Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentierung der Antriebsumkehrung eines Zwangsmischers - Erfassung eines Klagepatents und der beinhalteten Ausführungsform durch den allgemeinen Erfindungsgedanken - Ablenkung des Sachverständigen von der Antriebsumkehrung durch das Klagepatent - Erfindungshöhe des ...
Papierfundstellen
- GRUR 1975, 593
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63
Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des …
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 28. November 1963 - Ia ZR 8/63 (GRUR 1964, 196 ff.) das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Die Umschreibung des allgemeinen Erfindungsgedankens durch das Berufungsgericht deckt sich mit den Vorstellungen des ersten Revisionsurteils (II Ziff. 2, S. 13/GRUR 1964, 196, 198).
Es war indessen nicht gehindert, das Sachverständigengutachten im Rahmen der ihm nach § 286 Abs. 1 ZPO obliegenden Beweiswürdigung zu überprüfen und dabei auch zu einem von der Ansicht des Sachverständigen abweichenden Ergebnis zu gelangen, sofern es die Abweichung hinreichend zu begründen vermochte (BGH GRUR 1964, 196, 199; BGH NJW 1951, 566; 1961, 2061).
Die Revision weist des weiteren darauf hin, daß nach dem ersten Revisionsurteil die bei einem Abweichen von dem Sachverständigengutachten notwendige Begründung eine Auseinandersetzung mit der vom Sachverständigen geäußerten Ansicht und, wenn das Gericht darin Widersprüche oder Unstimmigkeiten erblicke, die Darlegung erfordere, daß insoweit eine Klärung durch Erörterung mit dem Sachverständigen ohne Erfolg versucht worden sei (BGH GRUR 1964, 196, 199).
Gleichzeitig wurde dabei erwähnt, daß diese Nachteile möglicherweise dann nicht auftreten, wenn der gesamte Trog angetrieben wird (BGH GRUR 1964, 196, 199).
Schon das erste Revisionsurteil hat dementsprechend den allgemeinen Erfindungsgedanken als Kombination der Merkmale 1, 2, 4 und 5 des Klagepatents sowie des (im Vergleich zu dem Merkmal 3) geänderten Antriebs gekennzeichnet (II Ziff. 2, S. 13/GRUR 1964, 196, 198).
- BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer …
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Denn es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß der Annahme einer ausreichenden Offenbarung der Antriebsumkehrung durch das Klagepatent nicht die Notwendigkeit entgegenstehe, die nach Sachlage zu vermutende und deshalb keiner erfinderischen Überlegung bedürfende Gleichwirkung durch einfache Versuche zu überprüfen (vgl. BGH GRUR 1968, 311, 313 - Garmachverfahren; GRUR 1972, 704, 705 - Wasser-Aufbereitung). - BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Die vom Berufungsgericht zur Offenbarung der Antriebsumkehrung und damit des von der Klägerin in Anspruch genommenen allgemeinen Erfindungsgedankens getroffene Feststellung, bei der es sich im wesentlichen um eine Feststellung tatsächlicher Art handelt (BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung; GRUR 1964, 221, 224 - Rolladen), kann nicht dadurch beseitigt werden, daß die Revision ihre eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der des Berufungsgerichts setzt.
- BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66
Patentverletzung durch Verwendung eines Äquivalents - Allgemeiner …
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Dementsprechend darf ein die angegriffene (nicht-glatt äquivalente) Ausführungsform umfassender allgemeiner Erfindungsgedanke gegenüber dem Klagepatent nicht erfinderisch sein (BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß), während er gegenüber dem Stand der Technik am Prioritätstage des Klagepatents die Voraussetzungen der Patentfähigkeit, insbesondere auch die erforderliche Erfindungshöhe aufweisen muß (vgl. BGH GRUR 1964, 132, 134 f. - Kappenverschluß). - BGH, 02.07.1968 - X ZR 87/65
Nichtigkeit eines Patents (mechanische Dosieranlage und Mischanlage für …
