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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39091
BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16 (https://dejure.org/2018,39091)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2018 - X ZR 62/16 (https://dejure.org/2018,39091)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - X ZR 62/16 (https://dejure.org/2018,39091)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse an einer negativen Feststellungsklage bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens durch den Gegner - Schneckenköder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Schneckenköder

    § 256 Abs 1 ZPO, § 487 ZPO
    Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse an einer negativen Feststellungsklage bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens durch den Gegner - Schneckenköder

  • damm-legal.de

    Selbständiges Beweisverfahren zu patentrechtlich geschütztem Herstellungsverfahren rechtfertigt nicht ohne Weiteres negative Feststellungsklage

  • IWW

    § 39 ZPO, § 256 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 487 Abs. 2 ZPO, § 487 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 487 Abs. 1 ZPO, § 487 ZPO, Art. 6 Nr. 3 Brüssel-I-VO

  • Wolters Kluwer

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung hinsichtlich Begründung eines rechtlichen Interesses des Gegners an einer negativen Feststellungsklage; Schutzfähigkeit des Produktionsverfahrens zur Herstellung von Schneckenködern i.R.e. ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine negative Feststellungsklage kann grundsätzlich nicht gegen ein selbstständiges Beweisverfahren erhoben werden

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung hinsichtlich Begründung eines rechtlichen Interesses des Gegners an einer negativen Feststellungsklage; Schutzfähigkeit des Produktionsverfahrens zur Herstellung von Schneckenködern i.R.e. ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse an einer negativen Feststellungsklage bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens durch den Gegner - Schneckenköder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit negativer Feststellungsklage: Feststellungsinteresse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Selbständiges Beweisverfahren zu patentrechtlich geschütztem Herstellungsverfahren rechtfertigt nicht ohne Weiteres negative Feststellungsklage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berühmung durch Erwiderung auf ursprünglich unzulässige negative Feststellungsklage

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Schneckenköder

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Berühmung"

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Negative Feststellungsklage wegen selbständigem Beweisverfahren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 520
  • MDR 2019, 405
  • MDR 2019, 51
  • GRUR 2019, 110
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus;… Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 127/14, GRUR 2016, 93 = WRP 2016, 48 Rn. 15 - Abschlagspflicht I).

    Rn. 19 Demgegenüber enthält die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger besteht, noch keinen ernsthaften, hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (BGH, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus).

    Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es zwar grundsätzlich aus, wenn der Anspruchsteller geltend macht, ihm stehe ein materiell-rechtlicher Anspruch zu; der Androhung konkreter rechtlicher Schritte bedarf es grundsätzlich nicht (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 20 - Besonderer Mechanismus).

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine …

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Rn. 41 Die Gefahr, dass ein Schuldner dem Gläubiger auf diese Weise einen diesem nicht genehmen Gerichtsstand aufzwingen kann, besteht bei innerstaatlichen Streitigkeiten schon deshalb nicht, weil es dem Gläubiger ungeachtet der negativen Feststellungsklage freisteht, seinen Anspruch in einem anderen Gerichtsstand mittels Leistungsklage geltend zu machen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 - VIII ZR 154/95, BGHZ 134, 201, 208 f. = NJW 1997, 870, 872).

    Im Anwendungsbereich der Verordnungen Brüssel I und Brüssel Ia kommt einer später erhobenen Leistungsklage im Verhältnis zu einer negativen Feststellungsklage zwar kein entsprechender Vorrang zu (BGHZ 134, 201, 209 ff. = NJW 1997, 870, 872 f.).

    Dies beruht indes auf dem Gedanken, dass der Schuldner durch schnelle Erhebung einer negativen Feststellungsklage die gleiche Chance haben soll, sich das streitentscheidende Gericht auszusuchen, wie der Gläubiger (BGHZ 134, 201, 211 = NJW 1997, 870, 872).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich …

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Rn. 48 Das Berufungsgericht wird der Klägerin im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit geben müssen, einen zulässigen und sachdienlichen Klageantrag zu formulieren (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2017 - I ZR 53/16, WM 2018, 264 Rn. 14 - Festzins Plus).
  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für …

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Rn. 45 Gegenstand einer Feststellungsklage kann nach § 256 Abs. 1 ZPO nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, nicht aber eine bloße Vorfrage oder ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Anders als in Fällen, in denen es bereits zu einer Berühmung gekommen ist (dazu BGH…, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03, NJW 2006, 2780 Rn. 24; Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 353/07, NJW 2008, 2842 Rn. 28), muss der Antragsteller in dieser Situation zwar keinen Verzicht auf seine Ansprüche erklären, um ein rechtliches Interesse der Gegenseite an einer negativen Feststellungsklage auszuräumen.
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des …

