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Rechtsprechung
   BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9503
BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04 (https://dejure.org/2005,9503)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2005 - XI B 111/04 (https://dejure.org/2005,9503)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - XI B 111/04 (https://dejure.org/2005,9503)
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    FGO § 96 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; EStG § 24 Nr. 1a; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 162 Abs. 1; ; AO 1977 § 199 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; FGO § 96
    Beweislast; steuerentlastende Tatsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04
    Die Revision ist entgegen der Rüge der Kläger auch nicht gemäß § 115 Abs. 2 FGO unter dem Gesichtspunkt zuzulassen, dass die Vorentscheidung objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04
    Soweit in der Rechtsprechung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten des Steuerpflichtigen die Anwendung eines reduzierten Beweismaßes für gerechtfertigt gehalten worden ist, tragen die Kläger selbst vor, dass die Sachverhalte dieser Entscheidungen (BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348;… vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741, unter 2.c der Gründe) mit demjenigen des Streitfalls nicht vergleichbar sind.
  • BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97

    Beweislast bei Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04
    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass bei einer nicht mehr behebbaren Ungewissheit über den Sachverhalt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen die Finanzbehörde und für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen den Steuerpflichtigen trifft (sog. Beweislastgrundregel; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 93/97, BFHE 192, 241, BStBl II 2001, 9;… vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 96 Rz. 22-25, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95

    Umbau- und Modernisierungsaufwendungen als Anschaffungskosten, wenn mit dem …

    Auszug aus BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04
    Soweit in der Rechtsprechung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten des Steuerpflichtigen die Anwendung eines reduzierten Beweismaßes für gerechtfertigt gehalten worden ist, tragen die Kläger selbst vor, dass die Sachverhalte dieser Entscheidungen (BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348;… vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741, unter 2.c der Gründe) mit demjenigen des Streitfalls nicht vergleichbar sind.
  • BFH, 23.05.2000 - XI B 122/98

    Verfahrensrüge bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04
    Mängel der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung im Rahmen einer auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49; BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 03.06.1992 - X R 50/91

    Revisionsrechtliche Aufhebung eines Urteils, dass auf widersprüchlichen …

    Auszug aus BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04
    Soweit in der Rechtsprechung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten des Steuerpflichtigen die Anwendung eines reduzierten Beweismaßes für gerechtfertigt gehalten worden ist, tragen die Kläger selbst vor, dass die Sachverhalte dieser Entscheidungen (BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; vom 3. Juni 1992 X R 50/91, BFH/NV 1992, 741, unter 2.c der Gründe) mit demjenigen des Streitfalls nicht vergleichbar sind.
  • BFH, 18.07.2002 - V B 107/01

    NZB; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 04.10.2005 - XI B 111/04
    Mängel der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und damit einer Nachprüfung im Rahmen einer auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49;… BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 XI B 122/98, BFH/NV 2001, 43).
  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 67/04

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Kein Abzug eines Kapitalverlustes aus …

    Grundsätzlich trägt die Finanzbehörde die objektive Feststellungslast für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen, während den Steuerpflichtigen die Feststellungslast für die steuerentlastenden und -mindernden Tatsachen trifft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 XI B 111/04, BFH/NV 2006, 320, m.w.N.; BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von …

    Rn. 8 aa) Es ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass nach der sog. Beweislastgrundregel die Feststellungslast (objektive Beweislast) --bei einer nicht mehr behebbaren Ungewissheit über den Sachverhalt-- für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen die Finanzbehörde und für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen den Steuerpflichtigen trifft (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 XI B 111/04, BFH/NV 2006, 320, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2006 - X B 125/06

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im …

    Dies gilt auch in Fällen, in denen eine volle richterliche Überzeugung nicht gewonnen werden kann und der Steuerpflichtige nicht gegen Mitwirkungspflichten verstoßen hat (BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 XI B 111/04, BFH/NV 2006, 320).

    Der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger keinen Pflichtverstoß begangen hat, rechtfertigt es nicht zu seinen Gunsten ein reduziertes Beweismaß anzuwenden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 320).

  • FG München, 02.04.2009 - 11 K 2523/05

    Fortbildungskosten und Bewerbungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Kosten für …

    Auf die Beweislastentscheidung ist auch dann nicht zu verzichten, wenn der Steuerpflichtige nicht gegen Mitwirkungspflichten verstoßen hat (BFH-Beschluss vom 04. Oktober 2005 XI B 111/04 BFH/NV 2006, S. 3).
  • FG Nürnberg, 27.01.2016 - 3 K 661/14

    Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs

    a) Es ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass nach der sog. Beweislastgrundregel die Feststellungslast (objektive Beweislast) - bei einer nicht mehr behebbaren Ungewissheit über den Sachverhalt - für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen die Finanzbehörde und für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen den Steuerpflichtigen trifft (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.07.2010 V B 121/09, BFH/NV 2010, 2015; vom 4.10.2005 XI B 111/04, BFH/NV 2006, 320, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2007 - I B 64/07

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz; fehlerhafte Anwendung von Beweislastregeln

    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) macht geltend, das Finanzgericht (FG) habe die durch die Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562; BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 XI B 111/04, BFH/NV 2006, 320) vorgegebenen Beweislastregeln nicht berücksichtigt.
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