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Die Prüfung der Erfindungshöhe ist deshalb auf die Kombination sämtlicher Merkmale des allgemeinen Erfindungsgedankens abzustellen, so daß die Patentfähigkeit nicht schon in Frage gestellt ist, weil eines oder auch mehrere Merkmale dieser Kombination am Prioritätstage des Klagepatents durch den Stand der Technik bekannt oder nahegelegt waren (BGH GRUR 1969, 182, 183 - Betondosierer;… Benkard a.a.O. § 1 PatG Rdn. 87;… Klauer/Möhring, Patentrechtskommentar 3. Aufl. § 3 PatG Anm. 61). - BGH, 07.03.1951 - II ZR 67/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Es war indessen nicht gehindert, das Sachverständigengutachten im Rahmen der ihm nach § 286 Abs. 1 ZPO obliegenden Beweiswürdigung zu überprüfen und dabei auch zu einem von der Ansicht des Sachverständigen abweichenden Ergebnis zu gelangen, sofern es die Abweichung hinreichend zu begründen vermochte (BGH GRUR 1964, 196, 199; BGH NJW 1951, 566; 1961, 2061). - BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Die vom Berufungsgericht zur Offenbarung der Antriebsumkehrung und damit des von der Klägerin in Anspruch genommenen allgemeinen Erfindungsgedankens getroffene Feststellung, bei der es sich im wesentlichen um eine Feststellung tatsächlicher Art handelt (BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung; GRUR 1964, 221, 224 - Rolladen), kann nicht dadurch beseitigt werden, daß die Revision ihre eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der des Berufungsgerichts setzt. - BGH, 19.10.1971 - X ZR 34/68
Rückwirkende Vernichtung von Patenten - Inhalt der Streitpatentschrift - …
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Denn es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß der Annahme einer ausreichenden Offenbarung der Antriebsumkehrung durch das Klagepatent nicht die Notwendigkeit entgegenstehe, die nach Sachlage zu vermutende und deshalb keiner erfinderischen Überlegung bedürfende Gleichwirkung durch einfache Versuche zu überprüfen (vgl. BGH GRUR 1968, 311, 313 - Garmachverfahren; GRUR 1972, 704, 705 - Wasser-Aufbereitung). - BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
Versagung von Markenschutz international registrierten Marke wegen …
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
In diesem Sinne ist auch der von der Beklagten angeführte Beschluß des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 1972 (I ZB 6/70 - sanRemo) zu verstehen, wenn dort ausgeführt wird, daß etwaige Mängel eines Beweismittels nicht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Entscheidung ohne Beweiserhebung abgetan werden können, sondern daß es dann eine Frage der Beweiswürdigung sei, ob das Beweismittel zur Beweisführung ausreichend gewesen sei. - BGH, 11.07.1963 - Ia ZR 68/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71
Dementsprechend darf ein die angegriffene (nicht-glatt äquivalente) Ausführungsform umfassender allgemeiner Erfindungsgedanke gegenüber dem Klagepatent nicht erfinderisch sein (BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß), während er gegenüber dem Stand der Technik am Prioritätstage des Klagepatents die Voraussetzungen der Patentfähigkeit, insbesondere auch die erforderliche Erfindungshöhe aufweisen muß (vgl. BGH GRUR 1964, 132, 134 f. - Kappenverschluß).
- BGH, 17.06.2025 - X ZR 78/23
Flüssigkeitszufuhrgerät II
Die Abwandlung eines Bewegungsvorgangs im Wege der kinematischen Umkehr kann sowohl im Zusammenhang mit der Beurteilung der Patentfähigkeit als auch im Zusammenhang mit der Verletzung durch äquivalente Mittel als naheliegend anzusehen sein (zur Patentfähigkeit: BGH…, Beschluss vom 17. Januar 1995 - X ZB 15/93, BGHZ 128, 270 = GRUR 1995, 330, juris Rn. 43 - Elektrische Steckverbindung; zur Äquivalenz: BGH, Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 10/63, GRUR 1964, 669, 671 - Abtastnadel; Urteil vom 3. Dezember 1974 - X ZR 63/71, GRUR 1975, 593, 596 - Mischmaschine III).Rn. 99 (a) Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich entschieden, dass die Abwandlung eines Bewegungsvorgangs im Wege der kinematischen Umkehr sowohl im Zusammenhang mit der Beurteilung der Patentfähigkeit als auch im Zusammenhang mit der Verletzung durch äquivalente Mittel als naheliegend anzusehen sein kann (zur Patentfähigkeit: BGH…, Beschluss vom 17. Januar 1995 - X ZB 15/93, BGHZ 128, 270 = GRUR 1995, 330, juris Rn. 43 - Elektrische Steckverbindung; zur Äquivalenz: BGH, Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 10/63, GRUR 1964, 669, 671 - Abtastnadel; Urteil vom 3. Dezember 1974 - X ZR 63/71, GRUR 1975, 593, 596 - Mischmaschine III).
- LG Düsseldorf, 07.09.2021 - 4b O 90/19
Polycyklisches Carbamoylpyridonderivat
Dem steht nicht entgegen, dass die erforderlichen Erkenntnisse über Versuche hätten gewonnen werden können (BGH GRUR 1968, 311, 313 - Garmachverfahren; 1972, 704, 705 - Wasser-Aufbereitung; 1975, 593, 596 - Mischmaschine III), indem der Fachmann Verbindungen mit abgewandeltem Halophenylring gemäß dem in der Klagepatentschrift offenbarten Test (Abs. [0413] ff.) getestet hätte.
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