Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2006 - X ZR 65/03 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZuSEG § 3; ; ZuSEG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; ZuSEG § 3 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Sachverständigen auf Vergütung von Recherchearbeiten bei Anweisung des Gerichts, keine Recherchen vorzunehmen; Bestimmung der Erforderlichkeit des Zeitaufwandes eines Sachverständigen anhand eines durchschnittlichen Sachverständigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZuSEG § 3 Abs. 2 S. 1
Erforderlichkeit der aufgewendeten Stunden für ein Sachverständigengutachten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 06.03.2003 - 3 Ni 39/01
- BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
- BGH, 07.11.2006 - X ZR 65/03 (1)
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 264
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
"Sachverständigenentschädigung III"; Höhe der Sachverständigenentschädigung
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - X ZR 65/03
Auch unter Berücksichtigung der vom Sachverständigen genannten Umstände schätzt der Senat unter Berücksichtigung des vorgelegten schriftlichen Gutachtens diese einschließlich der notwendigen Recherchen auf höchstens 150 Stunden und legt diese der Vergütungsberechnung zugrunde (vgl. Sen.Beschl. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 446 - Sachverständigenentschädigung III, m.w.N.). - BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86
Angemessenheit des Zeitaufwands eines Sachverständigen
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - X ZR 65/03
Als erforderlich ist dabei grundsätzlich nur derjenige Zeitaufwand anzusetzen, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachtliche Stellungnahme schriftlich niederzulegen (Sen.Beschl. v. 4.6.1987 - X ZR 27/86, NJW-RR 1987, 1470 = Liedl, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen - Nichtigkeitsklagen, 1987/88, 173). - BGH, 12.10.1989 - X ZR 86/87
Berechnung der Höhe der Entschädigung eines gesetzlichen Sachverständigen
Auszug aus BGH, 07.11.2006 - X ZR 65/03
Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass zwischen erforderlichem Zeitaufwand und zu gewährendem Stundensatz eine Wechselwirkung besteht, weshalb das Verlangen des gerichtlichen Sachverständigen nach dem höchstmöglichen Stundensatz durchaus eine kritische Betrachtung der Erforderlichkeit der angesetzten Zeit rechtfertigt (vgl. Sen.Beschl. v. 12.10.1989 - X ZR 86/87, wo der Senat ausgeführt hat, da der Sachverständige mit dem von ihm berechneten Stundensatz für seine Person eine sehr hohe Leistungsfähigkeit in Anspruch nehme, könne nicht angenommen werden, dass er die angegebene Zeit habe benötigen müssen).
- LSG Bayern, 10.03.2015 - L 15 RF 5/15
Entschädigung gem. § 4 JVEG
Rn. 27 Die erforderliche Zeit im Sinn des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschlüsse vom 04.06.1987, Az.: X ZR 27/86, vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, und vom 07.01.2006, Az.: X ZR 65/03; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11). - BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04
Sachverständigenentschädigung IV
2004, 284 f. - Sachverständigenentschädigung III, wo 125 Sachverständigenstunden und 53 Mitarbeiterstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 65/03, wo 150 Sachverständigenstunden anerkannt wurden; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 14.3.1967 - Ia ZR 53/64, GRUR 1967, 553 f.: 152 Stunden). - LSG Bayern, 14.05.2012 - L 15 SF 276/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …
Soweit ersichtlich wird dort regelmäßig davon ausgegangen, dass ein durchschnittlicher Sachverständiger ein Gutachten beispielsweise für eine Patentnichtigkeitsstreitsache in 150 Stunden erstellen kann (vgl. Beschlüsse vom 07.11.2006, Az.: X ZR 138/04 und X ZR 65/03, vom 15.05.2007, Az.: X ZR 75/05, und vom 31.07.2007, Az.: X ZR 150/03).
- OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22
Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!
Das Gericht darf und muss daher nach seinem pflichtgemäßen Ermessen nachprüfen, ob der vom Sachverständigen genannte Zeitaufwand auch wirklich erforderlich war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.07.2007 - 1 BvR 55/07; BGH, Beschl. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 446 - 447; BGH, Beschl. v. 07.11.2006 - X ZR 65/03, GRUR 2007, 264 m. w. N.; LSG Bayern, Beschl. v. 15.10.2020 - L 12 SF 263/19;… Toussaint-Weber, Kostenrecht, 52. Auflage, § 8 JVEG, Rdn. 23 m. w. N.;… Schneider-Schneider, Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, 4. Auflage, § 8 JVEG, Rdn. 18 m. w. N.).Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedanklich Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.07.2007 - 1 BvR 55/07; BGH, Beschl. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 446 - 447, betreffend die eingehende Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Lehre durch einen technischen Sachverständigen; BGH, Beschl. v. 07.11.2006 - X ZR 65/03, GRUR 2007, 264 m. w. N.; OLG Rostock, Beschl. v. 08.03.2005 - 7 W 22/05, OLGR Rostock 2005, 565 - 566; KG, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 W 568/01, KGR Berlin 2005, 567 - 570; LG Dortmund, Beschl. v. 08.12.2016 - 9 T 631/16, DS 2017, 230 - 231 m. w. N.).
