Rechtsprechung
| BFH, 09.02.2007 - XI B 103/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 63; ; FGO § 63 Abs. 2; ; FGO § 63 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 4; ; ZPO §§ 59 f.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 119 Nr. 3, 4
NZB: Sitzungsniederschrift, ordnungsgemäße Ladung - datenbank.nwb.de
Die Klage ist an den richtigen Beklagten zu richten; Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 01.06.2006 - 15 K 657/06
- BFH, 09.02.2007 - XI B 103/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.01.2002 - VII B 83/01
NZB; Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 09.02.2007 - XI B 103/06
Diese für eine Zuständigkeitsänderung maßgebliche Beurteilung ist auf den Fall zu übertragen, dass bereits die ursprüngliche Zuständigkeit falsch beurteilt worden war (so auch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Januar 2002 VII B 83/01, BFH/NV 2002, 934; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 63 FGO Rz 44).
- BFH, 21.05.2025 - III R 30/24
Passive Prozessführungsbefugnis im Fall des Wechsels der Zuständigkeit zur …
Diese für eine Zuständigkeitsänderung während des Einspruchsverfahrens maßgebliche Regelung ist auf den Fall zu übertragen, dass die Ausgangsbehörde beim Erlass des ursprünglichen Bescheids unzutreffend von ihrer örtlichen Zuständigkeit ausgegangen ist, die örtlich zuständige Behörde aber die Einspruchsentscheidung erlassen hat (…BFH-Beschlüsse vom 28.01.2002 - VII B 83/01, BFH/NV 2002, 934, unter II.1.a …und vom 27.08.2007 - IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322, unter 2.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 09.02.2007 - XI B 103/06, BFH/NV 2007, 965 unter 1.c; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 63 FGO Rz 44; Paetsch in Gosch, FGO § 63 Rz 30; Brandis in Tipke/Kruse, § 63 FGO Rz 6;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 63 FGO Rz 16; offen gelassen im BFH-Urteil vom 18.03.1971 - V R 101/67, BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518, unter 3. und im Senatsurteil vom 19.01.2023 - III R 2/22, BFHE 279, 20, BStBl II 2023, 626, Rz 12).
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