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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1971 - X ZR 8/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1744
BGH, 30.03.1971 - X ZR 8/68 (https://dejure.org/1971,1744)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1971 - X ZR 8/68 (https://dejure.org/1971,1744)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1971 - X ZR 8/68 (https://dejure.org/1971,1744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 754
  • GRUR 1971, 475
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61

    Cromegal

    Auszug aus BGH, 30.03.1971 - X ZR 8/68
    Zur Frage der Berücksichtigung des "Patentversagungsrisikos" bei der Bemessung der vorläufigen Vergütung für unbeschränkt in Anspruch genommene Diensterfindungen (im Anschluß an BGHZ 37, 281 = GRUR 1963, 135 - "Cromegal").

    Es hat den dem Kläger vom Landgericht zugesprochenen Betrag unter dem Gesichtspunkt eines Anspruchs aus § 9 ArbEG auf Grund der unbeschränkten Inanspruchnahme, als Anspruch auf eine vorläufige Benutzungsvergütung im Sinne des Cromegal-Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1962 ( BGHZ 37, 281; GRUR 1963, 135), als Anspruch auf Schadensersatz wegen angeblich nachlässigen Betreibens der Patenterteilungsverfahren und schließlich als Anspruch auf Vergütung für eine Sonderleistung geprüft.

    Unter diesen Umständen sei es denkfehlerhaft, lediglich auf das Risiko der Patentversagung abzustellen; dieses sei ganz normal und üblich und könne nur bei ganz besonderen Umständen zu einer völligen Versagung des vorläufigen Benutzungsentgelts führen (§ 286 ZPO; ArbEG §§ 9, 10 in Verbindung mit BGHZ 37, 281 ).

  • BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61

    Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach dem Arbeitgebererfindungsgesetz …

    Auszug aus BGH, 30.03.1971 - X ZR 8/68
    a) Diese Entscheidung (vgl. dazu auch die Anm. von Löscher bei Lindenmaier/Möhring Nr. 3 zu § 12 ArbEG sowie BGH GRUR 1963, 315, 317) geht von dem Leitgedanken aus, daß es bei der Auswertung einer unbeschränkt in Anspruch genommenen Diensterfindung untragbar sei, den Diensterfinder mit dem Empfang einer Vergütung bis zum Abschluß des Erteilungsverfahrens zu vertrösten, um ihn dann im Falle einer Versagung des Patents sogar völlig leer ausgehen zu lassen.
  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 3838/16

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Auskunft und Vergütung wegen einer …

    Denn ein Vergütungsanspruch bestehe auch bei mangelnder Rechtsbeständigkeit des angemeldeten Schutzrechts (BGH, Urteil vom 30.03.1971, X ZR 8/68 - Gleichrichter).

    - keine Inbenutzungsnahme (BGH GRUR 1963, 135 - Cromegal; BGH GRUR 1971, 475, Gleichrichter, Rn. 26; Schiedsstelle BIPMZ 1985, 307, 308);.

    - überdurchschnittliches Patentversagungsrisiko (BGH GRUR 1971, 475 - Gleichrichter, Rn. 28; Schiedsstelle BIPMZ 1979, 255, 257); negatives Prüfungsergebnis und Angebot der Anmeldung an den Arbeitnehmer (Vorbehalt nach § 16 Abs. 3 ArbNErfG; Schiedsstelle BIPMZ 1979, 255, 257);.

    Rn. 47 2. Wie vom Landgericht zutreffend zugrunde gelegt, besteht ein Anspruch auf ("vorläufige") Vergütung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits vor Erteilung des angemeldeten Patents und unabhängig von Verlauf und Ausgang des Erteilungsverfahrens, wenn der Arbeitgeber die von ihm in Anspruch genommene Erfindung in Benutzung genommen hat (BGH GRUR 1971, 475, 477 - Gleichrichter; BGH NJW 1962, 1957, 1958 - Cromegal).

    Rn. 52 c. Auch das bestehende Patentversagungsrisiko hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 30.03.1971, Az.: X ZR 8/68, GRUR 1971, 475, 477 - Gleichrichter) bei der Beurteilung des Bestehens eines Vergütungsanspruchs dem Grunde nach grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben.

