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   BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99   

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BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99 (https://dejure.org/2000,1718)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2000 - XI R 1/99 (https://dejure.org/2000,1718)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2000 - XI R 1/99 (https://dejure.org/2000,1718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW

    § 613a BGB; § 34 Abs. 1 EStG; § 34 Abs. 2 EStG; § 3 Nr. 9 EStG; § 24 Nr. 1 EStG; § 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO
    BGB, EStG, FGO

  • Wolters Kluwer

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Ausgleichszulage - Ermäßigter Steuersatz - Wechsel im Konzern - Nachteilsausgleich

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 9 § 24 Nr. 1 lit. a § 34 Abs. 1, 2
    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, BGB § 613 a
    Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Outsourcing

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92

    Gewährte Entschädigungsleistungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99
    Zwar verlange der Bundesfinanzhof (BFH) gelegentlich, dass die Tätigkeit beendet werde (BFH-Urteil vom 24. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFH/NV 1993, 721; vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird, wobei die Ablösung ebenso auf einer Vertragsänderung wie auf einem vertragsrechtlichen Schadensersatzanspruch beruhen kann.

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99
    Ob eine Umsetzung innerhalb eines Konzerns die Beendigung des Dienstverhältnisses zur Folge hat, ist nach Auffassung des BFH davon abhängig, ob das neue Dienstverhältnis als Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447, und vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666).
  • BFH, 25.08.1993 - XI R 8/93

    Vertraglich nicht vereinbarte Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs.

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99
    Die Abfindung darf sich nicht als die bloße --ggf. in der Zahlungsmodalität geänderte-- Erfüllung einer Leistung im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses darstellen (Urteil vom 25. August 1993 XI R 8/93, BFHE 172, 338, BStBl II 1994, 167).
  • BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93

    Bei fortgesetztem Dienstverhältnis ist eine Zahlung zur Ablösung eines Wohnrechts

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFH/NV 1993, 721; vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertigende neue Rechtsgrundlage nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des Einkunftserzielungstatbestandes im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten wird, wobei die Ablösung ebenso auf einer Vertragsänderung wie auf einem vertragsrechtlichen Schadensersatzanspruch beruhen kann.
  • BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91

    Leistung zu Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist keine Abfindung

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99
    Ob eine Umsetzung innerhalb eines Konzerns die Beendigung des Dienstverhältnisses zur Folge hat, ist nach Auffassung des BFH davon abhängig, ob das neue Dienstverhältnis als Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447, und vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666).
  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 71/23

    Abfindung; Arbeitsplatzverlust; ermäßigte Besteuerung; Fünftelregelung;

    b) Aus dem Zusammenhang der Tatbestände in § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sowie aus einem Vergleich der in § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG aufgeführten Tatbestände verlangt die Bejahung einer Entschädigung, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird (vgl. BFH-Urteile vom 12.04.2000 - XI R 1/99 , BFH/NV 2000, 1195, unter 2; in BFH/NV 2006, 1071 [BFH 13.12.2005 - XI R 8/05] , unter II. 2.).

    Zahlungen, die im Rahmen eines fortlaufenden Einkunftserzielungstatbestandes geleistet werden, mögen sie auch Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen sein, sind nicht begünstigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195, unter 2.).

    Da das den Zahlungen zugrunde liegende Rechtsverhältnis nicht beendet worden ist, kommt eine tarifbegünstigte Besteuerung ( §§ 24, 34 Abs. 1 EStG ) von Ausgleichszahlungen des alten Arbeitgebers zum Ausgleich von Nachteilen, welche auf einem neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber beruhten, nicht in Betracht (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] ).

    Dies gilt auch für die im BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] benannten Merkmale "durchgehender Vergütungstarif", "Anrechnung der Dienstzeiten" und "Entfallen einer Probezeit".

    (1) Die BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] und in BFH/NV 2006, 1071 [BFH 13.12.2005 - XI R 8/05] sind auch zu § 3 Nr. 9 EStG a.F. ergangen.

  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 72/23

    Abfindung; Arbeitsplatzverlust; ermäßigte Besteuerung; Fünftelregelung;

    b) Aus dem Zusammenhang der Tatbestände in § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sowie aus einem Vergleich der in § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG aufgeführten Tatbestände verlangt die Bejahung einer Entschädigung, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird (vgl. BFH-Urteile vom 12.04.2000 - XI R 1/99 , BFH/NV 2000, 1195, unter 2; in BFH/NV 2006, 1071 [BFH 13.12.2005 - XI R 8/05] , unter II. 2.).

