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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.10.2000 | BGH, 02.03.2004 | BGH, 29.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1814
BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00 (1) (https://dejure.org/2003,1814)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2003 - X ZR 4/00 (1) (https://dejure.org/2003,1814)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00 (1) (https://dejure.org/2003,1814)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EPÜ Art. 87, 88

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Elektronische Funktionseinheit

  • Judicialis

    EPÜ Art. 87; ; EPÜ Art. 88

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erweiterung des Gegenstands eines Streitpatents (elektronische Funktionseinheit) - Priorität für einen Anspruch in einer europäischen Patentanmeldung - Maßgeblichkeit des Verständnisses eines Fachmanns - Geltung des Prinzips der Neuheitsprüfung für die Beurteilung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 87, 88
    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Priorität eines früher angemeldeten Patents

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Priorität des Anspruchs gem. Art. 88 EPÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 133
  • GRUR Int. 2004, 335
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit …

    Auszug aus BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00
    Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (…EPA GBK - G 2/98 - GRUR Int. 2002, 80; EPA ABl. 1990, 250; EPA ABl. 1993, 40; vgl. auch Sen.Urt. v. 11.9.2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383 = GRUR 2002, 146 - Luftverteiler;… Benkard/Ullmann/Grabinski, EPÜ, Art. 88 Rdn. 8).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    In der Rechtsprechung des Senats und der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts wird dies auch dahin ausgedrückt, dass maßgeblich ist, was aus fachmännischer Sicht einer Schrift "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist (BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Sen. Urt. v. 14.10.2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit;… Sen. Urt. v. 30.1.2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597 Tz. 17 - Betonstraßenfertiger; EPA (GrBK) Amtsbl.
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen …

    Der Gegenstand der beanspruchten Erfindung muss im Prioritätsdokument identisch offenbart sein; es muss sich um dieselbe Erfindung handeln (EPA GBK…, Beschluss vom 31. Mai 2001 - G2/98, GRUR Int. 2002, 80; BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit).

    Rn. 21 b) Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit).

    Maßgeblich ist dabei das Verständnis des Fachmanns zum Zeitpunkt der Einreichung der prioritätsbeanspruchenden Patentanmeldung (BGH, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Sachverständigenentschädigung III"; Höhe der Sachverständigenentschädigung

    Zwar ist der Offenbarungsbegriff grundsätzlich ein einheitlicher (…vgl. Busse, PatG, 6. Aufl., § 3 Rdn. 92; zur früheren Rechtslage BGHZ 80, 323, 328 - Etikettiermaschine; zum Verhältnis Neuheitsprüfung - Identitätsprüfung zuletzt Sen. Urt. v. 14.10.2003 - X ZR 4/00 - elektrische Funktionseinheit, Umdruck S. 16, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,217
BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2000,217)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2000 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2000,217)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2000,217)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 531
  • GRUR 2001, 143
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1998 - X ZB 12/98

    "Akteneinsicht XIV"; Voraussetzungen des jedermann zustehenden …

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
    Wenn weder von ihm noch von der von seinem Mandanten die Darlegung des eigenen Interesses an der Akteneinsicht verlangt werden kann, besteht insoweit auch kein Anlaß, seinen Mandanten namhaft zu machen (so auch im Ergebnis Sen.Beschl. v. 8.10.1998 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV für die Einsichtnahme in die Beschwerdeakten in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren).
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

    Auszug aus BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
    Soweit der beschließende Senat in der Vergangenheit die Akteneinsicht durch einen Patentanwalt oder einen Rechtsanwalt davon abhängig gemacht hat, daß dieser seinen Auftraggeber benennt (vgl. BGHZ 42, 19, 29 - Akteneinsicht I;… zum früheren Recht vgl. auch Benkard/Schäfers, PatG, GebrMG, 8. Aufl., § 99 PatG Rdn. 16;… Busse, PatG, 5. Aufl., § 99 PatG Rdn. 36 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats und des BPatG), hält er daran nach erneuter Überprüfung nicht fest.
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Es bedarf - entgegen der Auffassung der Beklagten - in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (§ 99 Abs. 3, Sätze 2, 3 PatG; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
  • BPatG, 02.11.2004 - 3 ZA (pat) 32/04
    Entgegen der Ansicht der Nichtigkeitsbeklagten hängt die Gewährung der Akteneinsicht nicht von der Benennung des Auftraggebers der Antragsteller ab und kommt es - soweit die Akteneinsicht jedermann freisteht - auch nicht darauf an, ob die von einem anwaltlichen Vertreter begehrte Akteneinsicht im eigenen oder im fremden Namen beantragt wird und in wessen Interesse sie erfolgen soll (BGH GRUR 1999, 226 - Akteneinsicht XIV, BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).

    Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).

    Dazu ist der Antragsteller allenfalls erst dann gehalten, wenn der Antragsgegner ein schutzwürdiges Gegeninteresse darlegt und gegebenenfalls glaubhaft macht (BGH GRUR 2001, 143, 144 - Akteneinsicht XV).

    Da das entsprechende Vorbringen der Nichtigkeitsbeklagten danach gerade kein der Akteneinsicht entgegenstehendes überwiegendes Interesse zu begründen vermag, sind die Antragsteller auch nicht ihrerseits gehalten, ein eigenes Interesse oder das Interesse etwaiger Auftraggeber an der Akteneinsicht darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).

  • BPatG, 13.10.2005 - 3 ZA (pat) 58/05
    Die Antragsteller begehren in eigenem Namen Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens 3 Ni 42/98 (EU) und des nachfolgenden Berufungsverfahrens X ZR 4/00 durch Übersendung von Kopien der Akte, insbesondere vom Urteil des Bundespatentgerichts, des Bundesgerichtshofs und von den genannten Entgegenhaltungen.

    Auf die Entscheidung "Aktenseinsicht XV" (BGH GRUR 2001, 143) könnten sich die Antragsteller deshalb nicht berufen, weil der anwaltliche Antragsteller dort sein Handeln für einen Dritten offen gelegt und den Akteneinsichtsantrag nicht in eigenem Namen gestellt habe.

    Erst wenn von den Parteien des Ausgangsverfahrens ein solches Interesse dargetan und glaubhaft gemacht wird, ist der Antragsteller gehalten, seinerseits darzulegen, weshalb er Akteneinsicht begehrt, damit auf dieser Grundlage die Abwägung der beiderseitigen Interessen erfolgen kann (vgl BGH GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV;… Schulte, PatG, 7. Aufl, § 99 Rdn 29).

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof in der "Akteneinsicht IV" - Entscheidung (GRUR 2001, 143) ausdrücklich betont, dass der anwaltliche Vertreter das nach § 99 Abs. 3 PatG jedermann zustehende Recht auf Akteneinsicht ohne jede Einschränkung selbst in eigenem Namen in Anspruch nehmen kann.

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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2004 - X ZR 4/00 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15885
BGH, 02.03.2004 - X ZR 4/00 (2) (https://dejure.org/2004,15885)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2004 - X ZR 4/00 (2) (https://dejure.org/2004,15885)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2004 - X ZR 4/00 (2) (https://dejure.org/2004,15885)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Patentanspruchs - Antrag auf Änderung des Urteilstenors - Hinzufügung des Merkmals durch den das Röhrenbildschirmgerät komplett abgeschaltet wird sowie des Wortes "übertragen"

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 319 Abs. 1
    Ablehnung einer Urteilsberichtigung im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2004 - X ZR 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,40019
BGH, 29.03.2004 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2004,40019)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2004 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2004,40019)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2004 - X ZR 4/00 (https://dejure.org/2004,40019)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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