Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Diglycidverbindung
PatG § 14
- openjur.de
§ 14 PatG
- bundesgerichtshof.de
Diglycidverbindung
- rechtsinformationen.bund.de
Patentverletzung: Äquivalenz bei Aufnahme nur einer von mehreren beschriebenen Möglichkeiten in den Patentanspruch - Diglycidverbindung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 PatG
Patentverletzung: Äquivalenz bei Aufnahme nur einer von mehreren beschriebenen Möglichkeiten in den Patentanspruch - Diglycidverbindung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln bei Aufnahme nur einer von mehreren Möglichkeiten der technischen Wirkungserzielung in den Patentanspruch
- Betriebs-Berater
Zur Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln - Diglycidverbindung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 14
Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln bei Aufnahme nur einer von mehreren Möglichkeiten der technischen Wirkungserzielung in den Patentanspruch - datenbank.nwb.de
Patentverletzung: Äquivalenz bei Aufnahme nur einer von mehreren beschriebenen Möglichkeiten in den Patentanspruch - Diglycidverbindung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Patentlizenzgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Diglycidverbindung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2003 - 6 O 102/02
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2003 - 6 O 192/02
- OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 131/03
- BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Papierfundstellen
- GRUR 2012, 45
- BB 2011, 2818
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Der Senat hat dies in einer nach dem angefochtenen Urteil ergangenen Entscheidung dahin präzisiert, dass eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen ist, wenn sie zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte, und dass eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen ist, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, GRUR 2011, 701 Rn. 35 f. - Okklusionsvorrichtung). - BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06
Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Beides steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zur anwendbaren Gesetzesfassung: BGH…, Urteil vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 12/07, NJW-RR 2008, 221 Rn. 12; zur Anwendbarkeit im Falle der Klageerweiterung: BGH, Urteil vom 12. März 2009 - VII ZR 26/06, NJW 2009, 1870 Rn. 22) und wird von der Anschlussrevision nicht angegriffen. - BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug IV
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Rn. 52 Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Rechtsstreit nur dann zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, wenn der Kläger in der Revisionsinstanz aufzeigt, inwiefern im wiedereröffneten Berufungsrechtszug tatsächliche Feststellungen zu erwarten sind, aus denen sich ergibt, dass die angegriffene Ausführungsform nach ihrer gegebenenfalls durch ergänzenden Tatsachenvortrag zu erläuternden tatsächlichen Ausgestaltung die Voraussetzungen der Äquivalenz erfüllt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 40 f. Crimpwerkzeug IV).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01
"Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Senats ist, wenn das Patent bei objektiver Betrachtung hinter dem weiter gehenden technischen Gehalt der Erfindung zurückbleibt, der Schutz auf das zu beschränken, was noch mit dem Sinngehalt seiner Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 135/01, GRUR 2002, 519, 523 - Schneidmesser II). - BGH, 24.10.2007 - IV ZR 12/07
Zulässigkeit der Anschlussberufung
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Beides steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zur anwendbaren Gesetzesfassung: BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 12/07, NJW-RR 2008, 221 Rn. 12; zur Anwendbarkeit im Falle der Klageerweiterung: BGH…, Urteil vom 12. März 2009 - VII ZR 26/06, NJW 2009, 1870 Rn. 22) und wird von der Anschlussrevision nicht angegriffen. - BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
Taxameter
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Rn. 62 Nach dem - nach der erstinstanzlichen Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen - Urteil des Senats vom 4. Mai 2004 (X ZR 234/02, BGHZ 159, 66, 70 - Taxameter) kann der Patentinhaber im Falle einer Verletzung seines Schutzrechts Auskunftsansprüche auch für die Zeit nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz geltend machen.
- BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit …
Eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln ist in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (Bestätigung von BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011, X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011, X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).Deshalb ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).
- BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12
Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung …
Danach ist auch im Fall der Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH…, Urteil vom 12. März 2009 - VII ZR 26/06, BauR 2009, 1140 Rn. 22 = NZBau 2009, 376; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 56). - LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17
Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I …
Der hiesige Fall sei mit den Konstellationen in BGH Okklusionsvorrichtung (GRUR 2011, 701) und Diglycidverbindung (GRUR 2012, 45) gerade nicht vergleichbar.