    Zahlungen, die im Rahmen eines fortlaufenden Einkunftserzielungstatbestandes geleistet werden, mögen sie auch Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen sein, sind nicht begünstigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195, unter 2.).

    Da das den Zahlungen zugrunde liegende Rechtsverhältnis nicht beendet worden sei, komme eine tarifbegünstigte Besteuerung ( §§ 24, 34 Abs. 1 EStG ) von Ausgleichszahlungen des alten Arbeitgebers zum Ausgleich von Nachteilen, welche auf einem neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber beruhten, nicht in Betracht (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] ).

    Dies gilt auch für die im BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] benannten Merkmale "durchgehender Vergütungstarif", "Anrechnung der Dienstzeiten" und "Entfallen einer Probezeit".

    (1) Die BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] und in BFH/NV 2006, 1071 [BFH 13.12.2005 - XI R 8/05] sind auch zu § 3 Nr. 9 EStG a.F. ergangen.

  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 55/23

    Abfindung; Arbeitsplatzverlust; ermäßigte Besteuerung; Fünftelregelung;

    b) Aus dem Zusammenhang der Tatbestände in § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sowie aus einem Vergleich der in § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG aufgeführten Tatbestände verlangt die Bejahung einer Entschädigung, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird (vgl. BFH-Urteile vom 12.04.2000 - XI R 1/99 , BFH/NV 2000, 1195, unter 2; in BFH/NV 2006, 1071 [BFH 13.12.2005 - XI R 8/05] , unter II. 2.).

    Zahlungen, die im Rahmen eines fortlaufenden Einkunftserzielungstatbestandes geleistet werden, mögen sie auch Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen sein, sind nicht begünstigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195, unter 2.).

    Da das den Zahlungen zugrunde liegende Rechtsverhältnis nicht beendet worden ist, kommt eine tarifbegünstigte Besteuerung ( §§ 24, 34 Abs. 1 EStG ) von Ausgleichszahlungen des alten Arbeitgebers zum Ausgleich von Nachteilen, welche auf einem neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber beruhten, nicht in Betracht (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] ).

    Dies gilt auch für die im BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] benannten Merkmale "durchgehender Vergütungstarif", "Anrechnung der Dienstzeiten" und "Entfallen einer Probezeit".

    (1) Die BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1195 [BFH 12.04.2000 - XI R 1/99] und in BFH/NV 2006, 1071 [BFH 13.12.2005 - XI R 8/05] sind auch zu § 3 Nr. 9 EStG a.F. ergangen.

  • FG Niedersachsen, 15.02.2024 - 2 K 52/23

    Abfindung; Arbeitsplatzverlust; Betriebsübergang; Entschädigung; ermäßigte

    Der Kläger verweist auch zu Abgrenzungszwecken auf das Urteil des BFH vom 12. April 2000 XI R 1/99 .

    (vgl. BFH, Urteil vom 12. April 2000 XI R 1/99 , BFH/NV 2000, 1195; BFH, Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05 , BFH/NV 2006, 1071 [BFH 13.12.2005 - XI R 8/05] ).

    Zahlungen, die im Rahmen eines fortlaufenden Einkünfteerzielungstatbestands geleistet werden, mögen sie auch Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen sein, sind nicht begünstigt ( BFH, Urteil vom 12. April 2000 XI R 1/99 , BFH/BV 2000, 1195 m.w.N.).

    Vielmehr führe der Wechsel des Arbeitgebers im Fall eines Teilbetriebsübergangs nicht zu einer Beendigung, sondern vielmehr zu einer modifizierten Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ( BFH, Urteil vom 12. April 2000 XI R 1/99 , BFH/NV 2000, 1195).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 3/09

    Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

    Sollte die Rechtsprechung des XI. Senats (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 54/00, BFHE 197, 54, BStBl II 2002, 181, und vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, m.w.N.) jedoch so verstanden werden, wie dies das FG und das FA in dem Sinne getan haben, eine Entschädigung setze voraus, das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis müsse --in vollem Umfang-- beendet werden (anders aber --ohne Begründung im Sinne der oben dargestellten Grundsätze-- BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 63/97, BFHE 188, 143, BStBl II 1999, 588, bei Ausgleichszahlungen aus Anlass einer betriebsinternen Umsetzung auf einen geringer entlohnten Arbeitsplatz), könnte der erkennende Senat dem nicht folgen.

