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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2993
BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00 (https://dejure.org/2004,2993)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2004 - X ZR 48/00 (https://dejure.org/2004,2993)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - X ZR 48/00 (https://dejure.org/2004,2993)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Tintenstandsdetektor

    PatG 1981 §§ 81 ff., §§ 110 ff.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    PatG 1981 §§ 81 ff.; ; PatG 1981 §§ 110 ff.

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzfähigkeit eines Patents - Vorrichtung zur Erkennung einer baldigen Erschöpfung des Tintenvorrats bei Tintenstrahldruckern - Erfinderische Tätigkeit - Füllstandskontrolle bei mit porösem Material ausgestatteten Tanks - Stand der Technik - Messung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) §§ 81 ff. § § 110 ff.
    "Tintenstandsdetektor"; Umfassende Verteidigung eines Patents im Berufungsverfahren nach beschränkter Verteidigung in erster Instanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Beschränkte Verteidigung des Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 583
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94

    "Lüfterkappe"; Zurücknahme des Widerspruchs im Gebrauchsmusterlöschungverfahren

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00
    Da in diesem Verfahren die Beschränkungserklärung bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über das Schutzrecht jederzeit zurückgenommen werden kann, muß das gleiche auch für das Nichtigkeitsverfahren gelten, wenn dort eine Beschränkung durch eine eingeschränkte Verteidigung zugelassen wird (…Sen.Urt. v. 23.02.1965 - Ia ZR 63/63, GRUR 1965, 480 - Harnstoff;… Sen.Urt. v. 04.05.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 758 - Zahnkranzfräser; Senat BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe).

    Eine solche Rücknahme kann nach ihrem Wirksamwerden nicht rückgängig gemacht werden (Senat BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe;… Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 110 PatG Rdn. 17;… Busse, PatG, vor § 110 Rdn. 25;… Keukenschrijver, Das Patentnichtigkeits- und Nichtigkeitsberufungsverfahren, Rdn. 209; vgl. Senat BGHZ 135, 58, 63 - Einkaufswagen).

  • BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95

    "Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00
    Eine solche Rücknahme kann nach ihrem Wirksamwerden nicht rückgängig gemacht werden (Senat BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe;… Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 110 PatG Rdn. 17;… Busse, PatG, vor § 110 Rdn. 25;… Keukenschrijver, Das Patentnichtigkeits- und Nichtigkeitsberufungsverfahren, Rdn. 209; vgl. Senat BGHZ 135, 58, 63 - Einkaufswagen).

    Mit Blick auf ihre Wirkung, die sachlich auf einen Verlust von möglichen Rechten hinausläuft und die damit in ihrer Wirkung einem Verzicht auf diese gleichkommt, sind an eine solche Erklärung hinsichtlich ihrer Klarheit und Bestimmtheit strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Senat BGHZ 135, 58, 63 - Einkaufswagen).

  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00
    Die Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch ist zulässig, wenn dadurch die zunächst weitergefaßte Lehre eingeschränkt wird und wenn die weiteren Merkmale in der Beschreibung als zu der beanspruchten Erfindung gehörend zu erkennen waren (st. Rspr., z.B. Sen.Urt. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88, GRUR 1991, 307, 308 - Bodenwalze).
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00
    Da in diesem Verfahren die Beschränkungserklärung bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über das Schutzrecht jederzeit zurückgenommen werden kann, muß das gleiche auch für das Nichtigkeitsverfahren gelten, wenn dort eine Beschränkung durch eine eingeschränkte Verteidigung zugelassen wird (…Sen.Urt. v. 23.02.1965 - Ia ZR 63/63, GRUR 1965, 480 - Harnstoff; Sen.Urt. v. 04.05.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 758 - Zahnkranzfräser; Senat BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe).
  • BGH, 23.02.1965 - Ia ZR 63/63

    Vermeidung von Korrosionen beim Synthesevorgang als Aufgabe des Streitpatents - …

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00
    Da in diesem Verfahren die Beschränkungserklärung bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über das Schutzrecht jederzeit zurückgenommen werden kann, muß das gleiche auch für das Nichtigkeitsverfahren gelten, wenn dort eine Beschränkung durch eine eingeschränkte Verteidigung zugelassen wird (Sen.Urt. v. 23.02.1965 - Ia ZR 63/63, GRUR 1965, 480 - Harnstoff;… Sen.Urt. v. 04.05.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 758 - Zahnkranzfräser; Senat BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe).
  • BGH, 13.01.1956 - I ZR 117/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00
    Dies läßt sich jedoch nicht auf eine teilweise Rücknahme der Berufung übertragen, von der der Rechtsinhaber nicht mehr zum alten Gegenstand des Patents zurückkehren kann (Sen.Urt. v. 13.01.1956 - I ZR 117/54, GRUR 1956, 317, 318 - Wasch- und Bleichmittel).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht …

    An ihre abweichende Verteidigung in erster Instanz ist sie im Berufungsverfahren nicht gebunden (Sen.Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583 - Tintenstandsdetektor, für die Berufung des Patentinhabers; v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 758 - Zahnkranzfräser; st. Rspr.).
  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

