzung des Patents gerichtete Handlungen eines Dritten pflichtwidrig nicht unterbunden werden (BGH…, Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 34 - MP3-Player-Import;… Urteil vom 30. Januar 2007 - X ZR 53/04, BGHZ 171, 13 = GRUR 2007, 313 Rn. 17 - Funkuhr II; Beschluss vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

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