Rechtsprechung
| BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Flaschenträger
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Flaschenträger
- rechtsinformationen.bund.de
Schadensersatz wegen Patentverletzung: Bestimmung des herauszugebenden Verletzergewinns - Flaschenträger
- rechtsprechung-im-internet.de
Flaschenträger
§ 139 Abs 2 PatG, § 287 ZPO
Schadensersatz wegen Patentverletzung: Bestimmung des herauszugebenden Verletzergewinns - Flaschenträger - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Schutzrechtsverletzers bzgl. eines Patents zur vollständigen Herausgabe des durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinns bei Beruhen des Gewinns auf der Benutzung des immateriellen Schutzguts (hier: Flaschenträger aus Pappe)
- kanzlei.biz
Flaschenträger
- Betriebs-Berater
Bestimmung des Anteils des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung - Flaschenträger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 139 Abs. 2; ZPO § 287
Verpflichtung eines Schutzrechtsverletzers bzgl. eines Patents zur vollständigen Herausgabe des durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinns bei Beruhen des Gewinns auf der Benutzung des immateriellen Schutzguts (hier: Flaschenträger aus Pappe) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Herausgabe des Verletzergewinns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Berechnung des Verletzergewinns bei Schutzrechtsverletzung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Berechnung des Verletzergewinns bei Schutzrechtsverletzung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Flaschenträger-Detail abgekupfert - Wer ein Patent verletzt und so die Konkurrenz verdrängt, muss einen Teil des Gewinns herausrücken
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Bestimmung des Anteils des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung - Flaschenträger
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Tatrichter hat Anteil des herauszugebenden Verletzergewinns bei Patentverletzung zu schätzen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Bestimmung des Anteils des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung - Flaschenträger
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zur Bestimmung des Schadensersatzes nach einer Patentverletzung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2010 - 6 O 464/10
- OLG Frankfurt, 31.03.2011 - 6 U 136/10
- BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Papierfundstellen
- BGHZ 194, 194
- GRUR 2012, 1226
- BB 2012, 2573
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06
Tripp-Trapp-Stuhl
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Rn. 15 a) Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374 = GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 = GRUR 2009, 856 = WRP 2009, 1129 - Tripp-Trapp-Stuhl; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 239/06, GRUR 2009, 864 = WRP 2009, 1143 - CAD-Software; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239 = WRP 2010, 384 - BTK).Es kann daher nicht ohne weiteres angenommen werden, dass der durch die identische Nachahmung eines urheberrechtlich geschützten Gebrauchsgegenstandes erzielte Gewinn in vollem Umfang darauf beruht, dass jeder Kaufentschluss und damit der gesamte Gewinn allein durch das imitierte Aussehen und nicht durch andere wesentliche Umstände wie etwa die technische Funktionalität oder den niedrigen Preis verursacht worden ist (BGHZ 181, 98 Rn. 45 - Tripp-Trapp-Stuhl).
Vielmehr ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGHZ 181, 98 Rn. 41 - Tripp-Trapp-Stuhl).
Der Tatrichter hat vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGHZ 119, 20, 30 - Tchibo/Rolex II; BGHZ 181, 98 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl).
Eine Überprüfung der Schätzung durch das Revisionsgericht erfolgt nur auf - ordnungsgemäß gerügte - Verfahrensfehler sowie daraufhin, ob bei der Ermittlung des auf die Schutzrechtsverletzung zurückzuführenden Gewinns alle wesentlichen, schätzungsbegründenden Tatsachen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder von den Parteien vorgetragen wurden, berücksichtigt wurden und keinem Umstand ein ihm offensichtlich nicht zukommendes Gewicht beigemessen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt und Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet wurden (BGHZ 181, 98 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl;… BGH, GRUR 2007, 431 Rn. 38 - Steckverbindergehäuse).
Ergibt sich, dass gegenüber dem erfindungsgemäßen Produkt im Wesentlichen gleichwertige Alternativen existieren, da es sich lediglich um eine Detailverbesserung eines bereits bekannten Produkts handelt, ist eher anzunehmen, dass der Kaufentschluss nicht allein auf der Verwendung der technischen Lehre, sondern auf weiteren Faktoren beruht (vgl. BGHZ 181, 98 Rn. 52 - Tripp-Trapp-Stuhl).