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Anders als in Fällen, in denen es bereits zu einer Berühmung gekommen ist (dazu BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03, NJW 2006, 2780 Rn. 24;… Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 353/07, NJW 2008, 2842 Rn. 28), muss der Antragsteller in dieser Situation zwar keinen Verzicht auf seine Ansprüche erklären, um ein rechtliches Interesse der Gegenseite an einer negativen Feststellungsklage auszuräumen.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Rn. 34 Die von der Revision zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 41/90, BGHZ 117, 264 = GRUR 1992, 612 - Nicola; Urteil vom 31. Mai 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe) befassen sich mit der Frage, ob dem Vorbringen eines auf Unterlassung in Anspruch genommenen Beklagten entnommen werden kann, dass die einen Unterlassungsanspruch begründende Gefahr eines erstmaligen Verstoßes besteht.
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Rn. 34 Die von der Revision zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 41/90, BGHZ 117, 264 = GRUR 1992, 612 - Nicola; Urteil vom 31. Mai 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe) befassen sich mit der Frage, ob dem Vorbringen eines auf Unterlassung in Anspruch genommenen Beklagten entnommen werden kann, dass die einen Unterlassungsanspruch begründende Gefahr eines erstmaligen Verstoßes besteht.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung …

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH…, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus; Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 127/14, GRUR 2016, 93 = WRP 2016, 48 Rn. 15 - Abschlagspflicht I).
  • OLG Dresden, 31.05.2016 - 14 U 247/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage gegen den ein …

    Auszug aus BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16
    Rn. 9 I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (OLG Dresden, GRUR-RR 2016, 313) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Aufhebungsverfahren im …

    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - X ZR 62/16 [juris Rn. 17 f.] mwN).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 5/20

    Spätestens nach 10 Jahren ist der Bauträger "aus dem Schneider"!

    Rn. 40 Damit übereinstimmend hat der Bundesgerichtshof in der Konstellation einer während eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens eingeleiteten negativen Feststellungsklage die Frage von deren Zulässigkeit allein unter dem Aspekt erörtert, inwieweit das Anstrengen eines selbständigen Beweisverfahrens für sich genommen als "Berühmen" bewertet werden kann (Feststellungsinteresse), ohne die grundsätzliche Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage trotz anhängigen selbständigen Beweisverfahrens in Zweifel zu ziehen (BGH, Urteil vom 02.10.2018, X ZR 62/16, juris, Rn. 16 - 23).

    Rn. 48 Zwar kommt der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens für sich genommen kein Erklärungswert im Sinne einer Anspruchsberühmung zu, da das selbständige Beweisverfahren vorbereitenden Charakter hat und die Anspruchsweiterverfolgung regelmäßig von seinem Ergebnis abhängig gemacht wird (BGH, Urteil vom 02.10.2018, X ZR 62/16, juris, Rn. 21 f.).

  • AG Brandenburg, 05.06.2025 - 30 C 17/24

    Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?

    Die Rechtsstellung des Mieters ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Mietrechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch des Vermieters gegen ihn ergeben (BGH, Urteil vom 02.10.2018, Az.: X ZR 62/16; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2014, Az.: 24 U 180/13; LG Paderborn, Beschluss vom 28.07.2023, Az.: 1 T 19/23).

    Mit der Behauptung, ihm stehe jeden Monat seit dem 01.02.2023 ein bestimmter Anspruch auf Zahlung einer Betriebskosten-Vorauszahlung gegen die Klägerin/Mieterin zu, hat der Beklagte/Vermieter nämlich einen Zustand der Rechtsunsicherheit geschaffen, der grundsätzlich ein hinreichendes Interesse der Klägerin an der gerichtlichen Klärung begründet hat (BGH, Urteil vom 02.10.2018, Az.: X ZR 62/16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2005, Az.: 4 W 300/04 - 53 - LG Paderborn, Beschluss vom 28.07.2023, Az.: 1 T 19/23).

  • BAG, 20.03.2025 - 7 AZR 179/24

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

    Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (BGH 2. Oktober 2018 - X ZR 62/16 - Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2024 - 6 U 38/24

    automatische Versicherungsvertragserweiterung - Unlautere geschäftliche Handlung; …

    Die Tatsache allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet (vgl. nur BGH, GRUR 1968, 49, 50 - Zentralschlossanlagen; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe;… BGHZ 191, 19 Rn. 44 - Stiftparfum;… GRUR 2019, 947 Rn. 32 - Bring mich nach Hause;… GRUR 2021, 1534 Rn. 95 - Rundfunkhaftung; siehe auch BGH, GRUR 2019, 110 Rn. 39 - Schneckenköder).
  • LG Düsseldorf, 13.08.2024 - 4b O 103/23
    Rn. 37 Gegenstand einer Feststellungsklage kann nach § 256 Abs. 1 ZPO nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, d.h. die rechtlich geregelte Beziehung einer Person untereinander oder zu Gegenständen (st.Rspr.;… vgl. BGH, NZG 2017, 268 Rn. 42 = WM 2017, 301 m.w.N.), nicht aber eine bloße Vorfrage oder ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses (BGH, GRUR 2019, 110 Rn. 45 f. - Schneckenköder; vgl. BGH, NJW 1995, 1097).

