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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3799
BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85 (https://dejure.org/1986,3799)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1986 - X ZR 95/85 (https://dejure.org/1986,3799)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - X ZR 95/85 (https://dejure.org/1986,3799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzes wegen Schlechterfüllung einer vertraglich übernommenen Begutachtungspflicht - Sittenwidriges Handeln bei grober Leichtfertigkeit eines Gutachters - Vorsätzliche Schädigung bei bedingtem Vorsatz - Schädigungsvorsatz trotz Unkenntnis von dem konkret ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1150
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1986, 180, 181, und die weiteren Nachweise bei Staudinger-Schäfer, BGB 12. Aufl., Rdn. 45, 46 zu § 826).

    Dabei genügt die Feststellung bedingten Vorsatzes, was nach der vom Berufungsgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1966, 1034, 1036; ferner BGH NJW 1986, 180, 181) lediglich voraussetzt, daß der Beklagte die Entstehung eines Schadens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat.

  • BGH, 28.06.1966 - VI ZR 287/64
    Auszug aus BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85
    Ferner wurde es als naheliegend angesehen, eine leichtfertige Begutachtung dann als sittenwidrige Schädigung zu werten, wenn der Schädiger mit Rücksicht auf sein Ansehen oder seinen Beruf eine Vertrauensstellung einnimmt (BGH WM 1956, 1229; 1966, 1150, 1151).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1963, 264, 265; 1966, 1032, 1034) genügt es, wenn der Schädiger die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen hat.

  • BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60

    Zahlung von Schmiergeldern an einen Vertreter des anderen Vertragsteils - …

    Auszug aus BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85
    Es genügte vielmehr, daß er diejenigen Umstände kannte, die sein Verhalten als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH WM 1962, 578, 579; allg. Meinung;… weitere Nachweise bei Staudinger-Schäfer, BGB 12. Aufl., § 826 Rdn. 66).
  • BGH, 12.07.1966 - VI ZR 1/65

    Verwendung einer Schätzurkunde für ein Grundstück gegenüber einem Dritten zur …

    Auszug aus BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85
    Dabei genügt die Feststellung bedingten Vorsatzes, was nach der vom Berufungsgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1966, 1034, 1036; ferner BGH NJW 1986, 180, 181) lediglich voraussetzt, daß der Beklagte die Entstehung eines Schadens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat.
  • BGH, 18.06.1962 - VII ZR 237/60
    Auszug aus BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85
    Die Rechtsprechung hat es dabei als besonders schwer ins Gewicht fallend bewertet, wenn ein Gutachter wichtige Fragen zu untersuchen hat und vom Ergebnis des Gutachtens weittragende wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten abhängen (BGH WM 1962, 933, 935).
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 87/62
    Auszug aus BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1963, 264, 265; 1966, 1032, 1034) genügt es, wenn der Schädiger die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen hat.
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 157/88

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem …

    Für das Merkmal einer vorsätzlichen Schädigung genügt die Feststellung eines bedingten Vorsatzes, was lediglich voraussetzt, daß der Handelnde die Entstehung eines Schadens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat (BGH, Urteile vom 5. März 1975 - VIII ZR 230/73, WM 1975, 559, 560 und vom 18. Februar 1986 - X ZR 95/85, NJW-RR 1986, 1150, 1151 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2002 - 16 U 1/01

    Erstattung außergerichtlich aufgewandter Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von …

    Rn. 69 Soweit es das Tatbestandsmerkmal der vorsätzlichen Schädigung angeht, genügt die Feststellung bedingten Vorsatzes, was nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich voraussetzt, dass die Beklagte die Entstehung eines Schadens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat (BGH NJW-RR 1986, 1150; NJW 86, 180, 181).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 6 U 35/14

    Haftung des Gutachters wegen fehlerhafter Feststellung der Dienstunfähigkeit …

    Ein unrichtiges Gutachten, das auf einem leichtfertigen Verhalten beruht, ist sittenwidrig, wenn der Gutachter sich der möglichen Schädigung derjenigen, die mit seiner Äußerung zwangsläufig in Berührung kommen, bewusst ist und sein Verhalten angesichts seiner Bedeutung für die Entscheidung dieser Personen als rücksichts- und gewissenlos erscheint, insbesondere wenn er eine Expertenkompetenz für sich in Anspruch nimmt, ohne den insoweit maßgebenden Umständen auch nur annähernd zu genügen (BGH NJW-RR 1986, 1150 [BGH 18.02.1986 - X ZR 95/85] ).
  • BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93

    Fehlerhafte Ausführung eines Dokumenteninkassoauftrages - Bewusstes Hinwegsetzen …

    Ein solches Verhalten genügte - vorbehaltlich besonderer entlastender Umstände - den Voraussetzungen des § 826 BGB (vgl. Sen. Urt. v. 18.02.1986 - X ZR 95/85, NJW-RR 1986, 1150, 1151).
  • OLG Celle, 17.05.2010 - 20 U 187/09

    Haftung des mit der Verkaufsuntersuchung beauftragten Tierarztes bei Mängeln …

    Rn. 31 Zwar mag der Beklagte bei der Anfertigung und späteren Auswertung der Röntgenbilder in besonders großem Maße leichtfertig und damit sittenwidrig gehandelt haben (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1150).
  • LG Köln, 10.12.2009 - 2 O 394/00

    Schadensersatz bei Verschmelzung eines Insolvenzschuldners mit einer …

    Zwar genügt es, wenn der Schädiger die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen hat (BGH NJW-RR 1986, 1150f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.02.1993 - 19 U 104/92

    Sachverständiger; Schaden; Dritter; Haftung; Leichtfertig; Unrichtig; …

    Für den Schädigungsvorsatz reicht es aus, wenn der Beklagte mit einer Kenntniserlangung seines unrichtigen Gutachtens durch Dritte gerechnet, eine dadurch verursachte Schädigung eines Dritten für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat (…BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 1986, 1150 [11511).
  • OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Rn. 137 Zur Haftung eines Sachverständigen wegen Schädigung eines Dritten durch ein fehlerhaftes Gutachten existiert ebenfalls eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1991, 3282 sowie NJW-RR 1986, 1150).
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