- OLG München, 22.01.2014 - 11 W 40/14
Umfang des dem Sachverständigen zur vergütenden Zeitaufwandes
Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Stoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1987, 1470; GRUR 2007, 264 und MDR 2004, 776 ; Senat NJW-RR 1999, 73 = JurBüro 1998, 484 ;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage, § 8 JVEG Rn. 35 - 37;… Meyer/Höver/Bach, JVEG , 25. Auflage, Rn. 8.48). - BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05
Gerichtliche Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen; Erforderlichkeit …
2004, 284 f. - Sachverständigenentschädigung III, wo 125 Sachverständigenstunden und 53 Mitarbeiterstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 65/03, wo 150 Sachverständigenstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 138/04, aaO.: 149 Stunden; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 14.3.1967 - Ia ZR 53/64, GRUR 1967, 553 f.: 152 Stunden) erscheint ein Zeitaufwand von 150 Stunden noch nicht als übersetzt. - SG Karlsruhe, 24.03.2010 - S 1 KO 1092/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …
Aus § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG ergibt sich, dass sich die Anzahl der zu vergütenden Stunden jedoch nicht danach orientiert, wie viele Stunden der Sachverständige zur Erstattung des Gutachtens aufgewandt hat, sondern daran, wie viele Stunden insoweit objektiv tatsächlich erforderlich waren (vgl. BGH, GRUR 2007, 264;… LSG Baden-Württemberg vom 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A - Bay. LSG vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - sowie Meyer/Höver/Bach, Kommentar zum JVEG, 24. Aufl. 2007, Anm. 8.48 m.w.N.).Rn. 19 Keine Entschädigung eines zusätzlichen Zeitaufwands kann der Ast für die Beschaffung, Durchsicht und Bewertung nationaler und internationaler Fachliteratur beanspruchen (vgl. BGH, GRUR 2007, 264 sowie LSG Niedersachsen, SGb 2003, 403).
- OLG Hamburg, 30.10.2018 - 2 W 13/18
Vergütungsfestsetzung für den Sachverständigen in einer Betreuungssache: …
Die für die Erstellung des Gutachtens erforderlich Zeit kann in diesem Rahmen aber nicht allein oder auch nur ganz überwiegend aus der Multiplikation von Seitenzahlen mit angenommenen Zeitwerten erfolgen (vgl. zur Durchführung der Abwägung unter Berücksichtigung des Gutachtenumfanges ohne konkrete Zeitvorgaben BGH, Beschluss vom 16.12.2003, DS 2004, 144 oder BGH, Beschluss vom 7.11.2006, DS 2007, 111). - OLG München, 22.01.2024 - 11 W 1399/23
Gerichtlich bestellter Sachverständiger, Sachverständigenvergütung, …
Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Stoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1987, 1470; GRUR 2007, 264 und MDR 2004, 776; Senat NJW-RR 1999, 73 = JurBüro 1998, 484; Beschluss vom 05.09.2016 - 11 W 1416/16;… Toussaint, Kostengesetze, 52. Auflage, § 8 JVEG Rn.23ff). - LG Dortmund, 08.12.2016 - 9 T 631/16
Zeitaufwand lässt sich nicht allein aus Seitenzahl des Gutachtens ableiten!
Als erforderlich ist nur derjenige Zeitaufwand anzusetzen, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachtliche Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen ( BGH GRUR 2007, 264; BGH GRUR 2004, 446; BGH NJW-RR 1987, 1470; OLG Nürnberg MDR 2016, 615; OLG München IBR 2014, 185; OLG Brandenburg Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 13 WF 45/08 - OLG Bremen OLGR 2008, 376 ). - LSG Bayern, 24.04.2014 - L 15 SF 368/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …
- LSG Baden-Württemberg, 07.08.2009 - L 12 U 2393/09 KO-B
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Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsbesorgnis bei Bestehen eines engen Kontakts eines Sachverständigen zu einem Bauherrn in einem Bauprozess; Berechtigung zur Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der ...
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
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Frühere gemeinsame Bauprojekte: Befangen?
Verfahrensgang
- BPatG, 06.03.2003 - 3 Ni 39/01
- BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
- BGH, 07.11.2006 - X ZR 65/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 559; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Sen.Beschl. v. 5.11.2001 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderh. - BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94
Herzklappenprothese
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 559; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Sen.Beschl. v. 5.11.2001 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderh. - BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00
Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger …
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 559; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Sen.Beschl. v. 5.11.2001 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderh.
- BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86
"Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der …
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 559; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Sen.Beschl. v. 5.11.2001 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderh. - BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86
"Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur …
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 559; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Sen.Beschl. v. 5.11.2001 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderh. - BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/73
Befangenheit eines Sachverständigen in Patentnichtigkeitssachen - …
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 559; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Sen.Beschl. v. 5.11.2001 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderh. - BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 65/03
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht (vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29, Nr. 39).
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