    Wenn der XI. Senat auf den Zusammenhang des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG mit den Tatbeständen des § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG wie auch zu den in § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG aufgeführten Tatbeständen abstellt, die zu erkennen gäben, dass eine Entschädigung die Beendigung der Einkünfteerzielung verlange (so insbesondere in seinem Urteil in BFH/NV 2000, 1195), führt dies zu einer nicht systemgerechten Verengung des Kontextes: Wie die ebenso durch § 34 Abs. 2 Nr. 3 und 4 EStG begünstigten Einkünfte zeigen, verlangt das Gesetz eben nicht generell die Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit (so zutreffend Sieker, a.a.O.).

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 54/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2; BGB § 613a

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. April 1993 XI R 62/92, BFH/NV 1993, 721; vom 25. August 1993 XI R 7/93, BFHE 172, 427, BStBl II 1994, 185; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195) ist eine die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 EStG rechtfertigende Entschädigung nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung der Einkünfteerzielung im Rahmen des bisherigen Arbeitsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Arbeitgeber abgegolten wird, wobei die Ablösung ebenso auf einer Vertragsänderung wie auf einem vertragsrechtlichen Schadensersatzanspruch beruhen kann.

    Dieses Erfordernis hat der Senat in dem Urteil in BFH/NV 2000, 1195, durch das er das vom FG angeführte Urteil des Thüringer FG in EFG 1999, 171 aufgehoben hat, aus der Gleichwertigkeit der einzelnen Tatbestände des § 24 Nr. 1 EStG sowie aus einem Vergleich zu den in § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG aufgeführten Tatbeständen abgeleitet.

    § 613a BGB schützt den Bestand des bisherigen Arbeitsverhältnisses und führt zu dessen Fortsetzung (BFH in BFH/NV 2000, 1195, m.w.N.; Beseler, in Beseler/Düwell/Göttling, Arbeitsrechtliche Probleme bei Betriebsübergang, Betriebsänderung, Unternehmensumwandlung, 2000, S. 49 ff.).

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 7/00

    Abfindung an angestellten Versicherungsvertreter

    a) Mit Urteil vom 12. April 2000 XI R 1/99 (BFH/NV 2000, 1195) hat der erkennende Senat entschieden, dass der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nur bei Beendigung des bestehenden Rechtsverhältnisses erfüllt ist.

    b) Die Rechtsgrundsätze dieser Entscheidungen gelten nicht nur für die dort entschiedenen Fälle der Abgeltung künftig wegfallender Nebenverpflichtungen des Arbeitgebers, sondern auch dann, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers auf Veranlassung des Arbeitgebers --quantitativ oder qualitativ-- eingeschränkt wird (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 1195).

    c) Die quantitative Einschränkung der Arbeitnehmerleistung ist auch nicht mit der Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG vergleichbar (vgl. hierzu BFH in BFH/NV 2000, 1195).

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 K 1839/05

    Tarifbegünstigung einer nach Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlten

    Eine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt voraus, dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis beendet wird (BFH-Urteile vom 28. Februar 2005, XI R 182/03, nicht veröffentlichte Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 1283;vom 15. Oktober 2004, XI R 17/02, BStBl. II 2004, S. 264;vom 6. März 2002, XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144;vom 10. Oktober 2001, XI R 54/00, BStBl. II 2002, 181 m.w.N.; vom 12. April 2000, XI R 1/99, BFH/NV 1993, S. 721;vom 8. August 1986, VI R 28/84, BStBl. II 1987, 106; Beschlüsse des BFH vom 10. Oktober 2006, XI B 118/05, BFH/NV 2007, 415;vom 18. Mai 2005, XI R 45/04, BFH/NV 2005, 1812).

    Eine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG verlangt vielmehr, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird (BFH-Urteil vom 12. April 2000, XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195; BFH-Beschluss vom 28. Februar 2005, XI B 182/03, BFH/NV 2005, 1283, m.w.N.).

    Eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG setzt ebenfalls die vollständige Beendigung oder Nichtausübung einer Tätigkeit voraus (BFH-Urteile vom 6. März 2002, XI R 36/01, BFH/NV 2002, 1144; vom 12. April 2000, XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195), woran es vorliegend fehlt.

  • BFH, 13.12.2005 - XI R 8/05

    Zur Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG bei nur formalem Arbeitgeberwechsel

    Dagegen wendet sich der Kläger mit der Revision, zu deren Begründung er im Wesentlichen vorbringt: Das FG habe zu Unrecht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsetzung von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021) sowie im Falle eines Betriebsübergangs (vgl. BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195) auf den Streitfall angewendet.