- BGH, 09.06.2020 - X ZR 142/18
(Erfindergemeinschaft nach Bruchteilen: Ausformung einer Nutzungsgestattung durch …
Dies gilt auch für eine Klageerweiterung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 56 - Diglycidverbindung). - OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer …
Außer Betracht zu bleiben haben solche Effekte, die zwar mit der Verwendung des im Wortsinn des Patentanspruchs liegenden Mittels objektiv verbunden sein mögen, denen das Patent jedoch keine Beachtung schenkt, weil ihnen im Kontext der erfindungsgemäßen Lehre keine Bedeutung zukommt (BGH, GRUR 2012, 45 - Diglycidverbindung).Offenbart die Beschreibung mehrere Möglichkeiten, wie eine bestimmte technische Wirkung herbeigeführt werden kann, ist jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden, begründet die Benutzung einer der übrigen Möglichkeiten nach dieser Rechtsprechung regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2012, 45, 47- Diglycidverbindung).
In der Entscheidung "Diglycidverbindung" (GRUR 2012, 45, 47 Rdnr. 44) hat der Bundesgerichtshof dies unter Bezugnahme auf seine zuvor ergangene Entscheidung "Okklusionsvorrichtung" (GRUR 2011, 701 Rdnrn. 35 f.) dahin formuliert, dass eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen ist, wenn sie zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte, und dass eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen ist, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist.
- BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14
Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für …
Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung). - OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 16/14
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung eines …
Offenbart die Beschreibung mehrere Möglichkeiten, wie eine bestimmte technische Wirkung herbeigeführt werden kann, ist jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden, begründet die Benutzung einer der übrigen Möglichkeiten regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).Eine Ausführungsform ist aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, wenn sie zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).
Vielmehr kann nach seiner Rechtsprechung eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents auch dann ausgeschlossen sein, wenn sie für den Fachmann (bloß) "auffindbar" ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).
- LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12
Pemetrexeddinatrium
Außer Betracht zu bleiben haben solche Effekte, die zwar mit der Verwendung des im Wortsinn des Patentanspruchs liegenden Mittels objektiv verbunden sein mögen, denen das Patent jedoch keine Beachtung schenkt, weil ihnen im Kontext der erfindungsgemäßen Lehre keine Bedeutung zukommt (BGH GRUR 2012, 45 - Diglycidverbindung).Offenbart die Beschreibung mehrere Möglichkeiten, wie eine bestimmte technische Wirkung herbeigeführt werden kann, ist jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden, begründet die Benutzung eine der übrigen Möglichkeiten demnach regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).
Eine Ausführungsform ist aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, wenn sie zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte, und dass eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen ist, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).
Offenbart nämlich die Beschreibung eines Patents mehrere Möglichkeiten, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, ist jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden, kann eine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln nur dann angenommen werden, wenn sich die abgewandelte Lösung in ihren spezifischen Wirkungen mit der unter Schutz gestellten Lösung deckt und sich in ähnlicher Weise wie diese Lösung von der nur in der Beschreibung, nicht aber im Patentanspruch aufgezeigten Lösungsvariante unterscheidet (BGH GRUR 2012, 45, 47 f - Diglycidverbindung).
- OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09
Bus- und Bahn-Chipkarte
Offenbart z. B. die Beschreibung mehrere Möglichkeiten, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, ist jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden, begründet die Benutzung einer der übrigen Möglichkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; vgl. a. BGH, GRUR 2012, 45, 47 Rdnr. 44 - Diglycidverbindung).Eine Ausführungsform ist danach aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, wenn sie zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).
Der Bundesgerichtshof spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass, wenn das Patent bei objektiver Betrachtung hinter dem weitergehenden technischen Gehalt der Erfindung zurückbleibt, der Schutz auf das zu beschränken ist, was noch mit dem Sinngehalt seiner Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist (BGH, GRUR 2002, 519, 523 - Schneidmesser II; GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).
