Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Annahme der Sittenwidrigkeit bei einer Schenkung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 166 Abs 1 BGB
Annahme der Sittenwidrigkeit bei einer Schenkung - Deutsches Notarinstitut
BGB § 138 Abs. 1
BGB § 138 Abs. 1 Nichtigkeit eines Schenkungsvertrags wegen Sittenwidrigkeit - Wolters Kluwer
Nichtigkeit des Schenkungsvertrags wegen Sittenwidrigkeit; Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts aus den Motiven des Zuwendungsempfängers
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Sittenwidrigkeit der Schenkung bei Kenntnis einer bestehenden Zwangslage; § 138 BGB ?
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 138 Abs. 1
Ausnutzung einer Zwangslage beim Schenkungsvertrag durch Zuwendungsempfänger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1
Ist der Schenker aufgrund einer objektiven oder subjektiven Zwangslage zur Schenkung veranlasst worden, kann der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht nur solche Personen treffen, die diese Zwangslage herbeigeführt haben. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schenkung aufgrund einer Zwangslage
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Sittenwidrige Schenkung: Bewusstes Ausnutzen einer Zwangslage kann ausreichen
- famrz.de (Kurzinformation)
"Selbstbestimmte" Schenkung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfechtung des Schenkungsvertrags wegen Sittenwidrigkeit durch Herbeiführung einer Zwangslage
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschenkt ist geschenkt, Hauptsache der Schenker ist (noch) geschäftsfähig? Von wegen!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sittenwidrige Ausnutzung einer Zwangslage des Schenkers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sittenwidrigkeit einer Schenkung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 138 BGB
Verfahrensgang
- LG Gießen, 14.03.2019 - 5 O 210/18
- OLG Frankfurt, 05.03.2020 - 8 U 65/19
- BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Papierfundstellen
- NJW 2023, 846
- MDR 2023, 218
- FamRZ 2023, 395
- VersR 2023, 195
- JR 2023, 616
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.04.2022 - X ZR 3/20
Anforderungen an die Darlegung von Geschäftsunfähigkeit wegen einer Störung der …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Je nach Einzelfall kann sich die Sittenwidrigkeit bereits aus einem dieser Elemente oder aus einer Kombination mehrerer Elemente und deren Summenwirkung ergeben (BGH…, Urteil vom 2. Februar 2012 - III ZR 60/11, MDR 2012, 333 Rn. 20; Urteil vom 26. April 2022 - X ZR 3/20, NJW 2022, 3147 Rn. 32).In diesem Zusammenhang können die in § 138 Abs. 2 BGB besonders hervorgehobenen Gesichtspunkte insbesondere im Hinblick auf das Verhalten des Zuwendungsempfängers auch im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB von Bedeutung sein (BGH, Urteil vom 26. April 2022 - X ZR 3/20, NJW 2022, 3147 Rn. 33).
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Rn. 26 Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Vertrags sind unmittelbar zwar nur die Umstände relevant, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlagen (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20, NJW 2020, 2798 Rn. 31). - BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93
Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB; …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Erforderlich ist vielmehr, dass der Erklärende eine bestimmte, vom tatsächlichen Inhalt abweichende Vorstellung hatte (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, NJW 2014, 1242 Rn. 8; Urteil vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, NJW 1995, 190, juris Rn. 19;… BAG, NJW 1971, 639, juris Rn. 22).
- BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Hierbei ist der aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmende Gesamtcharakter des Verhaltens maßgeblich (BGH, Urteil vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, NJW-RR 2013, 1448 Rn. 14). - BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90
Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Hat eine der Vertragsparteien die Verhandlungsführung und den Vertragsschluss vollständig einer mit der Sachlage allein vertrauten Hilfsperson überlassen, muss er sich deren Wissen auch im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (zu letzterem BGH, Urteil vom 8. November 1991 - V ZR 260/90, NJW 1992, 899, juris Rn. 18). - BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17
Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Rn. 18 Verstößt das Rechtsgeschäft nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, das diesem zum Vorwurf gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 16. Juli 2019 - II ZR 426/17, NJW 2019, 3635 Rn. 24). - BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13
Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Erforderlich ist vielmehr, dass der Erklärende eine bestimmte, vom tatsächlichen Inhalt abweichende Vorstellung hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, NJW 2014, 1242 Rn. 8;… Urteil vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, NJW 1995, 190, juris Rn. 19;… BAG, NJW 1971, 639, juris Rn. 22). - BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Erforderlich ist vielmehr, dass der Erklärende eine bestimmte, vom tatsächlichen Inhalt abweichende Vorstellung hatte (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, NJW 2014, 1242 Rn. 8;… Urteil vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 168/93, NJW 1995, 190, juris Rn. 19; BAG, NJW 1971, 639, juris Rn. 22). - BGH, 02.02.2012 - III ZR 60/11
Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede: Verheimlichtes Vermögen gegenüber …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Je nach Einzelfall kann sich die Sittenwidrigkeit bereits aus einem dieser Elemente oder aus einer Kombination mehrerer Elemente und deren Summenwirkung ergeben (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - III ZR 60/11, MDR 2012, 333 Rn. 20;… Urteil vom 26. April 2022 - X ZR 3/20, NJW 2022, 3147 Rn. 32). - BGH, 22.01.1991 - VI ZR 107/90
Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage; …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - X ZR 40/20
Es handelt sich um einen Nichtigkeitsgrund, der gegebenenfalls auch die (bloße) Anfechtbarkeit nach § 123 Abs. 1 BGB überlagert, weil nicht die Drohung mit einem künftigen Übel, sondern die Ausnutzung der vorhandenen Zwangslage im Vordergrund steht oder hinzutritt (BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 107/90, NJW 1991, 1046, juris Rn. 15). - BGH, 04.07.1990 - IV ZR 121/89
Unklare Urteilsbegründung hinsichtlich Nichtigkeit eines Darlehensvertrages und …
- BGH, 02.07.2025 - IV ZR 93/24
Zur Wirksamkeit einer Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des …
Verstößt ein Rechtsgeschäft nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss zudem ein persönliches und vorwerfbares Verhalten hinzukommen (BGH…, Urteil vom 16. Juli 2019 - II ZR 426/17, NJW 2019, 3635 Rn. 24), für das die Motive des Begünstigten, die von ihm verfolgten Zwecke und die Art und Weise seines Vorgehens von Bedeutung sind (…Senatsurteil vom 4. Juli 1990 - IV ZR 121/89, FamRZ 1990, 1343 [juris Rn. 14]; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2022 - X ZR 40/20, ZEV 2023, 239 Rn. 18). - OLG Celle, 09.01.2024 - 6 W 175/23
Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten der Berufsbetreuerin; …
ff) Bestätigt sieht sich der Senat (mit Leipold, ZEV 2023, 824) durch ein neueres Urteil des BGH vom 15. November 2022 (X ZR 40/20). - BayObLG, 04.04.2024 - 203 StRR 104/24
Betrug nach der Methode "love scam"
Soweit die Revision eine Kündigung des Darlehens vermisst und eine Schenkung ins Feld führt, übersieht sie, dass sowohl ein Darlehensvertrag als auch eine Schenkung unter den konkreten Umständen sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB wären (zur Sittenwidrigkeit einer Schenkung vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2022 - X ZR 40/20 -, juris Rn. 16 ff.) und den beiden Geschädigten die für eine Realisierung ihres Rückzahlungsanspruchs erforderliche Identität des Vertragspartners nicht bekannt ist.
- OLG Hamm, 03.02.2026 - 10 U 14/24 Für ein derartiges Unwerturteil sind es auf die Motive des Begünstigten, die von ihm verfolgten Zwecke und die Art und Weise seines Vorgehens von Bedeutung (BGH…, Urteil vom 4. Juli 1990 - IV ZR 121/89, FamRZ 1990, 1343, Rn. 14; BGH, Urteil vom 15. November 2022 - X ZR 40/20, ZEV 2023, 239 Rn. 18 "der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmende Gesamtcharakter des Verhaltens").
Diese Voraussetzungen können auch dann gegeben sein, wenn der Zuwendungsempfänger den Vertrag abschließt, obwohl er weiß, dass der Zuwendende aufgrund einer solchen Zwangslage handelt (BGH, Urteil vom 15. November 2022 - X ZR 40/20 -, Rn. 20).
- OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 93/23
Wirksamkeit der Anfechtung einer vorzeitigen Erbausgleichsvereinbarung durch …
Je nach Einzelfall kann sich die Sittenwidrigkeit bereits aus einem dieser Elemente oder aus einer Kombination mehrerer Elemente und deren Summenwirkung ergeben (BGH, Urteil vom 15.11.2022 - X ZR 40/20, Rn. 18 mwN, juris). - OLG Schleswig, 02.07.2025 - 9 U 31/24
Partnerschaftsvertrag: Auslegung einer Präambel hinsichtlich einer verbindlichen …
Es handelt sich um einen Nichtigkeitsgrund, der gegebenenfalls auch die (bloße) Anfechtbarkeit nach § 123 Abs. 1 BGB überlagert, weil nicht die Drohung mit einem künftigen Übel, sondern die Ausnutzung der vorhandenen Zwangslage im Vordergrund steht oder hinzutritt (BGH, Urteil vom 15. November 2022 - X ZR 40/20, NJW 2023, 846 Rn. 19).
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