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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,995
BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83 (https://dejure.org/1985,995)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1985 - X ZR 53/83 (https://dejure.org/1985,995)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1985 - X ZR 53/83 (https://dejure.org/1985,995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorbenutzung - Diagnostikum - Zusammensetzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 734
  • MDR 1986, 669
  • GRUR 1986, 372
  • GRUR 1986, 375
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz - …

    Auszug aus BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83
    Offenkundig im Sinne des § 2 Satz 1 PatG 1968 ist eine Benutzung dann, wenn eine nicht entfernt liegende Möglichkeit besteht, daß andere Sachverständige ausreichende Kenntnis von dem vorbenutzten Gegenstand und dessen Eigenschaften erlangen (vgl. BGH GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte).
  • BGH, 21.11.1972 - X ZR 64/68

    Voraussetzungen für ein Patentnichtigkeitsverfahren - Beurteilung der …

    Auszug aus BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83
    Offenkundig im Sinne des § 2 Satz 1 PatG 1968 ist eine Benutzung dann, wenn eine nicht entfernt liegende Möglichkeit besteht, daß andere Sachverständige ausreichende Kenntnis von dem vorbenutzten Gegenstand und dessen Eigenschaften erlangen (vgl. BGH GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009 …

    Aus der vom Patentgericht herangezogenen Entscheidung "Thrombozyten-Zählung" (BGH, Urt. v. 19.12.1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372) lassen sich keine abweichenden Schlussfolgerungen ziehen.
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines …

    Sie wäre dies nur dann, wenn die Benutzungshandlung der Patentinhaberin die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet hätte, daß beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (Sen.Urt. v. 19.12.1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372, 373 - Thrombozyten-Zählung).
  • BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polymorphous form of rifaximin as antibiotic …

    Auf die Wahrscheinlichkeit der Analyse und den erforderlichen Aufwand für Analyse und Verfahrenstechnik kommt es nicht an (…vgl. Busse a. a. O., Rn. 46 m. w. N.;… Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 3, Rn. 131;… Schulte, Patentgesetz, 9. Aufl., § 3, Rn. 52; BGH GRUR 1986, 372 - Thrombozytenzählung; BPatGE 53, 66 - Offenkundige Vorbenutzung durch Vertrieb eines pharmazeutischen Erzeugnisses).

    Rn. 175 Hierbei kann es dahingestellt bleiben, ob der Fachmann die vor dem Prioritätstag vertriebenen Rifamixin als Wirkstoff enthaltenden Tabletten analysiert hat, weil Mitbewerber nach der Lebenserfahrung regelmäßig daran interessiert sind, neue Mittel auf ihrem Arbeitsgebiet in Bezug auf deren Zusammensetzung, Anwendung und Wirkungsweise kennenzulernen, sei es um sie mit ihren eigenen Erzeugnissen zu vergleichen, sei es um Anregungen für die Weiterentwicklung solcher Erzeugnisse zu gewinnen (BGH GRUR 1986, 372, II.3b) - Thrombozytenzählung).

    Jedoch hätte der Fachmann die in den vor dem Prioritätstag des Streitpatents vertriebenen Tabletten verkörperte Lehre bei einer Analyse nicht oder allenfalls nach übermäßigen, das durchschnittliche Können übersteigenden Schwierigkeiten bzw. Überlegungen (vgl. BGH GRUR 1986, 372, 374, II.3 d) - Thrombozyten-Zählung; BPatGE 53, 66 - Offenkundige Vorbenutzung durch Vertrieb eines pharmazeutischen Erzeugnisses), mithin erst unter Aufbietung erfinderischen Tätigwerdens entnehmen können.

  • BGH, 06.03.2012 - X ZR 78/09

    Pfeffersäckchen

    Da es um das Zurverfügungstellen eines mehrstufigen und im Allgemeinen nicht nur in einem einzigen Betrieb anzusiedelnden Produktionssystems geht, das sich aus der Vorkonfektionierung der Pfeffersäckchen als Endlos-Rollenware und deren späterer, automatisierter Befüllung beim Wurstwarenhersteller geht, müssen verschiedene Gewerke einbezogen werden, die sich in einem Team ergänzen (vgl. zum "Teamfachmann" nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372 - Thrombozytenzählung; Urteil vom 3. Mai 2001 - X ZR 168/97, BGHZ 147, 306 = GRUR 2001, 813 - Taxol;… Urteil schweizerisches Bundesgericht BGE 120 II 71 = GRUR Int. 1995, 167 - Wegwerfwindel).
  • BPatG, 26.07.2011 - 3 Ni 7/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren ' "Pharmazeutische Zusammensetzung, umfassend …