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Denn bereits vor diesem Zeitraum war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Möglichkeit des Schutzrechtsinhabers, zwischen diesen drei Berechnungsweisen zu wählen, seit langem anerkannt (s. nur BGH, Urteil vom 13. März 1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III; Urteil vom 29. Mai 1962 - I ZR 132/60, NJW 1962, 509 - Dia-Rähmchen II; Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 107/90, BGHZ 119, 20 = GRUR 1993, 55 = WRP 1992, 700 - Tchibo/Rolex II).Bei diesen drei Bemessungsarten handelt es sich um Variationen bei der Ermittlung des gleichen einheitlichen Schadens (…BGHZ 173, 374 Rn. 16 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGHZ 119, 20, 23 - Tchibo/Rolex II).
Der Tatrichter hat vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGHZ 119, 20, 30 - Tchibo/Rolex II;… BGHZ 181, 98 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl).
Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (vgl. BGHZ 119, 20, 30 - Tchibo/Rolex II).
Soweit es um die Feststellung der Faktoren geht, auf denen die gewinnverursachende Kaufentscheidung beruhte, ist der Verweis auf die erst ab dem 1. Februar 2005 hergestellten und vertriebenen nicht schutzrechtsverletzenden Gegenstandsträger unbeachtlich, weil es hierbei alleine um die Frage geht, ob sich bei den konkreten Umsatzgeschäften im Verletzungszeitraum die schutzrechtsverletzende Gestaltung auswirkte (vgl. BGHZ 119, 20, 29 - Tchibo/Rolex II).
- BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06
Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der …
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Rn. 15 a) Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374 = GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 = GRUR 2009, 856 = WRP 2009, 1129 - Tripp-Trapp-Stuhl; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 239/06, GRUR 2009, 864 = WRP 2009, 1143 - CAD-Software; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239 = WRP 2010, 384 - BTK).Bei diesen drei Bemessungsarten handelt es sich um Variationen bei der Ermittlung des gleichen einheitlichen Schadens (BGHZ 173, 374 Rn. 16 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGHZ 119, 20, 23 - Tchibo/Rolex II).
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04
Steckverbindergehäuse
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Der Tatrichter hat vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGHZ 119, 20, 30 - Tchibo/Rolex II;… BGHZ 181, 98 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl).Eine Überprüfung der Schätzung durch das Revisionsgericht erfolgt nur auf - ordnungsgemäß gerügte - Verfahrensfehler sowie daraufhin, ob bei der Ermittlung des auf die Schutzrechtsverletzung zurückzuführenden Gewinns alle wesentlichen, schätzungsbegründenden Tatsachen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder von den Parteien vorgetragen wurden, berücksichtigt wurden und keinem Umstand ein ihm offensichtlich nicht zukommendes Gewicht beigemessen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt und Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet wurden (…BGHZ 181, 98 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, GRUR 2007, 431 Rn. 38 - Steckverbindergehäuse).
- BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93
"Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen …
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Die Grundlagen dieser Schätzung sind - soweit möglich - objektiv zu ermitteln, und über bestrittene Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen ist Beweis zu erheben (BGH, Urteil vom 30. Mai 1995 - X ZR 54/93, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II).Sie spiegelt wider, dass die Verkaufs- und Erlösaussichten des erfindungsgemäßen Produkts davon abhängen, ob und in welchem Umfang gleichwertige Alternativen und damit Umgehungsmöglichkeiten des Patents im Verletzungszeitraum zur Verfügung standen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1995 - X ZR 54/93, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II).