- BGH, 20.09.2022 - XI ZR 5/21
Pfändungsschutzkonto: Anwendbarkeit der Auszahlungssperre bei noch nicht …
Danach ist auch im Fall der Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (…BGH, Urteile vom 12. März 2009 - VII ZR 26/06, WM 2009, 1667 Rn. 22, vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 56…, vom 7. Mai 2015, aaO …und vom 3. Juli 2018 - XI ZR 572/16, WM 2018, 1599 Rn. 17), obwohl eine solche Klageerweiterung nicht als Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO anzusehen und daher unabhängig von den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässig ist (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 305 ff., vom 27. Februar 2007 - XI ZR 56/06, WM 2007, 731 Rn. 30 …und vom 7. Mai 2015, aaO Rn. 24). - OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3039/16
Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung - Pemetrexed
- OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 2 U 5/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Methode zur Verringerung …
- LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17
Stromversorgung für elektrische Verstärker
- BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13
Patentverletzungsverfahren: Pflicht zur Prüfung einer Patentverletzung mit …
- OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11
Europäisches Patent: Berücksichtigung der Patenthistorie im Verletzungsprozess, …
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für …
- OLG Düsseldorf, 08.07.2014 - 15 U 29/14
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Arbeitswerkzeug …
- OLG Düsseldorf, 03.01.2013 - 2 U 22/10
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen automatisch sich …
- OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 23/13
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
- LG Düsseldorf, 13.08.2013 - 4a O 23/12
Schadensersatzanspruch hinsichtlich Verletzung des Patents mit der Bezeichnung …
- LG Düsseldorf, 23.02.2012 - 4b O 284/10
WC-Sitzgelenk als Klagepatent bzgl. Vertriebs mit unterschiedlichen …
- OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 46/20
Ansprüche wegen Gebrauchsmusterverletzung Lenkungssteuereinrichtung für einen …
- OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12
Kinderwagen
- OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 2 U 81/16
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kühlschrank mit einem oberen …
- LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
Tragstruktur-Elementanordnung - Europäisches Patent: Patentverletzung durch …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 40/16
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Antrieb für eine …
- OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 25/19
- LG Düsseldorf, 02.07.2020 - 4b O 145/18
Abstreifeinheit
- LG Düsseldorf, 19.12.2013 - 4c O 49/13
Partikel-Auffangvorrichtung
- OLG Düsseldorf, 12.09.2025 - 2 U 60/25
- LG Düsseldorf, 23.05.2024 - 4b O 85/22
Verdrängerpumpe
- OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 16/14
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter …
- OLG München, 22.12.2021 - 29 U 470/18
Gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Badezusatzes in Gestalt kleiner Törtchen
- OLG Düsseldorf, 08.04.2021 - 2 U 25/20
Kinderroller
- LG München I, 19.11.2021 - 21 O 9358/21
Äquivalente Verletzung eines Verwendungspatents
- LG München I, 27.10.2021 - 21 O 10885/16
Umfang der Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht
- OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 15/14
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter …
- OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 26/13
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
- LG München I, 12.11.2021 - 21 O 10885/16
Umfang der Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht
- LG Düsseldorf, 29.04.2014 - 4b O 175/12
Kundendatenbank
- LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 192/12
Drospirenon II
- OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 36/11
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum …
- OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 111/10
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Polymermaterial …
- OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/13
Drospirenon
- OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
- LG Düsseldorf, 23.07.2015 - 4c O 52/14
Fehlflaschensortierung
- LG Düsseldorf, 01.10.2013 - 4b O 91/12
Dämmender geschäumter Werkstoff
- LG Düsseldorf, 07.09.2021 - 4b O 90/19
Polycyklisches Carbamoylpyridonderivat
- LG München I, 21.10.2020 - 21 O 5363/19
Rechtsbestand und Verletzung eines Gebrauchsmusters
- LG München I, 22.10.2025 - 21 O 16143/22
Kein Dokumenttitel vorhanden
- LG Düsseldorf, 24.01.2017 - 4b O 115/16
Oberflächenstrukturierungsverfahren
- LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 191/12
Drospirenon
- LG Düsseldorf, 13.02.2014 - 4b O 144/13
Plakatständer
- OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 2 U 130/10
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Gelenkband mit einer …
- LG Düsseldorf, 25.06.2013 - 4c O 11/13
Bus-Automatisierungssystem
- LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 190/12
Drospirenon
- LG Düsseldorf, 10.02.2015 - 4a O 133/13
Erfassungsvorrichtung für Körperbewegungen II
- LG Düsseldorf, 02.07.2024 - 4a O 85/21
Dämmungsaufbau
- LG Düsseldorf, 07.05.2024 - 4a O 49/21
Einrichtung für Belichtungssystem
- LG Düsseldorf, 23.04.2013 - 4a O 193/12
Drospirenon II
- LG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4b O 142/10
Biege-Schermaschine
- LG Düsseldorf, 22.12.2015 - 4c O 65/15
Koronarstent
- LG Düsseldorf, 22.12.2015 - 4c O 66/15
Koronarstent II
- LG Düsseldorf, 16.06.2015 - 4c O 62/14
Lampenverpackung
- LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 17/17
Fahrzeugluftreifen
- LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4c O 27/15
Druckmaschinenantrieb
- LG Düsseldorf, 17.03.2020 - 4a O 103/18
Blutprobenentnahme
- LG Düsseldorf, 10.02.2015 - 4a O 132/13
Erfassungsvorrichtung für Körperbewegungen
- LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4a O 49/13
Laufstall mit Wiege (2)
- LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4c O 13/13
Muldenförmigen Bodenablauf
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