    Dies gilt auf chemisch-pharmazeutischem Gebiet jedenfalls auch dann, wenn die Analyse zwar umfangreiche zeit- und arbeitsaufwändige qualitative und quantitative Untersuchungen erfordert, für den Fachmann aber die Möglichkeit einer Analyse der Zusammensetzung unter Zuhilfenahme der standardmäßig eingesetzten Methoden nach intensiveren Überlegungen ohne übermäßige, das durchschnittliche Können übersteigende Schwierigkeiten möglich ist (Weiterführung von BGH GRUR 1986, 372, 374 II. 3 d) - Thrombozytenzählung).

    Das In-Verkehr-Bringen eines Erzeugnisses macht daher nicht nur den Stoff als solchen, sondern grundsätzlich auch seine Zusammensetzung und Struktur zugänglich (…Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 3 Rn. 55), denn man kann in aller Regel davon ausgehen, dass analysierbare Erzeugnisse, die ohne Angabe ihrer Struktur auf dem Markt sind, auch analysiert werden, weil Dritte sich dafür interessieren, selbst wenn die Analyse einigen Aufwand erfordert (vgl. BGH GRUR 1986, 372 - Thrombozytenzählung;… Schulte, a. a. O., Rn. 56;… Busse-Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 3 Rn. 127 m. Nachw.).

    Umfangreiche zeit- und arbeitsaufwändige qualitative und quantitative Untersuchungen stehen diesem Erfordernis gerade auf dem Gebiet der Chemie jedoch nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 1986, 372, 374 II. 3 d) - Thrombozytenzählung).

  • BPatG, 27.11.2017 - 2 Ni 9/15

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Rn. 196 5.6 Angesichts dieser vorbehaltlosen Lieferung an Dritte bestand die nicht entfernt liegende Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit, nämlich andere Sachverständige vor dem Prioritätstag des Streitpatents ausreichende Kenntnis von der streitpatentgemäßen Lehre erlangen konnten, womit eine offenkundige Vorbenutzung gegeben ist (vgl. dazu BGH GRUR 1986, 372-375 - "Thrombozyten-Zählung").

    Allein diese Maßnahmen reichten aus, unmittelbaren Aufschluss über die Ausbildung der Anlage zu erlangen (vgl. dazu BGH GRUR 1986, 372-375, Tz. 20, 24 und 26 - "Thrombozyten-Zählung" m. w. N.;… Benkard EPÜ, 2. Aufl., Art. 54 Rdnr. 86ff. m. w. N.).

  • BPatG, 24.04.2007 - 3 Ni 9/05
    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Thrombozytenzählung" (GRUR 1986, 372, 374) betont hat, liegt es auf dem Gebiet der Chemie in der Natur der Sache, dass zur Identifizierung nicht deklarierter vorbenutzter Stoffe und Stoffgemische in aller Regel mehr oder weniger umfangreiche, zeit- und arbeitsaufwändige, qualitative und quantitative Untersuchungen durchgeführt werden müssen.

    Denn gemäß der BGH-Entscheidung "Thrombozytenzählung" (GRUR 1986, 372, 374) stellen selbst erforderliche umfangreiche zeit- und arbeitsintensive Untersuchungen eines in seiner Zusammensetzung nicht vorbeschriebenen, jedoch vorbenutzten Stoffgemisches die Offenkundigkeit der Vorbenutzung nicht in Frage.

  • BPatG, 14.04.2026 - 3 Ni 2/25
    Rn. 100 b) Die Offenkundigkeit wird grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Fachmann erst durch chemisch-physikalische Analyse die Zusammensetzung ermitteln kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372 -Thrombozyten-Zählung).
  • BPatG, 29.07.2025 - 3 Ni 11/22

    Rivaroxaban

    Dies kann schon dadurch erfolgen, dass die neuheitsschädliche Tatsache nur von Einzelnen wahrgenommen wird, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass ihre Kenntnis an beliebige Dritte und damit auch an hinreichend Fachkundige weiter dringt und diese zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (…BGH, Urt. v. 25. November 1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; BGH, Urt. v 19. Dezember 1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372, 373, II.3.b) - Thrombozyten-Zählung; BGH, Urt. v. 12. April 2022 - X ZR 73/20, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung; BGH, Urt. v. 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Ls. 2 und Rn. 39 - Presszange).