- BGH, 22.04.2008 - X ZR 84/06
Zurückweisung der Nichtigkeitsklage hinsichtlich eines Patents betreffend einen …
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Rn. 3 Eine von der Beklagten erhobene Patentnichtigkeitsklage wies der Senat mit Urteil vom 22. April 2008 (X ZR 84/06; juris) insoweit ab, als die Klägerin das Klagepatent im Berufungsverfahren beschränkt verteidigt hat.Rn. 24 Merkmal 3 bringt dabei, wie der Senat im genannten Urteil (X ZR 84/06, juris) ausgeführt hat, zum Ausdruck, dass das Klagepatent einen Zuschnitt lehrt, bei dem die beiden Endwandflächen und die beiden Seitenwandflächen nicht im Abstand von einander angeordnet sind, sondern nur durch Faltlinien voneinander abgegrenzt nebeneinander liegen.
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07
BTK
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Rn. 15 a) Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374 = GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 = GRUR 2009, 856 = WRP 2009, 1129 - Tripp-Trapp-Stuhl; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 239/06, GRUR 2009, 864 = WRP 2009, 1143 - CAD-Software; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239 = WRP 2010, 384 - BTK). - BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter …
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Rechtmäßiges Alternativverhalten stellt eine hypothetisch gebliebene Schadensursache dar, so dass die Frage seiner Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung eine am Schutzzweck der verletzten Norm ausgerichteten Wertung erfordert (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 94/03, BGHZ 168, 352). - BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06
CAD-Software
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Rn. 15 a) Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374 = GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 = GRUR 2009, 856 = WRP 2009, 1129 - Tripp-Trapp-Stuhl; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 239/06, GRUR 2009, 864 = WRP 2009, 1143 - CAD-Software; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239 = WRP 2010, 384 - BTK). - BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Dia-Rähmchen II
Auszug aus BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Denn bereits vor diesem Zeitraum war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Möglichkeit des Schutzrechtsinhabers, zwischen diesen drei Berechnungsweisen zu wählen, seit langem anerkannt (s. nur BGH, Urteil vom 13. März 1962 - I ZR 18/61, GRUR 1962, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III; Urteil vom 29. Mai 1962 - I ZR 132/60, NJW 1962, 509 - Dia-Rähmchen II; Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 107/90, BGHZ 119, 20 = GRUR 1993, 55 = WRP 1992, 700 - Tchibo/Rolex II). - BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61
Kreuzbodenventilsäcke III
- BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 95/61
Mündliche Verhandlung - Einverständnis zur Entscheidung - Freier Widerruf - …
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Rn. 432 Diese Bedenken aus dem Schrifttum greifen nach Auffassung des Senats nicht durch und es ist - was auch den Vorstellungen des Gesetzgebers (…a.a.O.) entsprach - weiterhin allein der Rechtsprechung überlassen, die Grundsätze der sog. dreifachen Schadensberechnung nach den bisherigen Voraussetzungen - und damit auch bei einfacher Fahrlässigkeit selbst mit dem Ziel umfassender Gewinnabschöpfung - fortzuführen (für Kontinuität im Zweifel auch BGH v. 24.07.2012 - X ZR 51/11, GRUR 2012, 1226 Rn. 21 - Flaschenträger unter Verweis auf Erwägungsgrund Nr. 26;… siehe auch BGH v. 16.12.2021 - I ZR 201/20, GRUR 2022, 229 Rn. 72, 86 ff.).Auf der Zahlungsstufe wird daher richtigerweise in entsprechender Anwendung der im Immaterialgüterrecht auch sonst anerkannten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. etwa BGH v. 24.07.2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 = juris Rn. 20; siehe zudem etwa BGH v. 17.06.1992 - I ZR 107/90, GRUR 1993, 55, 59 - "NN./WQ.";… v. BGH v. 21.09.2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Rn. 40 ff. - Steckverbindergehäuse;… vertiefend auch Raue, Die dreifache Schadensberechnung, 2017, S. 461 ff.) im Wege der Schätzung (§ 287 ZPO) zu ermitteln sein, in welchem Umfang der durch die Gesamtpublikation erzielte Gewinn auf die "Schutzrechtsverletzung" zurückzuführen ist.
