Rechtsprechung
| BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel - Rechtsschutzbedürfnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Vertagungsantrages
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.04.1992 - II B 174/91
Auszug aus BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99
Dazu hätte es einer genauen Angabe der Tatsachen bedurft, aus denen sich der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt (BFH-Beschluß vom 23. April 1992 II B 174/91, BFH/NV 1993, 243).Nicht genügend ist wie vorliegend die bloße Behauptung des Verfahrensmangels; es kann nicht dem Revisionsgericht überlassen bleiben, seinerseits den Prozeßakten die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen zu entnehmen (…BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329; in BFH/NV 1993, 243).
- BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95
Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der …
Auszug aus BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99
Ob zudem erforderlich gewesen wäre, darzutun, was die Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung noch vorgetragen hätten, kann der Senat offenlassen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676, m.w.N.). - BFH, 04.12.1998 - X R 5/98
Verfahrensmangel; nicht mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99
Der behauptete Verfahrensmangel eröffnet nicht die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO); die rechtswidrige Ablehnung eines Vertagungsantrages stellt einen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machenden Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.S. des § 119 Nr. 3 FGO dar (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 1995 IX R 15/94, BFH/NV 1995, 913; vom 4. Dezember 1998 X R 5/98, BFH/NV 1999, 795, 796).
- BFH, 31.07.1996 - V B 35/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist
Auszug aus BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99
Daher wäre jedenfalls erforderlich gewesen, substantiiert vorzutragen, daß die Kläger aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen verhindert waren, zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen und unter Glaubhaftmachung dieser Gründe um Vertagung nachgesucht haben (BFH-Beschluß vom 31. Juli 1996 V B 35/96, BFH/NV 1997, 53). - BFH, 05.09.1990 - X B 150/89
Nichtzulassungsbeschwerde gestützt auf das Übergehen eines Beweisantrages als …
Auszug aus BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99
Nicht genügend ist wie vorliegend die bloße Behauptung des Verfahrensmangels; es kann nicht dem Revisionsgericht überlassen bleiben, seinerseits den Prozeßakten die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen zu entnehmen (BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329;… in BFH/NV 1993, 243). - BFH, 19.04.1995 - IX R 15/94
Folgen einer rechtswidrigen Ablehnung eines Antrages, den Termin zur mündlichen …
Auszug aus BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99
Der behauptete Verfahrensmangel eröffnet nicht die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO); die rechtswidrige Ablehnung eines Vertagungsantrages stellt einen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machenden Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.S. des § 119 Nr. 3 FGO dar (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 1995 IX R 15/94, BFH/NV 1995, 913;… vom 4. Dezember 1998 X R 5/98, BFH/NV 1999, 795, 796).
- BFH, 17.05.2001 - X R 6/01
Antrag auf Terminsverlegung - Antragsbegründung - Zulässigkeit der Revision - …
Der Kläger hat keinen der in § 116 FGO a.F. abschließend aufgezählten Gründe, die hier für eine Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils allein in Betracht kommen, dargelegt: Seine Einwände, die ausschließlich gegen die Versagung der beantragten Terminsverlegung gerichtet sind, fallen als Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO a.F., sondern sind nur im Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. beachtlich (…s. BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1994 IV R 40-42/94, BFH/NV 1995, 137, und vom 16. November 1999 XI B 108/99, BFH/NV 2000, 475;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 119 Rz. 19, m.w.N.). - BFH, 09.11.2000 - IV R 1/00
Nicht ordnungsgemäße Ladung
Bloße Behauptungen reichen dazu nicht aus, weil es grundsätzlich nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen den Prozessakten zu entnehmen (…BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329, und vom 16. November 1999 XI B 108/99, BFH/NV 2000, 475). - BFH, 18.05.2000 - X R 16/00
Verletzung rechtlichen Gehörs; abgelehnte Terminsverlegung
Die Kläger haben keinen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die hier für eine Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils allein in Betracht kommen, dargelegt: Ihre Einwände, die ausschließlich gegen die Versagung der beantragten Terminsverlegung gerichtet sind, fallen nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern sind als Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs zu qualifizieren, die nur im Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO beachtlich ist (…s. BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1994 IV R 40-42/94, BFH/NV 1995, 137, und vom 16. November 1999 XI B 108/99, BFH/NV 2000, 475;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 119 Rz. 19, m.w.N.).
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