    Diese Grundsätze, die der BFH in mehreren Entscheidungen zur Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns bzw. anlässlich eines Betriebsübergangs entwickelt hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021; in BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; in BFH/NV 2000, 1195), sind auch im Streitfall anwendbar.

    Wird --wie im vorliegenden Fall (vgl. oben unter 1.)-- das bestehende Dienstverhältnis lediglich formal mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, kann von einer Beendigung im Sinne der vorgenannten Regelungen nicht ausgegangen werden (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2000, 1195).

  • FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09

    Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

    Zwar ist im Anwendungsbereich des § 24 Nr. 1 a) EStG die Annahme einer Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses denkbar, wenn das alte und das neue Dienstverhältnis derart miteinander verknüpft sind, dass das bestehende Dienstverhältnis mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstands im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird, wie z.B. im Fall der Umsetzung innerhalb eines Konzerns (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195; Kirchhof/Söhn/Mellinghoff-Geserich, EStG, § 24 Rn. 35a, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 4/02

    Abfindung eines Pensionsanspruchs begünstigte Entschädigung?

  • FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 4874/96

    Konzernweite Auslandsversetzung: "Sonderzahlungen" werden voll besteuert

  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2003 - 10 K 186/02

    Zur Ablösung übertrariflicher Zulagen gewährte Ausgleichszahlung ist keine

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00

    Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 12/17

    Entschädigung für den Verlust von Versorgungsanwartschaften - Zwangslage bei

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 36/01

    Pensionszusage; entgeltliche Herabsetzung

  • BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07

    Steuerfreiheit einer Abfindung an Organmitglied einer Bank bei

  • BFH, 10.10.2006 - XI B 118/05

    NZB: Entschädigung, Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit neuem Arbeitgeber

  • FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 267/03

    Anwendung der Vervielfältigungsregelung des § 40b Abs. 2 S. 3

  • FG Münster, 27.04.2013 - 12 K 1625/12

    Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit, Entschädigung, Fünftelregelung

  • FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01

    Abfindung: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei neuem Arbeitgeber;

  • FG Niedersachsen, 04.10.2005 - 13 K 482/04

    Annahme der Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses bei einem

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 50/99

    Gewinnabhängiger Tantiemeanspruch eines Arbeitnehmers ist keine Gewinnbeteiligung

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 18/05

    Zahlung einer Abfindung oder Entschädigung aufgrund der Auflösung eines

  • BFH, 09.05.2007 - XI R 52/05

    Abfindung - Ende eines Dienstverhältnisses beim "Management-Buy-out"

  • BFH, 28.02.2005 - XI B 182/03

    Verzicht auf Ruhegehaltansprüche gegen Abfindung

  • BFH, 18.05.2005 - XI B 45/04

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03

    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers; Ausnahme von der

  • BFH, 08.07.2005 - XI B 32/03

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit

  • FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99

    Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung

  • FG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 K 1754/03

    Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen

  • FG München, 26.07.2016 - 6 K 1608/13

    Keine ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung für den Wechsel in eine neue

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2004 - 5 K 2882/02

    Ausgleichsanspruch - Steuerbegünstigung auch bei Teilbestandsabgabe

  • FG Köln, 20.02.2002 - 3 K 3249/01

    Ausschluß des Schadens mangels Zwangslage; Umwandlung einer monatlichen

  • BFH, 22.06.2001 - XI B 27/01

    Revisionszulassung - Tochtergesellschaft - Konzernmutter - Einkommensteuer -

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 2 K 2994/01

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 9 EStG bzw. Tarifermäßigung gemäß §§ 24 Nr. 1, 34

  • FG Bremen, 01.10.2003 - 4 K 73/02

    Teilweise Ablösung künftiger Rentenansprüche des Arbeitnehmers gegen

  • FG Köln, 22.03.2001 - 10 K 7067/97

    Tarifermäßigung bei Zahlung eines Ausgleichsbetrags für die Reduzierung einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 1170/06

    Steuerfreiheit einer Abfindung in Zusammenhang mit der Ausgliederung eines

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2008 - 1 K 413/04

    Besteuerung einer Abfindung nach Beendigung eines Dienstverhältnisses und

  • FG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - 13 K 156/03

    Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Verzicht auf

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98

    Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von

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