- OLG Düsseldorf, 25.06.2026 - 2 U 30/25
Kindersitz III
Rn. 54 Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 15 - Flaschenträger, m.w.N.; GRUR 2024, 273 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, GRUR 2025, 479 Rn. 141 - Spenderteil).Der Schaden besteht darin, dass der Verletzer die durch das immaterielle Schutzgut vermittelten konkreten Marktchancen für sich nutzt und sie damit zugleich der Nutzung durch den Schutzrechtsinhaber entzieht (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 15 - Flaschenträger;… GRUR 2024, 273 Rn. 20 - Polsterumarbeitungsmaschine;… GRUR 2024, 1201 Rn. 32 - Verdampfungstrockneranlage;… Senat, GRUR 2025, 479 Rn. 141 - Spenderteil;… GRUR 2025, 1580 Rn. 61 - Spritzpistole).
Dieser wird durch den erwarteten, aber entgangenen Gewinn des Schutzrechtsinhabers, durch den tatsächlichen Gewinn des Verletzers oder durch die Gewinnerwartung erfasst, die vernünftige Vertragsparteien mit dem Abschluss eines Lizenzvertrags über die Nutzung des Schutzrechts verbunden hätten (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 16 - Flaschenträger;… GRUR 2024, 273 Rn. 20 - Polsterumarbeitungsmaschine;… GRUR 2025, 574 Rn. 42 - Glatirameracetat;… Senat, GRUR 2025, 479 Rn. 141 - Spenderteil;… GRUR 2025, 1580 Rn. 62 - Spritzpistole).
Er zielt auf eine Kompensation des Umstands, dass sich der Verletzer bei Umsatzgeschäften die erfindungsgemäße Lehre zunutze gemacht und damit die von der Rechtsordnung dem Schutzrechtsinhaber zugewiesene Marktchance für sich genutzt hat (BGH GRUR 2012, 1226 Rn. 35 - Flaschenträger;… GRUR 2024, 273 Rn. 22 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, GRUR 2025, 479 Rn. 142 - Spenderteil).
Auch bei Gewinnen aus dem Inverkehrbringen patent- oder gebrauchsmustergemäßer Vorrichtungen ist vielmehr wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstands oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 20 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss;… GRUR 2024, 273 Rn. 25, 26 - Polsterumarbeitungsmaschine;… GRUR 2024, 1201 Rn. 26 - Verdampfungstrockneranlage;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn;… GRUR 2025, 1580 Rn. 65 - Spritzpistole).
Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO (…BGH, GRUR 1993, 55 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl;… GRUR 2007, 431 Rn. 38 - Steckverbindergehäuse) unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger; GRUR 2012, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn).
So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Schutzrecht unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 34 - Verletzergewinn, m.w.N.;… GRUR 2025, 1580 Rn. 127 - Spritzpistole).
Er spiegelt wider, dass die Verkaufs- und Erlösaussichten maßgeblich davon abhängen, ob und in welchem Umfang gleichwertige Alternativen und damit Umgehungsmöglichkeiten des Patents im Verletzungszeitraum zur Verfügung standen (BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; GRUR 2012, 1226 Rn. 27 - Flaschenträger).
Ergibt sich, dass gegenüber dem erfindungsgemäßen Produkt im Wesentlichen gleichwertige Alternativen existieren, da es sich lediglich um eine Detailverbesserung eines bereits bekannten Produkts handelt, ist eher anzunehmen, dass der Kaufentschluss nicht allein auf der Verwendung der technischen Lehre, sondern auf weiteren Faktoren beruht (BGH, GRUR 1993, 55 - Tripp-Trapp-Stuhl; GRUR 2012, 1226 Rn. 27 - Flaschenträger).
Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents oder Gebrauchsmusters zurückzuführen ist (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 27 - Flaschenträger;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 168 - Funkarmbanduhr;… Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 35 - Verletzergewinn;… Senat, GRUR 2025, 1580 Rn. 128 - Spritzpistole).
In diesem Sinne bezweckt die Ermittlung des Abstands "nur", die Marktchancen der patentgemäßen Erfindung zu bestimmen (BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger, Rn. 27 und 37).
Rn. 139 Es steht außer Frage, dass neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung beispielsweise die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Schutzrecht unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen können , was zur Folge hat, dass der erzielte Gewinn nicht notwendigerweise allein auf der Schutzrechtsverletzung beruht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger).