    Rn. 60 Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt, weder vorgerichtlich noch im hiesigen Verfahren - beispielsweise zum Zwecke der Rechtsverteidigung (vgl. hierzu BGH, GRUR 2019, 110 Rn. 39 - Schneckenköder) - ausdrücklich (aa.) oder konkludent (bb.) zum Ausdruck gebracht, gegen die Klägerin Ansprüche wegen der Verletzung des Klagepatents aufgrund des geplanten Vertriebs des Biosimilar-Produkts der Klägerin zu haben und/oder unter bestimmten Voraussetzungen geltend zu machen.

    Denn die bloße Ankündigung des Beklagten, er werde gegen das Verhalten des Klägers gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten oder unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung eintreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger besteht, stellt noch keinen ernsthaften, hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre dar, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (…BGH, GRUR 2020, 755 Rn. 97 - WarnWetter-App, m.w.N.; GRUR 2019, 110 Rn. 19 - Schneckenköder;… GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2024 - 6 W 83/23

    Wegfall des Feststellungsinteresses für eine negative Feststellungsklage

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Antragsteller, in Fällen, in denen es bereits zu einer Berühmung gekommen ist, einen (bindenden bzw. förmlichen) Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären muss, um ein rechtliches Interesse der Gegenseite an einer negativen Feststellungsklage auszuräumen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 02.10.2018 - X ZR 62/16, GRUR 2019, 110 Rn. 36 mwN - Schneckenköder; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 19.12.2016 - 6 U 185/16, juris Rn. 3 mwN = Anlage K15, GA 185 ff.).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2026 - 6 U 23/25

    Ansprüche auf Unterlassung der Nutzung der Liegeplätze und des Betretens der …

    Eine Unsicherheit der Rechtslage des Klägers begründet sich vielmehr schon daraus, dass die Beklagten sich im vorliegenden Rechtsstreit und vorgerichtlich entsprechender vertraglicher Ansprüche gegen den Kläger berühmen, indem sie geltend machen, der Kläger sei anstelle des Erwerbers zur Partei des Überlassungsvertrages geworden (siehe zum Feststellungsinteresse bei Berühmung nur BGH, Urteil vom 02.10.2018 - X ZR 62/16, NJW 2019, 520 Rn. 17 ff. mwN).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2026 - 6 U 23/25
    Eine Unsicherheit der Rechtslage des Klägers begründet sich vielmehr schon daraus, dass die Beklagten sich im vorliegenden Rechtsstreit und vorgerichtlich entsprechender vertraglicher Ansprüche gegen den Kläger berühmen, indem sie geltend machen, der Kläger sei anstelle des Erwerbers zur Partei des Überlassungsvertrages geworden (siehe zum Feststellungsinteresse bei Berühmung nur BGH, Urteil vom 02.10.2018 - X ZR 62/16, NJW 2019, 520 Rn. 17 ff. mwN).
  • OLG Celle, 08.04.2021 - 8 U 10/21

    Krankenversicherungsvertrag - Recht des Versicherers zur fristlosen Kündigung

    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, Urteil vom 02. Oktober 2018 - X ZR 62/16 -, Rn. 17 f., juris).
  • LG Mannheim, 23.10.2020 - 1 O 124/20

    Unwirksamer Verjährungsgleichlauf bleibt für Sicherungsabrede folgenlos!

  • BFH, 06.08.2020 - VII S 27/20

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen gerichtliche Zwangsgeldandrohung

  • OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21

    Zulässigkeit einer Berufung mit einem Feststellungsantrag bei Abweisung einer …

  • OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen …

  • LG Rottweil, 04.05.2022 - 3 O 62/18

    Amtshaftungsansprüche bei Baumfällarbeiten auf Privatgrundstück infolge …

  • LG Paderborn, 28.07.2023 - 1 T 19/23
  • OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 7 U 77/24

    Eigentlich richtige Widerrufsbelehrung kann in der Gesamtschau trotzdem …

  • AG Duisburg, 01.08.2019 - 71 C 3553/18

    Sprach der Anwalt: Richteradresse darf an Mandanten herausgegeben werden

  • OLG Frankfurt, 09.11.2023 - 6 U 57/22

    (Fehlender) Marken- und wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für ein …

  • LG Darmstadt, 26.02.2026 - 3 O 187/25
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