    In der beschränkten Verteidigung des Streitpatents in der Berufungsinstanz sieht der Senat keine teilweise Berufungsrücknahme (vgl. Sen.Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583, 584 - Tintenstandsdetektor).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

    Mit dieser eindeutig und vorbehaltslos erfolgten Erklärung hat sie ihre Berufungen teilweise zurückgenommen (§ 516 Abs. 1 ZPO; vgl. Sen.Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 48/00 - Tintenstandsdetektor;… Rogge in Benkard, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., vor §§ 110 - 121 PatG Rdn. 8;… Keukenschrijver in Busse, PatG, 6. Aufl., vor § 110 PatG Rdn. 6).
  • BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07

    Schrumpfkappe - Patenteinspruchsverfahren - "Schrumpfkappe" - Teilverzicht auf …

    Auch die Entscheidung BGH GRUR 2004, 583, 584, re.

    Auch die zwar nicht dem Patentverfahrensrecht, sondern dem Prozessrecht (§ 99 Abs. 1 PatG) unterliegende Rücknahme der Beschwerde (z. B. gegen die Zurückweisung der Anmeldung oder gegen den Widerruf des Patents) und die Rücknahme der Berufung gegen die Nichtigerklärung des Patents können ohne weiteres per Telefax erklärt werden (vgl. BGH GRUR 2004, 583, 584 re. Sp. - Tintenstanddetektor zur vergleichbaren Wirkung von Berufungsrücknahme und Verzicht).

  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    In der beschränkten Verteidigung des Streitpatents in der Berufungsinstanz sieht der Senat keine teilweise Berufungsrücknahme (vgl. Sen.Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583, 584 - Tintenstandsdetektor).
  • BGH, 03.08.2021 - X ZR 71/19

    Bediengerät für Spiele - Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit der Berufung des …

    Rn. 17 a) Die umfassende Verteidigungsbefugnis des Nichtigkeitsbeklagten beruht darauf, dass eine beschränkte Verteidigung des Schutzrechts im Nichtigkeitsverfahren gleich behandelt wird wie eine Beschränkung des Schutzrechts in dem dafür vorgesehenen besonderen patentrechtlichen Beschränkungsverfahren und die Beschränkungserklärung in diesem Verfahren bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden kann (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583, 584, juris Rn. 34 - Tintenstandsdetektor).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 186/00

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend einen …

    1. Wie der gerichtliche Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten dargelegt und der Senat bereits in den zwischen den Parteien ergangenen Urteilen vom 17. Februar 2004 (X ZR 48/00, GRUR 2004, 583 - Tintenstandsdetektor) und vom 16. März 2004 (X ZR 185/00, GRUR 2004, 579 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln) ausgeführt hat, ist Fachmann auf dem hier einschlägigen Gebiet ein Diplom-Ingenieur mit Universitäts- oder Fachhochschulausbildung auf dem Gebiet der Feinwerktechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Entwicklung von Tintenpatronen für Nadeldrucker, Tintenstrahldrucker und ähnliche Geräte.
  • BGH, 06.05.2008 - X ZR 81/06

    Festsetzung des Streitwerts für ein Patentnichtigkeitsverfahren

    In der vorgenommenen Beschränkung kann jedenfalls nicht ohne Weiteres eine teilweise Rücknahme der Berufung und damit eine Beschränkung des Streitgegenstands des Berufungsverfahrens gesehen werden (vgl. Sen.Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583 - Tintenstandsdetektor).
  • BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" ' in der mündlichen …

    Dies steht auch im Einklang mit der fehlenden Bindung, jederzeitigen Änderbarkeit und Rücknahme der beschränkten Verteidigung als rein prozessrechtliche Verfügung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (vgl. auch BGH GRUR 2004, 583 - Tintenstandsdetektor, m. w. N.; GRUR 2007, 578 - rückspülbare Filterkerze).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 121/08

    Patentanspruch auf einen elektrischen Widerstand und ein Verfahren zur …

    Da in diesem Verfahren die Beschränkungserklärung bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über das Schutzrecht jederzeit zurückgenommen werden kann, muss das gleiche auch für das Nichtigkeitsverfahren gelten, wenn dort eine Beschränkung durch eine eingeschränkte Verteidigung zugelassen wird (Senat, Urteil vom 4. Mai 1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 758 - Zahnkranzfräser; Urteil vom 17. Februar 2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583, 584 - Tintenstandsdetektor; vgl. auch Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - X ZB 9/94, BGHZ 128, 154 - Lüfterkappe; für den Fall einer Anschlussberufung: BGH, Urteil vom 23. Februar 1965 - Ia ZR 63/63, GRUR 1965, 480, 482 - Harnstoff; Senat, Urteil vom 7. Juli 1988 - X ZR 76/86, Liedl 1987/88, 573 - Lötmittelschicht).
  • LG München I, 08.01.2026 - 7 O 15541/25

    Einstweilige Verfügung, Interessenabwägung, Lyophilisierbare Formulierung, …

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