Rn. 149 Bei der gebotenen Abwägung und Gewichtung der Gesamtheit aller Umstände (vgl. BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 20 - Flaschenträger) bleibt festzuhalten, dass sich der Abstand zum realisierten Stand der Technik im Hinblick auf die Stellungsüberführungseinrichtung als gering darstellt, weil entsprechende Klappelemente mit teilweiser Unterstützung des Überführungsvorgangs in die Funktionsstellung durch ein Federelement sowie selbsttätig linear ausfahrbare Seitenelemente durch den "X 8" bzw. "X 10" bereits bekannt und erhältlich waren.
Schließlich können schon aufgrund der jeweils der Berechnung zugrunde liegenden unterschiedlichen Parameter Abweichungen nicht ausbleiben (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 39 - Flaschenträger).
- OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …
Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).Zu diesem Zweck ist der Verletzer verpflichtet, den durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinn vollständig insoweit, aber auch nur insoweit herauszugeben, als er auf der Benutzung des Klagepatents beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).
So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; zum Urheberrecht BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 2703).
Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH, GRUR 1993, 55 - P/Rolex II; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger;… Kühnen, aaO, Rn. 2699;… Voß/Kühnen in: Schulte, aaO, § 139 Rn. 129 m. w. N.).
Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents zurückzuführen ist (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger;… Voß/Kühnen in: Schulte, aaO, § 139 Rn. 130).
In diesem Sinne bezweckt die Ermittlung des Abstands "nur", die Marktchancen der patentgemäßen Erfindung zu bestimmen (BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger, Rn. 27 und 37).
Aufgrund seines Ausschließlichkeitsrechts kann dieser jeden Dritten daran hindern, ein mit seinem patentgemäßen Erzeugnis technisch identisches Produkt auf den Markt zu bringen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger, Rn. 30).
Rn. 342 Denn eine Ersatzlösung, die während des Verletzungszeitraumes tatsächlich nicht zur Verfügung gestanden hat, weil sie noch nicht in Gebrauch genommen und als Wettbewerbserzeugnis auf den Markt gelangt ist, wirkt sich nicht gewinnmindernd aus, selbst wenn die patentgemäße Ausgestaltung verhältnismäßig problemlos zu umgehen gewesen sein sollte (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).
Damit beruft sich die Beklagte auf einen hypothetischen Kausalverlauf, der indes aus rechtlichen Gründen nicht durchgreift, weil sie sich tatsächlich für eine Verletzung des Klagepatents entschieden hat und der auf dessen Benutzung entfallende Kausalanteil nicht dadurch ungeschehen gemacht oder in seinem Gewicht verändert wird, dass die Beklagte von einer Patentverletzung auch hätte absehen können (vgl. BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2010, 1090 - Werbung des Nachrichtensenders; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore;… Kühnen, aaO, Rn. 2710).
Dies folgt auch daraus, dass schon diejenige Marktchance zugunsten des Patentinhabers geschützt ist, die sich daraus ergibt, dass er aufgrund seines Ausschließlichkeitsrechts jeden Dritten daran hindern kann, ein mit seinem patentgemäßen Erzeugnis technisch identisches Produkt auf den Markt zu bringen (offenlassend zur "Preisunterbietung" BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger) und der Verletzer, der sich mit Verletzungsgegenständen einen großen Markt erschließt, besonders stark in diese geschützte Marktchance des Patentinhabers eingreift.
- BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20
ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden …
Rn. 71 b) Anders als das Berufungsgericht meint, folgt ein Schaden bereits aus dem Eingriff in das Markenrecht als vermögenswertes Recht und der damit verbundenen, allein dem Markeninhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeit (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253 Rn. 45 - Markenparfümverkäufe;… Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515 Rn. 29 = WRP 2009, 445 - Motorradreiniger;… Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239 Rn. 23 = WRP 2010, 384 - BTK; zum Urheberrecht vgl. BGH…, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 Rn. 69 - Tripp-Trapp-Stuhl;… Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 239/06, GRUR 2009, 864 Rn. 29 = WRP 2009, 1143 - CAD-Software;… zum Patentrecht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, BT-Drucks. 16/5048, S. 37; BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 Rn. 15 - Flaschenträger).Rn. 73 Bei den drei Möglichkeiten der Schadensbemessung handelt es sich um Variationen bei der Ermittlung des gleichen einheitlichen Schadens, zwischen denen der Markeninhaber grundsätzlich frei wählen kann (zum lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz vgl. BGH…, Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 107/90, BGHZ 119, 20, 23 [juris Rn. 23] - Tchibo/Rolex II; zum Patentrecht vgl. BGH…, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374 Rn. 7 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGHZ 194, 194 Rn. 16 - Flaschenträger).
Rn. 87 (1) Die Berechnung des Schadens anhand des Verletzergewinns dient der Ermittlung des wirtschaftlichen Werts des Ausschließlichkeitsrechts in Form der darin verkörperten Marktchance auf einen mit der Nutzung erzielbaren Gewinn (vgl. BGHZ 194, 194 Rn. 16 - Flaschenträger;… Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 14 Rn. 707).
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 - 2 U 47/24
Spritzpistole
Rn. 77 Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 15 - Flaschenträger, m.w.N.; GRUR 2024, 273 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, GRUR 2025, 479 Rn. 141 - Spenderteil).Der Schaden besteht darin, dass der Verletzer die durch das immaterielle Schutzgut vermittelten konkreten Marktchancen für sich nutzt und sie damit zugleich der Nutzung durch den Schutzrechtsinhaber entzieht (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 15 - Flaschenträger;… GRUR 2024, 273 Rn. 20 - Polsterumarbeitungsmaschine;… GRUR 2024, 1201 Rn. 32 - Verdampfungstrockneranlage;… Senat, GRUR 2025, 479 Rn. 141 - Spenderteil).
Dieser wird durch den erwarteten, aber entgangenen Gewinn des Schutzrechtsinhabers, durch den tatsächlichen Gewinn des Verletzers oder durch die Gewinnerwartung erfasst, die vernünftige Vertragsparteien mit dem Abschluss eines Lizenzvertrags über die Nutzung des Schutzrechts verbunden hätten (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 16 - Flaschenträger;… GRUR 2024, 273 Rn. 20 - Polsterumarbeitungsmaschine;… GRUR 2025, 574 Rn. 42 - Glatirameracetat;… Senat, GRUR 2025, 479 Rn. 141 - Spenderteil).
Er zielt auf eine Kompensation des Umstands, dass sich der Verletzer bei Umsatzgeschäften die erfindungsgemäße Lehre zunutze gemacht und damit die von der Rechtsordnung dem Schutzrechtsinhaber zugewiesene Marktchance für sich genutzt hat (BGH GRUR 2012, 1226 Rn. 35 - Flaschenträger;… GRUR 2024, 273 Rn. 22 - Polsterumarbeitungsmaschine;… Senat, GRUR 2025, 479 Rn. 142 - Spenderteil).
Auch bei Gewinnen aus dem Inverkehrbringen patentgemäßer Vorrichtungen ist vielmehr wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstands oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 20 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss;… GRUR 2024, 273 Rn. 25, 26 - Polsterumarbeitungsmaschine;… GRUR 2024, 1201 Rn. 26 - Verdampfungstrockneranlage;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn).
Der Einwand, er hätte den Gewinn auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten erzielen können, ist dem Verletzer unter diesen Voraussetzungen - ebenso wie im Zusammenhang mit dem Gewinn aus dem Vertrieb der geschützten Vorrichtung (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 35 - Flaschenträger) - grundsätzlich versagt (…BGH, GRUR 2024, 273 Rn. 38 - Polsterumarbeitungsmaschine).
Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO (…BGH, GRUR 2007, 431 Rn. 38 - Steckverbindergehäuse;… GRUR 1993, 55 Rn. 42 - Tripp-Trapp-Stuhl) unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger;… GRUR 2012, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 33 - Verletzergewinn).
So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 18 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 34 - Verletzergewinn, m.w.N.).
