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Rechtsprechung
   BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10826
BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01 (https://dejure.org/2003,10826)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2003 - XI B 11/01 (https://dejure.org/2003,10826)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2003 - XI B 11/01 (https://dejure.org/2003,10826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler wegen mangelnder Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Auszug aus BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01
    Kein Verfahrensmangel, sondern ein materiell-rechtlicher Fehler liegt jedoch vor, wenn die vom FG ausgesprochene Rechtsfolge nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670).
  • BFH, 11.03.2002 - XI B 125/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist es zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz erforderlich, dass in der Beschwerdeschrift abstrakte tragende Rechtssätze aus einem Urteil des BFH abstrakten entscheidungserheblichen Rechtssätzen aus dem angefochtenen FG-Urteil dergestalt gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. März 2002 XI B 125/00, BFH/NV 2002, 1037).
  • BFH, 09.12.1998 - IV B 98/97

    Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01
    Das muss erst recht gelten, wenn es sich --wie hier-- nicht um eine förmliche Zeugeneinvernahme handelt, sondern um eine Beteiligtenvernehmung, die nur ausnahmsweise ein taugliches Beweismittel ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998 IV B 98/97, BFH/NV 1999, 800).
  • BFH, 04.07.1995 - VII B 43/95

    Rüge eines Verstoßes gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze

    Auszug aus BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01
    Auch mit der Rüge, die Beweiswürdigung sei fehlerhaft, kann indes ein Verfahrensmangel nicht begründet werden; denn auch die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 25.04.1995 - VIII B 99/94

    Zulässigkeit einer Revision wegen Vefahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01
    Das FG verletzt darum seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn die durch einen Steuerberater vertretenen Kläger eine von ihnen vermisste und mit der Aufklärungsrüge geltend gemachte Beweiserhebung nicht beantragt haben, obwohl dazu Anlass bestanden hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1995 VIII B 99/94, BFH/NV 1995, 1073).
  • BFH, 22.02.1994 - V B 85/93
    Auszug aus BFH, 25.09.2003 - XI B 11/01
    Dazu reicht nach ständiger Rechtsprechung des BFH nämlich nicht die bloße Behauptung aus, die für grundsätzlich gehaltene Rechtsfrage (hier: Durchführung einer Schätzung, wenn keine Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung vorliegt) sei von allgemeinem Interesse, weil sie eine große Zahl von Steuerpflichtigen betreffe (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 V B 85/93, BFH/NV 1995, 603).
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 4/07

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

    Dem Klägervertreter war es unbenommen, eine persönliche Anhörung des Klägers herbeizuführen oder eine Beteiligtenvernehmung nach § 450 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 82 FGO zu beantragen (BFH-Beschluss vom 25. September 2003 XI B 11/01, BFH/NV 2004, 77).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine …

    Denn daraus, dass die Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen bedeutsam ist, ergibt sich nicht, dass die aufgeworfene Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 1994 V B 85/93, BFH/NV 1995, 603; vom 25. September 2003 XI B 11/01, BFH/NV 2004, 77;… vom 27. Juni 2007 X B 73/06, BFH/NV 2007, 1653;… vom 27. Juni 2012 XI B 8/12, BFH/NV 2012, 1809, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2012 - XI B 8/12

    Untätigkeitsklage: Ausstehende finanzgerichtliche Entscheidung als zureichender …

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache genügt insbesondere nicht der Hinweis darauf, dass die Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 1994 V B 85/93, BFH/NV 1995, 603; vom 25. September 2003 XI B 11/01, BFH/NV 2004, 77;… vom 27. Juni 2007 X B 73/06, BFH/NV 2007, 1653, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - X B 89/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, …

    Insbesondere hat das FA nicht dargelegt, warum es in der mündlichen Verhandlung den Kläger, der persönlich angehört wurde, nicht selbst zu den erworbenen Kfz-Teilen konkret befragt oder sogar eine Beteiligtenvernehmung nach § 450 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 82 FGO beantragt habe (BFH-Beschluss vom 25. September 2003 XI B 11/01, BFH/NV 2004, 77).
  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 211/06

    Rechtliches Gehör; Ladung des Kl. zum Termin

    Dem Prozessvertreter war es indes seinerseits unbenommen, eine persönliche Anhörung des Klägers herbeizuführen oder ggf. sogar eine Beteiligtenvernehmung nach § 450 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 82 FGO zu beantragen (BFH-Beschluss vom 25. September 2003 XI B 11/01, BFH/NV 2004, 77).
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