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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1686
BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68 (https://dejure.org/1974,1686)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1974 - X ZR 76/68 (https://dejure.org/1974,1686)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1974 - X ZR 76/68 (https://dejure.org/1974,1686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft infolge Verletzung eines Patents (Einstellbare Streckwalze für biegsame Materialbahnen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1975, 422
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1959 - I ZR 93/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68
    Denn für die Auslegung eines Patents ist nicht am Wortlaut zu haften, sondern auf den technischen Gesamtzusammenhang abzustellen, den der Inhalt der Patentschrift dem Durchschnittsfachmann vermittelt (…Benkard 6. Aufl. PatG § 6 Anm. 86 mit zahlreichen Nachweisen); der Patentanspruch ist nicht wörtlich in philologischer Betrachtung, sondern seinem technischen Sinn nach aufzufassen; d.h. der Erfindungsgedanke muß unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich aus der Patentschrift ergeben, bestimmt werden (…Klauer/Möhring Patentgesetz, 3. Aufl. § 6 Anm. 12; BGH GRUR 1959, 320, 322 - Mopedkupplung).
  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 107/58
    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68
    Der erkennende Senat hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgeführt, daß es einer näheren Begründung des Verschuldens im allgemeinen nicht bedarf, wenn dem Beklagten bei seinen Verletzungshandlungen das Bestehen des Klageschutzrechts bekannt war und er lediglich irrig angenommen hat, der von ihm hergestellte Gegenstand falle nicht darunter (vgl. insbesondere BGH GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Der Senat hat daher die rein sprachliche Ausdeutung eines in der Patentschrift verwendeten Begriffs abgelehnt und auf den technischen Sinn der in der Patentschrift benutzten Worte und Begriffe abgestellt (…Urt. v. 30.6.1964 - X ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; Urt. v. 12.11.1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze II; vgl. auch für das Einspruchsverfahren Sen.Beschl. v. 17.1.1995 - X ZB 15/93, GRUR 1995, 330, 332 - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im …

    Rn. 16 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 17.11.2020 - X ZR 132/18

    Schutzbereich des Patentanspruchs: Gleichwirkung einer abgewandelten …

    Rn. 24 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • LG München I, 30.04.2026 - 7 O 64/25

    Patentverletzungsklage LTE ./. Samsung

    Rn. 42 (1) Nach der ständigen Rechtsprechung ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logischwissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (siehe nur BGH, X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube-, BGH, X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 4b O 102/21

    Zentrifugalreinigungsgerät 1

    Rn. 64 Diese Auslegung ergibt sich auch bei funktionaler Betrachtung, wonach für das Verständnis eines einzelnen technischen Merkmals im Zweifel die Funktion entscheidend ist, die es bei der Herbeiführung des erfindungsgemäßen Erfolgs hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2019 - X ZR 62/17 - Lenkergetriebe; vom 12. November 1974 - X ZR 76/68 - Streckwalze; vom 17. April 2007 - X ZR 72/05 - Ziehmaschinenzugeinheit I).
  • LG München I, 02.04.2026 - 7 O 3341/24

    Patentverletzung, mittelbare Patentverletzung, elektronische Verdampfer, …

    Nach der ständigen Rechtsprechung ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logischwissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (siehe nur BGH, X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; BGH, X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 4b O 20/22

    Zentrifugalreinigungsgerät

    Rn. 68 Diese Auslegung ergibt sich auch bei funktionaler Betrachtung, wonach für das Verständnis eines einzelnen technischen Merkmals im Zweifel die Funktion entscheidend ist, die es bei der Herbeiführung des erfindungsgemäßen Erfolgs hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2019 - X ZR 62/17 - Lenkergetriebe; vom 12. November 1974 - X ZR 76/68 - Streckwalze; vom 17. April 2007 - X ZR 72/05 - Ziehmaschinenzugeinheit I).
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