Er spiegelt wider, dass die Verkaufs- und Erlösaussichten maßgeblich davon abhängen, ob und in welchem Umfang gleichwertige Alternativen und damit Umgehungsmöglichkeiten des Patents im Verletzungszeitraum zur Verfügung standen (BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II; GRUR 2012, 1226 Rn. 27 - Flaschenträger).
Ergibt sich, dass gegenüber dem erfindungsgemäßen Produkt im Wesentlichen gleichwertige Alternativen existieren, da es sich lediglich um eine Detailverbesserung eines bereits bekannten Produkts handelt, ist eher anzunehmen, dass der Kaufentschluss nicht allein auf der Verwendung der technischen Lehre, sondern auf weiteren Faktoren beruht (BGH, GRUR 1993, 55 - Tripp-Trapp-Stuhl; GRUR 2012, 1226 Rn. 27 - Flaschenträger).
Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents zurückzuführen ist (BGH, GRUR 2012, 1226 Rn. 27 - Flaschenträger;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 168 - Funkarmbanduhr;… Urt. v. 11.04.2019 - I-15 U 33/18, GRUR-RS 2019, 7923 Rn. 35 - Verletzergewinn).
Dies folgt auch daraus, dass schon diejenige Marktchance zugunsten des Patentinhabers geschützt ist, die sich daraus ergibt, dass er aufgrund seines Ausschließlichkeitsrechts jeden Dritten daran hindern kann, ein mit seinem patentgemäßen Erzeugnis technisch identisches Produkt auf den Markt zu bringen (offenlassend zur "Preisunterbietung" BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger) und der Verletzer, der sich mit Verletzungsgegenständen einen großen Markt erschließt, besonders stark in diese geschützte Marktchance des Patentinhabers eingreift (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 253 - Funkarmbanduhr).
- BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16
Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des …
Zur Bemessung des Schadensersatzes stehen ihr drei Methoden zur Verfügung: die insbesondere den entgangenen Gewinn umfassende konkrete Schadensberechnung sowie eine Schadenskompensation durch Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr oder Herausgabe des Verletzergewinns (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, GRUR 2012, 1226 Rn. 16 - Flaschenträger;… Urteil vom 6. Oktober 2006 - I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 Rn. 14 - Noblesse). - BGH, 23.04.2026 - I ZR 41/24
Der Schatz von Oggersheim - Keine Gewinnherausgabe wegen des Buchs "Vermächtnis - …
Dies ist nicht im Sinn einer adäquaten Kausalität, sondern - vergleichbar mit der Bemessung der Mitverschuldensanteile im Rahmen des § 254 BGB - im Sinn einer wertenden Zurechnung zu verstehen (zum Urheberrecht vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 27/13, GRUR 2015, 269 [juris Rn. 25] = WRP 2015, 353 - K-Theory; zum Markenrecht vgl. BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2005 - I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 [juris Rn. 15] = WRP 2006, 587 - Noblesse; zum Designrecht vgl. BGH…, Urteil vom 2. November 2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366 [juris Rn. 24 und 30] - Gemeinkostenanteil; zum Patentrecht vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 [juris Rn. 20]; zur nur teilweisen Anwendbarkeit im Wettbewerbsrecht vgl. BGH…, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 [juris Rn. 37] = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse;… Urteil vom 11. März 2026 - I ZR 106/25, juris Rn. 56 - Ersatztank). - OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von …
Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).Zu diesem Zweck ist der Verletzer verpflichtet, den durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinn vollständig insoweit, aber auch nur insoweit herauszugeben, als er auf der Benutzung des Klagepatents beruht (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).
Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 1993, 55 - P/Rolex II).
So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).
Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents zurückzuführen ist (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).