    Dies kann auch dadurch erfolgen, dass die neuheitsschädliche Tatsache nur von Einzelnen wahrgenommen wird, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtetet sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass ihre Kenntnis an beliebige Dritte und damit auch an hinreichend Fachkundige weiter dringt (…BGH, Urt. v. 25. November 1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; BGH, Urt. v 19. Dezember 1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372, 373, II.3.b) - Thrombozyten-Zählung; BGH, Urt. v. 12. April 2022 - X ZR 73/20, GRUR 2022, 1294 Rn. 119 - Oberflächenbeschichtung; Schulte/Moufang, PatG, 12. Aufl. § 3 Rn. 23 f. m.w.N.; Benkard/Melullis, PatG, 12. Aufl., § 3 Rn 77 m.w.N.) und diese zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (…BGH, Urt. v. 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 Ls. 2 und Rn. 39 - Presszange).

  • BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94

    "Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars

    Ist die in dem Gegenstand verkörperte technische Lehre durch bloßen Augenschein nicht zu erkennen, liegt Zugänglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 PatG wie schon nach früherem Recht nur vor, wenn die nicht zu fern liegende Möglichkeit bestand, daß andere Fachkundige eine die technische Lehre enthüllende nähere Untersuchung des Gegenstands vornehmen (Senat, Urt. v. 29.10.1968 - X ZR 84/67, Liedl 1967/68, 508, 520 - Pfennigabsatz 02; vgl. Senat, Urt. v. 19.12.1985 - X ZR 53/83, BGH GRUR 1986, 372 - Thrombozytenzählung; EPA G 1/92 ABl.
  • BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren ' zur Ausschließung von der Ausübung des bei …

  • BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
  • LG München I, 10.07.2024 - 21 O 5232/24

    Rechtsmißbrauch, Neuheitsschädlichkeit, Terminsverlegungsantrag, …

  • LG München I, 03.04.2025 - 7 O 12401/24

    Auskunftserteilung und Rechnungslegung, Aussetzung des Verfahrens, Aussetzung des …

  • LG München I, 19.06.2024 - 21 O 3118/24

    Äquivalenzverletzung bei Kapseln an Stelle von Tabletten

  • LG München I, 14.06.2024 - 21 O 4172/24

    Interessenabwägung im Generika-Streit

  • BGH, 25.01.2011 - X ZR 98/08

    Rechtmäßigkeit der Nichtigerklärung des Streitpatents bei der Annahme der …

  • BPatG, 17.03.2009 - 3 Ni 6/08
  • BPatG, 24.03.2026 - 3 Ni 3/25
  • BPatG, 24.11.2022 - 19 W (pat) 10/22

    Patentbeschwerdesache - "Membrandrucksensor mit Wärmeverteilungskörper" - …

  • LG Düsseldorf, 01.04.2008 - 4b O 11/08

    Nebivolol

  • BPatG, 16.07.2024 - 18 W (pat) 8/22
  • LG Düsseldorf, 25.04.2019 - 4a O 52/18

    Schutzvorrichtung für Seilbahnsessel

  • BPatG, 16.07.2002 - 3 Ni 57/00
  • BPatG, 16.07.2019 - 17 W (pat) 19/17
  • LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 48/18

    Laufwagen für längsbeweglichen Flügel

  • BPatG, 26.10.2009 - 11 W (pat) 317/04
  • BPatG, 24.10.2023 - 3 Ni 18/22
  • LG Düsseldorf, 01.04.2008 - 4b O 8/08

    Verletzung eines mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten und in …

  • BPatG, 04.02.2003 - 14 W (pat) 31/01
  • BPatG, 12.02.2001 - 10 W (pat) 37/99
  • BPatG, 03.03.1998 - 1 Ni 7/96
  • BPatG, 17.11.2005 - 17 W (pat) 44/03
  • LG Braunschweig, 03.03.2004 - 9 O 2408/02

    Reinigungstuch

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