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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,3742
BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70 (https://dejure.org/1971,3742)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1971 - X ZR 5/70 (https://dejure.org/1971,3742)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1971 - X ZR 5/70 (https://dejure.org/1971,3742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige Herstellung und Vertrieb von fahrbaren Gleisrichtmaschinen - Vorrichtung an fahrbaren Gleisrichtmaschinen zur Feststellung einer Differenz zwischen der Soll-Lage und Ist-Lage des Gleises - Beurteilung des Erfindungsgegenstandes anhand der ausgegebenen ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66

    Patentverletzung durch Verwendung eines Äquivalents - Allgemeiner …

    Auszug aus BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70
    Die Annahme einer patentrechtlichen Äquivalenz setzt zunächst voraus, daß die Lösungsmittel, welche an die Stelle der im Schutzrecht genannten treten, mit diesen in der technischen Funktion (Aufgabenstellung) übereinstimmen und die gleiche Wirkung erzielen (vgl. BGH GRUR 1969, 534, 535 f - Skistiefelverschluß - mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Eine Schutzrechtsverletzung durch Verwendung eines Äquivalents setzt schließlich ferner voraus, daß ein Fachmann durchschnittlichen Könnens am Prioritätstag aufgrund seines Fachwissens die Möglichkeit der Verwendung des Äquivalents bei Befolgung der im Schutzrecht niedergelegten Lehre, sei es ohne weiteres (Fall der sog. glatten Äquivalenz), sei es aufgrund näherer Überlegung (Fall der sog. nicht-glatten Äquivalenz), der Schutzrechtsschrift entnehmen konnte (vgl. BGH GRUR 1969, 534, 535 f - Skistiefelverschluß -).

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70
    Der Tatsachenrichter ist im Rahmen dieser Vorschrift nicht gehalten, sich mit jeder Behauptung der Prozeßparteien ausführlich auseinanderzusetzen, und er braucht auch nicht alles, was er für erheblich oder unerheblich hält, ausdrücklich zu erörtern, sofern sich aus seinen Ausführungen nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (vgl. u.a. BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; BGH GRUR 1962, 419, 421 - Leona).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70
    Dieser Vorwurf stößt angesichts der zur Auslegung der genannten Vorschrift aufgestellten Rechtsgrundsätze (vgl. BGHZ 39, 333, 337 f [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen - mit weiteren Nachweisen) ins Leere.
  • BGH, 15.12.1970 - X ZR 32/69

    Anforderungen an die Auslegung einer Patentschrift - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70
    Eine Verletzung der Klageschutzrechte käme allerdings dann nicht in Betracht, wenn die Erfindung im Oktober 1963 und damit außerhalb der sechsmonatigen Neuheitsschonfrist der §§ 2 Satz 2 PatG, 1 Abs. 2 Satz 2 GebrMG, die erst ab Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland am 28. Oktober 1964 zurückgerechnet wird (BGH GRUR 1971, 214, 215 - customer prints -), offenkundig vorbenutzt worden wäre.
  • BGH, 09.03.1962 - I ZR 149/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70
    Der Tatsachenrichter ist im Rahmen dieser Vorschrift nicht gehalten, sich mit jeder Behauptung der Prozeßparteien ausführlich auseinanderzusetzen, und er braucht auch nicht alles, was er für erheblich oder unerheblich hält, ausdrücklich zu erörtern, sofern sich aus seinen Ausführungen nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (vgl. u.a. BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] ; BGH GRUR 1962, 419, 421 - Leona).
  • BGH, 19.02.1970 - X ZR 55/67

    Voraussetzungen für die Verneinung einer Patentverletzung - Ermittlung des …

    Auszug aus BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70
    Im übrigen kommt es für die Deutung der in der Schutzrechtsschrift verwendeten Begriffe entscheidend auf die technische Vorstellung an, welche der mit den durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgerüstete Fachmann der Schutzrechtsschrift unter Heranziehung des in ihr mitgeteilten und des zum allgemeinen Fachwissen gehörenden Standes der Technik am Anmelde- bzw. Prioritätstag gewinnt (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1970 - X ZR 55/67 - "Spritzgußmaschine 02";… Benkard a.a.O. Rdn. 84 und 86 mit Rechtsprechungsnachweisen;… ferner Bock in Festschrift für Prof. Dr. Karl N. - Mitt. 1969 - S. 269, 270).
  • BGH, 16.11.1971 - X ZR 36/68

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Geltendmachung der …

    Auszug aus BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70
    Es hat demgemäß, nachdem es bereits durch Teilurteil vom 27. Juni 1967 die von der Klägerin wegen Verletzung anderer Schutzrechte erhobenen Ansprüche - diese bilden den Gegenstand des ebenfalls durch Urteil vom heutigen Tag entschiedenen Rechtsstreits X ZR 36/68 - abgewiesen hatte, durch Schlußurteil vom 28. November 1967 entsprechend dem Klagebegehren für Recht erkannt:.
  • BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76

    Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine …

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird deshalb nur noch der zum allgemeinen Fachwissen gehörende und der in der Patentschrift mitgeteilte Stand der Technik als Erkenntnismittel für die Ermittlung des Gegenstandes des Patents herangezogen (vgl. die unveröffentlichten Entscheidungen des Senats vom 19. Februar 1970 - X ZR 55/67 - S. 14 und vom 16. November 1971 - X ZR 5/70 - S. 17 f.).
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