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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21546
BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20 (https://dejure.org/2022,21546)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2022 - X ZR 53/20 (https://dejure.org/2022,21546)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - X ZR 53/20 (https://dejure.org/2022,21546)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: Offenbarung eines Verfahrens zum Betrieb eines Funkkommunikationssystems sowie Funkstationen mit bestimmten Funktionen durch eine Entgegenhaltung; Ausführbarkeit einer technischen Lehre; in einer Entgegenhaltung vorgesehene Verringerung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Datensendeleistung

    Art 54 Abs 2 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren: Offenbarung eines Verfahrens zum Betrieb eines Funkkommunikationssystems sowie Funkstationen mit bestimmten Funktionen durch eine Entgegenhaltung; Ausführbarkeit einer technischen Lehre; in einer Entgegenhaltung vorgesehene Verringerung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit des Streitpatents "Steuerung der Sendeleistung in einem Funkkommunikationssystem" als Erfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 54 Abs. 2
    A) Eine Vorrichtung, die bestimmte Funktionen aufweist, ist durch eine Entgegenhaltung nur dann offenbart, wenn darin ein ausführbarer Weg aufgezeigt wird, sie herzustellen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 Rn. 40 - Cerdioxid). b) Ausführbar ist eine ...

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 54 Abs. 2
    Patentfähigkeit des Streitpatents "Steuerung der Sendeleistung in einem Funkkommunikationssystem" als Erfindung

  • datenbank.nwb.de

    Datensendeleistung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitpatent betreffend die Steuerung der Sendeleistung in einem Funkkommunikationssystem

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1297
  • GRUR 2022, 1501
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines …

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20
    Ausführbar ist eine technische Lehre grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Erzeugnisansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität und BGH…, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20, GRUR 2022, 813 Rn. 69 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).

    Rn. 71 Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung setzt auch in diesem Zusammenhang voraus, dass der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung;… Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, Rn. 18; Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 34 - Stabilisierung der Wasserqualität).

    Ausführbar ist eine technische Lehre vielmehr grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Erzeugnisansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (BGH, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität; BGH…, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20, GRUR 2022, 813 Rn. 69 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).

  • BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20

    Übertragungsleistungssteuerungsverfahren - Patentnichtigkeitsverfahren: …

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20
    Ausführbar ist eine technische Lehre grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Erzeugnisansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (Bestätigung von BGH…, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität und BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20, GRUR 2022, 813 Rn. 69 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).

    Ausführbar ist eine technische Lehre vielmehr grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Erzeugnisansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (BGH…, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität; BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20, GRUR 2022, 813 Rn. 69 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).

    Dem Erfordernis einer für die Ausführbarkeit hinreichenden Offenbarung ist dagegen nicht genügt, wenn die Entgegenhaltung lediglich stichwortartig ein abstraktes Ziel vorgibt, ohne auch nur andeutungsweise darüber Aufschluss zu geben, wie dieses Ziel erreicht werden kann (BGH GRUR 2022, 813 Rn. 70 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).

  • BGH, 06.04.2021 - X ZR 54/19

    Cerdioxid - Patentnichtigkeitssache: Voraussetzung einer die Neuheit …

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20
    Eine Vorrichtung, die bestimmte Funktionen aufweist, ist durch eine Entgegenhaltung nur dann offenbart, wenn darin ein ausführbarer Weg aufgezeigt wird, sie herzustellen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 Rn. 40 - Cerdioxid).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig eine konkrete technische Lehre entnehmen lässt, mit der sich die beanspruchten Eigenschaften verwirklichen lassen (zuletzt BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 Rn. 40 - Cerdioxid).

