Rechtsprechung
| BGH, 04.08.2020 - X ZR 38/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Mitralklappenprothese
- rechtsinformationen.bund.de
Patentanmeldung: Vorliegen einer widerrechtlichen Entnahme sowie Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung - Mitralklappenprothese
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 PatG
Patentanmeldung: Vorliegen einer widerrechtlichen Entnahme sowie Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung - Mitralklappenprothese - IWW
- Wolters Kluwer
Patentrechtsstreitigkeit bezüglich einer Mitralklappenprothese; Bestehen eines Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einer Patentanmeldung; Prüfung des Vorliegens einer widerrechtlichen Entnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 8
- rechtsportal.de
PatG § 8
- datenbank.nwb.de
Patentanmeldung: Vorliegen einer widerrechtlichen Entnahme - Mitralklappenprothese
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schöpferischer Beitrag zu Patent betreffend die Behandlung einer Herzklappeninsuffizienz
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2020, 1519
- GRUR 2020, 1186
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08
Atemgasdrucksteuerung
Auszug aus BGH, 04.08.2020 - X ZR 38/19
Nicht ausreichend sind nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflusst haben, also unwesentlich in Bezug auf die Lösung sind, sowie solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - X ZR 53/08, GRUR 2011, 903 Rn. 14 - Atemgasdrucksteuerung).Rn. 40 Zur Beantwortung der Frage, ob ein schöpferischer Beitrag vorliegt, ist es erforderlich, zunächst den Gegenstand der Streitanmeldung zu ermitteln, sodann zu prüfen, ob die geltend gemachte Leistung hierzu beigetragen hat, und schließlich das Gewicht der Beiträge im Verhältnis zueinander und zur erfinderischen Gesamtleistung abzuwägen (BGH, GRUR 2011, 903 Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).
- BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12
Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf …
Auszug aus BGH, 04.08.2020 - X ZR 38/19
Ob und gegebenenfalls inwieweit eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil).Ob und gegebenenfalls inwieweit eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil).
- BGH, 11.06.2024 - X ZB 5/22
DABUS - Künstliche Intelligenz kann nicht Erfinder sein
Auszuscheiden sind nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflusst haben, also unwesentlich in Bezug auf die Lösung sind, ferner solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 114 - Mitralklappenprothese). - BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21
Anspruch des Berechtigten auf Übertragung eines Patents wegen widerrechtlicher …
Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen (Bestätigung von BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese).Rn. 55 Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen (BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese).
Auszuscheiden sind nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflusst haben, also unwesentlich in Bezug auf die Lösung sind, ferner solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (BGH GRUR 2020, 1186 Rn. 39 - Mitralklappenprothese).
- OLG Düsseldorf, 28.11.2024 - 2 U 31/24
Kaffeekapsel
(aa) Ein Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einer Patentanmeldung oder einem bereits erteilten Patent steht demjenigen zu, der einen schöpferischen Beitrag zum Gegenstand der angemeldeten Erfindung geleistet hat (BGH, GRUR 2020, 1186 Rn. 39 - Mitralklappenprothese).Nicht ausreichend sind nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflusst haben, also unwesentlich in Bezug auf die Lösung sind, sowie solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen wurden (…BGH, GRUR 2011, 903 Rn. 14 - Atemgasdrucksteuerung; GRUR 2020, 1186 Rn. 39 - Mitralklappenprothese;… GRUR 2022, 1302 Rn. 114 - Brustimplantat;… OLG München, Urt. v. 20.05.2021 - 6 U 2408/17, GRUR-RS 2021, 44220 Rn. 50 - Mitralklappenprothese).
- OLG München, 20.05.2021 - 6 U 2408/17
Voraussetzungen der widerrechtlichen Entnahme
Rn. 28 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hin hat der Bundesgerichtshof die Revision der Klägerin zugelassen und mit Urteil vom 04. August 2020 - Az. X ZR 38/19 - die Entscheidung des Senats (unter Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens) aufgehoben und dazu im Wesentlichen ausgeführt, entgegen der Auffassung des Senats sei der Gegenstand der Streitanmeldung nicht dadurch gekennzeichnet, dass der Metallrahmen der Prothese mit biologischem oder synthetischem gewebeartigem Material bedeckt sei, um in jeder der drei Zonen eine flächige Verankerung des Produkts gegen das native Gewebe zu gewährleisten und eine bessere Abdichtung zu erreichen.Rn. 49 Das zulässige Rechtsmittel der Beklagten bleibt nach neuerlicher Überprüfung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesgerichtshofes in der Revisionsentscheidung X ZR 38/19 sowie des ergänzenden Parteivorbringens im Rahmen des wieder eröffneten Berufungsverfahrens ohne Erfolg.
- BPatG, 16.09.2025 - 3 Ni 18/23 Hierzu bedarf es einer detaillierten Gesamtschau, dass die als entnommen geltend gemachte Lehre mit der angemeldeten Lehre des Streitpatents übereinstimmt (…BGH, Urt. v. 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urt. v. 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese;… Urt. v. 26. Juli 2022 - X ZR 1/21, GRUR 2022, 1302 LS - Brustimplantat).
Hierzu bedarf es einer detaillierten Gesamtschau, dass die als entnommen geltend gemachte Lehre mit der angemeldeten Lehre des Streitpatents übereinstimmt (…BGH, Urt. v. 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urt. v. 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese;… Urt. v. 26. Juli 2022 - X ZR 1/21, GRUR 2022, 1302 LS - Brustimplantat).
- BPatG, 15.06.2022 - 35 W (pat) 416/19
Gebrauchsmusterbeschwerdesache - Zulässigkeit von Product-by-process-Ansprüchen …
Rn. 144 Ob ein wesensgleicher Erfindungsgegenstand und damit eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, ist in einer Gesamtschau mittels eines prüfenden Vergleichs der technischen Lehre des Streitgebrauchsmusters mit der technischen Lehre, die die Antragstellerin als entnommen geltend macht, zu beurteilen, wobei festzustellen ist, inwieweit die zu vergleichenden Lehren übereinstimmen (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 4. August 2020, X ZR 38/19 - Mitralklappenprothese, GRUR 2020, 1186). - BPatG, 15.06.2022 - 35 W (pat) 419/19 Ob ein wesensgleicher Erfindungsgegenstand und damit eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, ist in einer Gesamtschau mittels eines prüfenden Vergleichs der technischen Lehre des Streitgebrauchsmusters mit der technischen Lehre, die die Antragstellerin als entnommen geltend macht, zu beurteilen, wobei festzustellen ist, inwieweit die zu vergleichenden Lehren übereinstimmen (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 4. August 2020, X ZR 38/19 - Mitralklappenprothese, GRUR 2020, 1186).
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