- BGH, 14.11.2023 - X ZR 30/21
Polsterumarbeitungsmaschine - Patentverletzungsverfahren: Berechnung des dem …
Dieser wird durch den erwarteten, aber entgangenen Gewinn des Schutzrechtsinhabers, durch den tatsächlichen Gewinn des Verletzers oder durch die Gewinnerwartung erfasst, die vernünftige Vertragsparteien mit dem Abschluss eines Lizenzvertrags über die Nutzung des Schutzrechts verbunden hätten (BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 = GRUR 2012, 1226 Rn. 15 f. - Flaschenträger).Er zielt auf eine Kompensation des Umstands, dass sich der Verletzer bei Umsatzgeschäften die erfindungsgemäße Lehre zu Nutze gemacht und damit die von der Rechtsordnung dem Schutzrechtsinhaber zugewiesene Marktchance für sich genutzt hat (BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 = GRUR 2012, 1226 Rn. 35 - Flaschenträger).
Auch bei Gewinnen aus dem Inverkehrbringen patentgemäßer Vorrichtungen ist vielmehr wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstands oder anderen Faktoren beruht (BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 = GRUR 2012, 1226 Rn. 20 - Flaschenträger;… Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 130/12, GRUR 2013, 1212 Rn. 5 - Kabelschloss).
Rn. 38 Der Einwand, er hätte den Gewinn auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten erzielen können, ist dem Verletzer unter diesen Voraussetzungen - ebenso wie im Zusammenhang mit dem Gewinn aus dem Vertrieb der geschützten Vorrichtung (dazu BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 = GRUR 2012, 1226 Rn. 35 - Flaschenträger) - grundsätzlich versagt.
- LG Düsseldorf, 19.05.2026 - 4a O 9/25 Zu diesem Zweck ist der Verletzer verpflichtet, den durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinn vollständig insoweit, aber auch nur insoweit herauszugeben, als er auf der Benutzung des Klagepatents beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).
So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2012, 1226, Rn. 18 - Flaschenträger;… GRUR 2013, 1212, Rn. 5 - Kabelschloss; GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).
Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH, GRUR 2012, 1226, Rn. 20 - Flaschenträger; GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).
Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 24. Juli 2012, GRUR 2012, 1226, Rn. 27 - Flaschenträger;… OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 168 - Funkarmbanduhr).
Rn. 233 In die Betrachtung des Abstands zum Stand der Technik im Verletzungszeitraum sind (nur) gleichwertige Alternativen einzustellen (BGH, GRUR 2012, 1226, Rn. 27 - Flaschenträger), also insbesondere Leuchtstoffe, die als Umgehungsmöglichkeiten des Klagepatents im Verletzungszeitraum zur Verfügung standen.
Schließlich können schon aufgrund der jeweils der Berechnung zugrundeliegenden unterschiedlichen Parameter Abweichungen nicht ausbleiben (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger m.w.N.).
Ziel der Methoden ist die Ermittlung desjenigen Betrags, der zum Ausgleich des erlittenen Schadens erforderlich und angemessen ist und damit zur Ermittlung des wirtschaftlichen Werts des Schutzrechts, der in ihm verkörperten Marktchance, die durch den erwarteten, aber entgangenen Gewinn des Schutzrechtsinhabers, durch den tatsächlichen Gewinn des Verletzers oder aber die Gewinnerwartung erfasst wird, die vernünftige Vertragsparteien mit dem Abschluss eines Lizenzvertrags über die Nutzung des Schutzrechts verbunden hätten (BGH, Urteil vom 27. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 Rn. 16 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
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- OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 77/23
Spendergehäuse
- BGH, 03.09.2013 - X ZR 130/12
Kabelschloss
- OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16
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- LG Düsseldorf, 06.03.2024 - 4b O 19/22
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- OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16
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- LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
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- LG Düsseldorf, 27.01.2026 - 4b O 61/24
- LG Düsseldorf, 22.09.2016 - 4c O 42/15
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- OLG Nürnberg, 12.07.2022 - 3 U 3875/21
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Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung; …
- LG Düsseldorf, 24.06.2020 - 2a O 212/19
- LG Frankfurt/Main, 13.12.2018 - 3 O 432/16
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Hamburg, 11.02.2026 - UPC_CFI_274/23
- LG Düsseldorf, 08.07.2025 - 4b O 22/24
- LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 2a O 127/19
- BPatG, 24.07.2023 - 35 W (pat) 12/21
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