    Dass hier ein ganz besonders schwerwiegendes Patentversagungsrisiko bestünde, was aus einer ex-ante-Sicht zu beurteilen ist (vgl. BGH GRUR 1971, 475, 477 - Gleichrichter), kann der Senat nicht erkennen.

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des …

    Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, ist er grundsätzlich auch vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG und für die unbeschränkte Inanspruchnahme BGH, Urt. v. 28.6.1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135 - Cromegal u. Urt. v. 30.3.1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475 - Gleichrichter); soweit sich später aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt damit rückwirkend jeder Schutz, der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wird davon jedoch grundsätzlich nur für die Zukunft getroffen und bleibt für die Vergangenheit unberührt, BGH, Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; das gilt auch für die Fälle einer als Vergütung gezahlten Pauschalabfindung, BGH, Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649 - Absperrventil; geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (§ 12 Abs. 6 Satz 2, vgl. auch § 10 Abs. 2 Satz 2).
  • BGH, 18.11.2025 - X ZR 170/23

    Scheiben-Naben-Verbindung

    Rn. 71 Der Arbeitnehmer kann eine Vergütung jedoch regelmäßig erst dann verlangen, wenn der Arbeitgeber die Benutzung der Erfindung aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135, 137 - Cromegal; Urteil vom 30. März 1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475, 477 - Gleichrichter; Urteil vom 23. Juni 1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784, 788 - Blitzlichtgeräte;… Urteil vom 26. November 2013 - X ZR 3/13, GRUR 2014, 357 Rn. 12 - Profilstrangpresse;… Busse/Keukenschrijver, PatG 9. Aufl., § 9 ArbNErfG Rn. 12;… Bartenbach/Volz, ArbNErfG, 7. Aufl., § 9 Rn. 21, Fegers/Göken/Heintz in Boemke/Kursawe, ArbNErfG, 2. Aufl., § 9 Rn. 67, 79).
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

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  • LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 171/98
    Rn. 128 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Arbeitgeber, wenn er eine unbeschränkt in Anspruch genommene und als Patent angemeldete Diensterfindung benutzt, grundsätzlich - unabhängig vom Lauf des Erteilungsverfahrens - vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf die mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. GRUR 1963, 135 - Cromegal; GRUR 1971, 475, 477 - Gleitrichter; vgl. auch BGH, GRUR 1963, 315, 317 - Pauschalabfindung; GRUR 1964, 449, 451 - Drehstromwicklung; GRUR 1973, 649, 652 - Absperrventil; GRUR 1977, 784, 788 - Blitzlichtgeräte; GRUR 1987, 900, 902 - Entwässerungsanlage; GRUR 1990, 667, 668 - Einbettungsmasse).

    Dieser Anspruch auf vorläufige Vergütung bleibt auch dann bestehen, wenn ein Schutzrecht versagt worden ist (BGH, GRUR 1971, 475, 477 - Gleitrichter; GRUR 1977, 784, 788 - Blitzlichtgeräte; GRUR 1987, 900, 902 - Entwässerungsanlage).

  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung …

    Im Falle der Benutzung der offengelegten Patentanmeldung 1 917 934 durch die Beklagte könnte eine vorläufige Benutzungsvergütung in Betracht zu ziehen zu sein (BGHZ 37, 281 = GRUR 1963, 135 - Cromegal; BGH GRUR 1971, 475 - Gleichrichter).
  • LG München I, 18.08.2016 - 7 O 3299/15

    Auskunft- und Rechnungslegung bei mangelnder Rechtsbeständigkeit der …

    Denn ein Vergütungsanspruch besteht auch bei mangelnder Rechtsbeständigkeit des angemeldeten Schutzrechts (BGH, Urteil vom 30.03.1971., X ZR 8/68 - Gleichrichter).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 301/08

    UMTS-Funkversorgung (Arbeitnehmererf.)

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht bereits vor der Erteilung eines Schutzrechts und vor Abschluss eines entsprechenden Einspruchsverfahrens ein fälliger Vergütungsanspruch des Arbeitnehmererfinders, wenn der Arbeitgeber die unbeschränkt in Anspruch genommene Diensterfindung verwertet (BGH GRUR 1963, 135 - Cromegal; GRUR 1971, 475 - Gleichrichter).
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