  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20
    Rn. 71 Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung setzt auch in diesem Zusammenhang voraus, dass der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung;… Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, Rn. 18;… Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 34 - Stabilisierung der Wasserqualität).
  • BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12

    Deutliche und vollständige Offenbarung einer zum Patent angemeldeten Erfindung

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20
    Rn. 71 Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung setzt auch in diesem Zusammenhang voraus, dass der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, Rn. 18;… Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 34 - Stabilisierung der Wasserqualität).
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 34/08

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Lagerung von Stückgut im Fall der Nahelegung …

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20
    Sie muss aber ausführbar offenbart gewesen sein (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 34/08 Rn. 49).
  • BGH, 17.03.2026 - X ZR 72/24

    Patentfähigkeit des Streitpatents "4-Aminopyridin-Zusammensetzung mit verzögerter …

    Rn. 78 Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig eine konkrete technische Lehre entnehmen lässt, mit der sich die beanspruchten Eigenschaften bzw. Funktionen verwirklichen lassen (BGH…, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 Rn. 40 - Cerdioxid; Urteil vom 21. Juni 2022 - X ZR 53/20, GRUR 2022, 1501 Rn. 69 ff. - Datensendeleistung).
  • BGH, 17.03.2026 - X ZR 165/23

    Fampridin-SR

    Rn. 76 Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig eine konkrete technische Lehre entnehmen lässt, mit der sich die beanspruchten Eigenschaften bzw. Funktionen verwirklichen lassen (BGH…, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 Rn. 40 - Cerdioxid; Urteil vom 21. Juni 2022 - X ZR 53/20, GRUR 2022, 1501 Rn. 69 ff. - Datensendeleistung).
  • LG München I, 16.12.2022 - 21 O 12582/22

    Zeitliche Dringlichkeit bei notwendiger Untersuchung des mutmaßlich …

    Ausführbar ist eine technische Lehre grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mithilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Erzeugnisansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (BGH GRUR 2022, 1501 - Datensendeleistung;… GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität;… GRUR 2022, 813 Rn. 69 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).
  • BPatG, 05.12.2024 - 12 W (pat) 24/23
    Dabei ist vorliegend hervorzuheben, dass für die Beurteilung der Frage, ob die offenbarte Lehre anhand der mitgeteilten Informationen ausführbar ist, auch solche Überlegungen von Bedeutung sind, die sich aus ergänzender Heranziehung von Fachwissen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2022, X ZR 53/20, Tz. 89 - Datensendeleistung).
  • BPatG, 10.07.2025 - 11 W (pat) 6/23
    Für die deutliche und vollständige Offenbarung einer Erfindung ist es dabei nicht erforderlich, dass alle denkbaren, unter den Wortlaut des Patentanspruchs fallenden Ausgestaltungen mit Hilfe der im Patent offenbarten Informationen ausgeführt werden können (vgl. BGH GRUR 2022, 1501, 1505 [Rz. 72] - "Datensendeleistung").
  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 16.04.2026 - UPC_CFI_819/24
    This cannot be considered a reproducible teaching that would allow a skilled person to reliably and repeatedly practice the particular method according to claim 1 of the patent-in-suit (cf. for case law of the Boards of Appeal: EPO, decision T 1457/09, 17-01-2014; decision T 1437/07, 26-10- 2009; for German case law: Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof, BGH), GRUR 2022, 1501 mn.
  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 16.04.2026 - UPC_CFI_414/25
    This cannot be considered a reproducible teaching that would allow a skilled person to reliably and repeatedly practice the particular method according to claim 1 of the patent-in-suit (cf. for case law of the Boards of Appeal: EPO, decision T 1457/09, 17-01-2014; decision T 1437/07, 26-10- 2009; for German case law: Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof, BGH), GRUR 2022, 1501 mn.
  • BPatG, 25.03.2025 - 11 W (pat) 14/25
    Damit ein Fachmann eine Erfindung ausführen kann, müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die in der Beschreibung enthaltenen Angaben einem Fachmann wenigstens so viel an technischer Information vermitteln, dass er sein Fachwissen und Fachkönnen ergänzend für die Ausführung der Erfindung heranziehen kann; diesem Erfordernis ist nicht genügt, wenn in der Beschreibung lediglich stichwortartig und aufgabenhaft ein abstraktes Ziel vorgegeben wird, ohne auch nur andeutungsweise darüber Aufschluss zu geben, wie dieses Ziel erreicht werden kann (…vgl. BGH GRUR 2022, 813, 819, Rn. 69 f. - "Übertragungsleistungssteuerungsverfahren"; BGH GRUR 2022, 1501, 1505, Rn. 72 - "Datensendeleistung").
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