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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8906
BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08 (https://dejure.org/2010,8906)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2010 - X ZR 41/08 (https://dejure.org/2010,8906)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2010 - X ZR 41/08 (https://dejure.org/2010,8906)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat auch dieses Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Sen. Urt. v. 26.9. 2006 - X ZR 181/03 - Rollenantriebseinheit II).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. September 2006 (X ZR 181/03 - Rollenantriebseinheit II) ausgeführt, das Berufungsgericht habe im Rahmen der ihm im Anschluss an das erste Revisionsurteil obliegenden tatrichterlichen Feststellungen ohne Verfahrensfehler einen technischen Zusammenhang zwischen der Schleppkeillösung und der maßgeblichen, auf den Zeugen J. zurückgehenden Federlösung verneint.

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08
    Die gegen die Abweisung gerichtete Revision des Klägers hat zur Aufhebung des ersten Berufungsurteils insoweit geführt, als das Berufungsgericht die Klage auf Feststellung und auf Zahlung einer Vergütung abgewiesen hat (Sen. Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98 - Rollenantriebseinheit I).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 68/08

    Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes nach Vollendung des 62. Lebensjahres

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08
    Dass, worauf die Revision in diesem Zusammenhang hinweist, die interne Leitung der Entwicklung in einer Übergangsphase nicht besetzt war, weil der bis September 1989 bei der Beklagten als Projektingenieur im Entwicklungsbereich tätige und im Wesentlichen mit der Entwicklung von Rollenantriebseinheiten befasste Zeuge J. erst nach dreimonatiger Abwesenheit zu Beginn des Jahres 1990 wieder bei der Beklagten in diesem Bereich als Entwicklungsleiter eingesetzt war, ist ein geraume Zeit nach Vertragsschluss eingetretener Umstand, der den objektiven Inhalt der Willenserklärung nicht mehr beeinflussen, sondern nur für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten von Bedeutung sein konnte (BGH, Urt. v. 16.3. 2009 - II ZR 68/08).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

    Gleichstromsteuerschaltung

    Auszug aus BGH, 16.03.2010 - X ZR 41/08
    Die Vertragsauslegung des Tatrichters - das Gleiche gilt für die ergänzende Vertragsauslegung - kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur darauf überprüft werden, ob dieser gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze, die Denkgesetze oder allgemein anerkannten Erfahrungssätze verstoßen hat oder verfahrensfehlerhaft vorgegangen ist (vgl. etwa Sen. Urt. v. 11.4. 2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).
  • LG Berlin, 09.01.2020 - 67 S 230/19

    Mietminderung wegen Bauimmissionen vom Nachbargrundstück

    Die Auslegung eines Vertrages im Einzelfall aber obliegt dem Tatrichter und ist - von hier nicht einschlägigen Einzelfällen abgesehen - wegen ihrer eingeschränkten Revisibilität kein geeigneter Gegenstand für die Zulassung einer Revision (vgl. BGH, Beschl. v. 16. März 2010 - X ZR 41/08, juris Tz. 15;… Urt. v. 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660, juris Tz. 19).
  • LG Berlin, 22.10.2020 - 67 S 167/20

    Anspruchsgeltendmachung aus der Mietpreisbremse in Berlin: Nichtigkeit einer …

    Die Kammer hat die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO zugelassen, auch wenn ihre ausschließlich auf einer tatrichterlichen Würdigung beruhende Entscheidung wegen ihrer eingeschränkten Revisibilität grundsätzlich kein geeigneter Gegenstand für die Zulassung einer Revision wäre (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v 16. März 2010 - X ZR 41/08, juris Tz. 15;… Urt. v. 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/17, NJW 2017, 1660, juris Tz. 19).
  • LG Berlin, 05.12.2023 - 67 S 178/23

    Mietminderung während Abriss- und Neubauarbeiten am Nachbargebäude

    Die Auslegung eines Vertrages im Einzelfall aber obliegt dem Tatrichter und ist - von hier nicht einschlägigen Einzelfällen abgesehen - wegen ihrer eingeschränkten Revisibilität kein geeigneter Gegenstand für die Zulassung einer Revision (vgl. BGH, Beschl. v. 16. März 2010 - X ZR 41/08, juris Tz. 15;… Urt. v. 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660, juris Tz. 19;… Kammer, Urt. v. 9. Januar 2020, a.a.O., juris Tz. 16).
  • LG Berlin, 12.07.2018 - 67 S 105/18

    Mietminderung bei erheblichen Bauimmissionen

    Die Auslegung eines Vertrages im Einzelfall aber obliegt dem Tatrichter und ist - von hier nicht einschlägigen Einzelfällen abgesehen - wegen ihrer eingeschränkten Revisibilität kein geeigneter Gegenstand für die Zulassung einer Revision (vgl. BGH, Beschl. v. 16. März 2010 - X ZR 41/08, juris Tz. 15;… Urt. v. 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660, juris Tz. 19).
  • LG Berlin, 22.08.2019 - 67 S 51/19

    Wohnraummiete in Berlin: Anforderungen an die Kündigung eines Mieters im …

    Die Auslegung eines Vertrages im Einzelfall obliegt dem Tatrichter und ist - von hier nicht einschlägigen Einzelfällen abgesehen - wegen ihrer eingeschränkten Revisibilität kein geeigneter Gegenstand für die Zulassung einer Revision (vgl. BGH, Beschl. v. 16. März 2010 - X ZR 41/08, juris Tz. 15;… Urt. v. 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660, juris Tz. 19).
  • LG Berlin, 13.06.2019 - 67 S 51/19
    Die Auslegung eines Vertrages im Einzelfall obliegt dem Tatrichter und ist - von hier nicht einschlägigen Einzelfällen abgesehen - wegen ihrer eingeschränkten Revisibilität kein geeigneter Gegenstand für die Zulassung einer Revision (vgl. BGH, Beschl. v. 16. März 2010 - X ZR 41/08, juris Tz. 15;… Urt. v. 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16, NJW 2017, 1660, juris Tz. 19).
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